LeiKa

LeiKa

Mit dem LeiKa (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung) wird in Deutschland erstmals ein einheitliches, vollständiges und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg aufgebaut. Durch einheitliche Benennung von Verwaltungsleistungen (inkl. Synonymen und Schlagworten) wird durch den LeiKa das Informationsangebot öffentlicher Einrichtungen standardisiert.[1]

Inhaltsverzeichnis

Zielsetzung

Mit der Erstellung des LeiKa soll ein gemeinsamer semantischer Standard für den flächendeckenden Einsatz von Leistungen in den Kommunen, den Ländern und beim Bund geschaffen werden. Der LeiKa soll vorhabenübergreifend eingesetzt werden und damit auch den Verbund der Verwaltungsportale unterstützen. Darüber hinaus soll der LeiKa als redaktionelle Hilfestellung dienen, um die jeweiligen Angebote im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer zu erweitern.[2]

Inhalt

  • Der LeiKa umfasst Verwaltungsleistungen in ihrer Grundform
  • Leistungen, die fachlich zugeordnet werden können und eine Außenwirkung entfalten
  • Leistungen, die erstinstanzlich angeboten werden
  • Serviceleistungen ohne rechtliche Verpflichtung der Verwaltung, wenn diese mittelbar in staatliches Handeln einfließen
  • fiskalische Leistungen der Verwaltung
  • Registerauskünfte, sofern ein Auskunftsanspruch besteht
  • Leistungen der Eingriffsverwaltung, sofern der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht
  • gesetzlich vorgesehene Beratungsleistungen

Systematik

inhaltliche Systematik

Der LeiKa folgt der Logik, dass eine Verwaltungsleistung aus einem Leistungsobjekt (z.B. Personalausweis, Führerschein) und der hieran ausgeführten Verrichtung (Ausstellung, Änderung; Ersatz) besteht. Die Verrichtung entspricht hierbei der Leistung, die die Behörde gegenüber dem Bürger erbringt. Ergänzt wird diese Definition in einigen Fällen um Verrichtungsdetails, die die Verrichtung insbesondere in Bezug auf verschiedene Verfahrensabläufe, Zielgruppen oder Ausnahmen innerhalb einer Leistung spezifizieren.

Das Leitungsobjekt beantwortet die Frage "Worum geht es?" (Führerschein), während die Verrichtung die Frage "Was tut die Verwaltung" (Änderung).

Schlüsselsystematik

LeiKa 2.0-Schlüssel

Die inhaltliche Systematik des LeiKa wird ebenfalls über den LeiKa-Schlüssel abgebildet. Der LeiKa-Schlüssel ist eine 14-Stellige, in vier Bereiche und eine Instanz gegliederte Zahlenfolge, die zur eindeutigen Identifizierung einer Verwaltungsleistung und deren Herkunft verwendet werden kann. Ziel dieser Schlüsselsystematik ist die eindeutige numerische Identifizierung und Vergleichbarkeit von Verwaltungsleistungen.

Nicht verwendete Bereiche werden durch den Platzhalter "000" gekennzeichnet.

Instanz

Die Instanz-Kennung, welche den Stellen eins und zwei des LeiKa-Schlüssels entsprichit, ermöglicht die Ermittlung des Urbehers des Leistungsschlüssels. Von der Geschäfts- und Koordinierungsstelle LeiKa bundeseinheitlich vorgegebene Schlüssel werden mit der Kennung "99" versehen. Die Kennzeichnung von landesspezifischen Leistungskatalogen erfolgt gemäß Länderkennung des Amtlichen Gemeindeschlüssels.

Leistungsobjekt

Das Leistungsobjekt bezieht sich unmittelbar auf einen rechtlichen Regelungsgegenstand und stellt somit die Grundlage für das Verwaltungshandeln (= Verrichtung) dar.

Leistungsgruppierung

Die Leistungsgruppierungen erfüllen eine interne Systematisierungsfunktion und ermöglichen zugleich eine eindeutige Identifizierung von Leistungen für Fremdsysteme. Die Leistungsgruppierungen haben keinen Einfluss auf die Bildung einer Leistungsbezeichnung. Leistungsgruppierungen innerhalb des Intervalls 001-899 werden von der Geschäfts- und Koordinierungsstelle LeiKa.DE bundesweit einheitlich vergeben. Das Intervall 900-999 stehet jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfügung.

Leistungskennung

Die Leistungskennung ist das zentrale Merkmal eines Leistungsobjektes und stellt den Regelungsgegenstand einer Leistung dar. Leistungskennungen innerhalb des Intervalls 001-899 werden von der Geschäfts- und Koordinierungsstelle LeiKa.DE bundesweit einheitlich vergeben. Das Intervall 900-999 stehet jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfügung.

Verrichtung

Verrichtungen beschreiben, welches Verwaltungshandeln an einem Leistungsobjekt durchgeführt wird. Wird keine Verrichtung zu einem Leistungsobjekt beschreiben, so enthalten die Bereiche 3 und 4 des LeiKa-Schlüssels jeweils den Platzhalter "000".

Verrichtungskennung

Die Verrichtungskennung beschreibt das Ergebnis des Verwaltungshandelns in Bezug auf das Leistungsobjekt. Verrichtungskennungen werden im LeiKa standardisiert vorgegeben. Das Intervall 900-999 stehet jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfügung.

Verrichtungsdetail

Das Verrichtungsdetail spezifiziert die Verrichtungskennung insbesondere in Bezug auf verschiedene Verfahrensabläufe, Zielgruppen oder Ausnahmen innerhalb einer Leistung. Verrichtungsdetails innerhalb des Intervalls 001-899 werden von der Geschäfts- und Koordinierungsstelle LeiKa.DE bundesweit einheitlich vergeben. Das Intervall 900-999 stehet jedem Bundesland unter Nutzung der eigenen Instanz-Kennung frei zur Verfügung.

Entstehung

Im Rahmen von Deutschland_Online, der nationalen E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen, haben die Regierungschefs von Bund und Ländern das Vorhaben "Verbund Internetportale/Zuständigkeitsfinder" verabschiedet. Die mit dieser Aufgabenstellung betraute Vorhabengruppe hat eine Unterarbeitsgruppe beauftragt einen Leistungskatalog (LeiKa) zu erarbeiten.

Dieser Auftrag erging im Lichte der Erkenntnis, dass der LeiKa eine wichtige Grundlage für die Mehrfachnutzung der Inhalte in verschiedenen Vorhaben (Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, einheitliche Behördenrufnummer D115, zentraler Zuständigkeitsfinder) auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes in Sinne des KoopA-Beschlusses vom 6./7. Dezember 2007[3] darstellt.

Basierend auf den Arbeiten der DOL-Vorhabensgruppe „Verbund der Internetportale“ und entsprechender Beschlüsse hat der KoopA ADV im April 2008 festgelegt, den von der Vorhabensgruppe entwickelten Katalog von Verwaltungsleistungen (LeiKa) dauerhaft für eGovernment-Anwendungen nutzbar zu machen.

Versionen

Version 1.0

Die Version 1.0 enthielt 558 Verwaltungsleistungen, die in 64 ebenenübergreifenden Leistungsgruppen der öffentlichen Verwaltung in Deutschland gegliedert waren.

Version 2.0 Beta

Mit Verwendung der Version 1.03 entstand die Erkenntnis, dass sich eine Leistung als eine Verknüpfung eines Leistungsobjektes mit seinen Objektspezifikationen beschreiben lässt. Mit der Version 2.0 Beta wurde der LeiKa daher um die Objektspezifikationen Verrichtung und Verrichtungsdetail erweitert und die Anzahl der Leistungsgruppen von 64 auf 77 erweitert. Die Bezeichnung der Leistungsobjekte wurde entsprechend rechtlicher Fachbegriffe angepasst. Der LeiKa 2.0 Beta enthielt ca. 1.500 Verwaltungsleistungen.

Inhalte des LeiKa 2.0 Beta wurde um folgende bereiche erweitert:

  • TOP-100 Verwaltungsleistungen des Projektes D115
  • Kammerleistungen aus Schleswig Holstein und Sachsen-Anhalt
  • teilweise EU-DLR-relevante Leistungen

Version 2.0

Mit der Version 2.0 wurde der LeiKa auf 2899 Leistungen (Stand: 21. Juni 2010) erweitert. Die Version 2.0 wurde im Juli 2010 beschlossen und wurde im August 2010 veröffentlicht. [4]

Version 3.0

Die Version 3.0 befindet sich zurzeit in der Konzeptionsphase. Ziel ist es, den LeiKa im Rahmen des Stammtext- und Ergänzungsmodells um modular aufgebaute Leistungsbeschreibungen mit Stammtexten zu erweitern.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.gk-leika.de/startseite/leika/ein-katalog-fuer-alle/
  2. http://www.gk-leika.de/fileadmin/user_upload/gk-leika.de/dokumente/Startseite/LeiKa/Grundlagen/Leika_Redaktionskonzept.pdf
  3. http://www.koopa.de/beschluesse/koopa/Beschluesse_12_2007.htm#2
  4. Internetseite der GK-LeiKa, Online-LeiKa.

Weblinks


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