- Zeitvertrag
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Ein Zeitvertrag ist ein Rahmenvertrag im Bauwesen. Er verpflichtet den Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit (in der Regel ein Jahr) definierte Leistungen auf Abruf durchzuführen. Die Leistungen werden meist in Form von Einzelaufträgen zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen beauftragt. Geregelt wird solch ein Vertrag unter anderem vom GAEB.
Darüber hinaus ist der Zeitvertrag ein Begriff im Arbeitsrecht und im Mietrecht.
Arbeitsrecht: Ein Zeitvertrag kann höchstens dreimal verlängert werden und darf eine Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreiten.
Siehe auch: Befristetes Arbeitsverhältnis
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