- Zelge
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Als Zelge bezeichnete man bis Anfang des 20. Jahrhundert die Flurstücke von landwirtschaftlich genutzten Flächen einer Siedlung.
Die mittelalterliche Dreifelderwirtschaft (Dreizelgenwirtschaft) teilte das um einen Ort liegenden Wirtschaftsland in drei „Zelgen“ (Flächen) auf, die jeweils wechselnd mit Sommer- und Wintergetreide bepflanzt wurden und ein Jahr lang brach lagen (Brache). Jeder Hof des Ortes (auch Markgenosse) besaß ursprünglich auf jeder dieser drei Zelgen einen etwa gleich großen Anteil an der Ackerfläche („Gewanne“). Jeder besaß durch alle drei Zelgen hindurch seinen Anteil.
Dadurch sollte ein etwa gleich hoher Ertrag von jeder Fruchtart grundsätzlich gewährleistet werden. Innerhalb der jeweiligen Zelge herrschte Flurzwang. Zum Flurzwang gehörte auch, dass jeder Parzelleninhaber im Zuge der Erschließung der Zelge, soweit für alle notwendig, Land für die Feldwege für die Allgemeinheit abtreten musste. Jeder Bewirtschafter seines Teils der Zelge musste sich an die vereinbarte Fruchtfolge und an die Erntetermine halten, damit Flurschäden vermieden wurden, da innerhalb der zugeteilten Parzelle der Zelge keine Flurwege bestanden (soweit diese nicht von der und für die Allgemeinheit angelegt wurden). Vor der Aussaat und nach der Ernte wurde der Ackerboden der Zelge wieder gemeinsam genutzt. Verstöße gegen den Flurzwang waren bis ins 19. Jahrhundert der Hauptteil der Delikte, welche die Dorfgerichte abzuhandeln hatten. Es bestanden zudem strenge Bußenregister und hohe Strafen.
Da sich in einem Dorf jede Zelge aus Parzellen zahlreicher Besitzer zusammensetzte, welche mit der gleichen Frucht bebaut wurde, mussten die Dorfbewohner in deren Bewirtschaftung zusammenarbeiten, da die Grundstücke nur teilweise durch eigene Wege erschlossen waren. Eine rationelle Bodennutzung war dabei nur bei einer gemeinschaftlichen und rücksichtsvollen Bewirtschaftung möglich. Jeder Bewirtschafter musste deshalb Einschränkungen auf sich nehmen (Vgl. z.B. das Tretrecht, das Ausstreckrecht etc., damit die Felder bis an den Rand bewirtschaftet werden konnten).
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