Zentrale Behördenrufnummer

Zentrale Behördenrufnummer

Mit dem Projekt D115 Einheitliche Behördenrufnummer sollen die Bürger in Deutschland einen direkten Zugang zu Auskünften über Leistungen der öffentlichen Verwaltung erhalten. Der Pilotbetrieb der Rufnummer 115, auch Bürgerhotline genannt, startete am 24. März 2009 in Modellregionen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Konzeption

D115 ist ein Projekt des Bundesministeriums des Innern und des Landes Hessen. Unter der Rufnummer 115 werden telefonische Bürgerservices von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden vernetzt, so dass Auskünfte zu Verwaltungsanliegen – zum Beispiel Öffnungszeiten verschiedener Behörden, Zuständigkeiten für bestimmte Anliegen oder Informationen über Themen wie Eheschließung, Kinderbetreuung, Einbürgerung etc. – alle unter dieser Nummer erfragt werden können. 55 Prozent der Anliegen sollen beim ersten Anruf direkt beantwortet werden, so lautet das Serviceversprechen des D115-Verbunds. Anfragen, die nicht sofort bearbeitet werden können, sollen an den zuständigen Ansprechpartner auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene weitergeleitet werden. Vorbild für die Behördenrufnummer ist der New Yorker Bürgerservice mit der Telefonnummer 311.

Entwicklung

Im Frühjahr 2007 begannen die Planungen für das Projekt D115. Auf Antrag des Bundesministeriums des Innern wurde im Dezember 2007 die Rufnummer von der Bundesnetzagentur endgültig zugeteilt.[2] Im September 2008 wurde das von Experten aus Kommunen, Ländern und Bund entwickelte D115-Feinkonzept veröffentlicht. Es definiert die Rahmenbedingungen für den Testbetrieb und den sich daran anschließenden Pilotbetrieb der Rufnummer. Derzeit befindet sich das Projekt in der Testphase.

Am 24. März 2009 startete in mehreren Modellregionen der Pilotbetrieb, unter anderem in Berlin, Hamburg, Oldenburg und großen Teilen Nordrhein-Westfalens. Nach und nach sollen weitere Regionen hinzukommen. Der Pilotbetrieb soll etwa zwei Jahre fortgesetzt werden, um am Ende der Pilotphase (Ende 2010) eine Empfehlung aussprechen zu können, ob und in welcher Form die einheitliche Behördenrufnummer 115 bundesweit eingeführt werden kann.

Gebührenstruktur und Verfügbarkeit

Die Behördenrufnummer 115 ist montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar. Der Anruf bei der Behördenrufnummer ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren legt der Anbieter des Anrufers fest, unter dem der Anrufer seinen Anschluss angemeldet hat. Im Festnetz werden Gebühren von 7 bis 14 Cent je Minute, im Mobilfunknetz von 17 bis 20 Cent je Minute erhoben [3].

Derzeit ist in folgenden Ländern die Nummer 115 verfügbar:


In Baden-Württemberg laufen im April 2009 seitens des Innenministeriums noch die Vorbereitungen für einen zweijährigen Pilotbetrieb in der Region Friedrichshafen. Die technischen Voraussetzungen sollen von der Deutschen Telekom umgesetzt werden. Der Einsatz von Sprachcomputern ist im Pilotbetrieb bislang nicht vorgesehen. [4]

Siehe auch

Quellen

  1. Projekt D115 - Einheitliche Behördenrufnummer
  2. Strukturierung und Ausgestaltung von Nummern für einen Einheitlichen Behördenruf
  3. http://www.d115.de/cln_100/nn_739628/sid_25AE5A682A7DC81D2164357F8E8E520B/nsc_true/DE/Buergerinnen__Buerger/Tarife/tarife__node.html?__nnn=true/
  4. Staatsanzeiger Nr. 12 vom 3. April 2009, Seite 10

Weblinks


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