- Tretrecht
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Das Tretrecht (auch Trepprecht) ist das Recht, bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem Acker das benachbarte Grundstück kurzzeitig zu betreten, z. B. zum Wenden des Pfluges. Das Tretrecht ist heute allerdings eher belanglos, da es ausdrücklich als Tretrecht und nicht als Fahrrecht definiert ist. Zugtiere haben seit Jahrzehnten in der Landwirtschaft keine Bedeutung mehr.
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