- Zentraler Kreditausschuss
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Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) ist eine Einrichtung der Kreditinstitute in Deutschland zur gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und zur Vertretung der Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber staatlichen Institutionen.
Inhaltsverzeichnis
Organisation und Aufgabenstellung
Der Zentrale Kreditausschuss wurde 1932 gegründet. In ihm sind die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten:
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
- Bundesverband deutscher Banken
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
- Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) (früher: Verband deutscher Hypothekenbanken)
Insgesamt repräsentiert der Zentrale Kreditausschuss alle Banken, die direkte Mitglieder oder Mitglieder der Mitgliedsverbände dieser Spitzenverbände sind. Derzeit (2005) sind dies zirka 2.300 Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland.
Der Zentrale Kreditausschuss ist weder als Verein noch als Gesellschaft organisiert. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und keine Postanschrift. Der Außenauftritt und die Veröffentlichung seiner gemeinsamen Positionen wird jeweils vom federführenden Verband übernommen. Die Federführung wechselt jährlich zu Beginn des Kalenderjahres zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, dem Bundesverband deutscher Banken und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Durch die Zusammenarbeit im Zentralen Kreditausschuss versuchen die Verbände, gemeinsame Standpunkte in Fragen des Bankrechts, der Bankpolitik und der Praxis des Bankgeschäfts zu formulieren. Die Positionen werden einstimmig beschlossen und in schriftlichen Stellungnahmen festgehalten. Der Zentrale Kreditausschuss vertritt die gemeinsamen Standpunkte gegenüber Regierung, bank- und finanzwirtschaftlichen Institutionen, wie zum Beispiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sonstigen Behörden und den gesetzgebenden Organen in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Veröffentlichung der Stellungnahmen und weiterer Pressemitteilungen ist eine der Aufgaben des federführenden Verbands.
Die Arbeit des Zentralen Kreditausschusses wird in Arbeitsausschüssen durchgeführt, die regelmäßig zusammenkommen. Hierzu gehören zum Beispiel der Zentrale Wettbewerbsausschuss oder der Arbeitsstab Geldautomaten.
Standardisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
Eine wichtige Aufgabe des Zentralen Kreditausschusses ist die Erarbeitung standardisierter Regelungen für den Zahlungsverkehr zwischen den beteiligten Kreditinstituten und deren Kunden. Die ausgearbeiteten Standards werden in Verträgen zwischen den im Zentralen Kreditausschuss vertretenen Spitzenverbänden und deren Anlagen festgeschrieben. Diese Verträge werden im Regelfall als "Abkommen" bezeichnet. Für den Inlandszahlungsverkehr in Deutschland gelten folgende Abkommen:
- Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen)
- Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch in der zwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (Clearingabkommen)
- Vereinbarung über die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke
- Homebanking-Abkommen
- Abkommen zum Überweisungsverkehr
- Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen)
- Abkommen über den Einzug von Reiseschecks (Reisescheckabkommen)
- Abkommen über den Lastschriftverkehr (Lastschriftabkommen)
- Abkommen über den Einzug von Wechseln und die Rückgabe nicht eingelöster und zurückgerufener Wechsel (Wechselabkommen)
- Vereinbarung über das eurocheque-System
- Vereinbarung über die Absicherung der ec-PIN
- Vereinbarung über das deutsche ec-Geldautomaten-System
- Vereinbarung über die Festsetzung einer Höchstgebühr für die Benutzung der institutsübergreifenden Geldautomaten
- Vereinbarung über ein institutsübergreifendes System zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen (electronic-cash-System)
- Vereinbarung zum POZ-System
- Vereinbarung über das institutsübergreifende System „GeldKarte”
Die Abkommen sind für alle in den Verbänden organisierten Kreditinstitute rechtlich bindend.
Wahrnehmung der Aufgaben des Zentralen Kreditausschusses innerhalb der Europäischen Union
Die Errichtung des Europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993, die Einführung der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 und die Euro-Bargeldeinführung zum 1. Januar 2002 haben dazu geführt, dass die Aufgaben des Zentralen Kreditausschusses in zunehmendem Maß auf der europäischen Ebene erfüllt werden müssen. Dies gilt sowohl für die Lobbyarbeit als auch für die Aufgabe der Standardisierung des Zahlungsverkehrs. Im Dezember 1992 wurde das European Committee for Banking Standards (ECBS) gegründet. Ziel des ECBS ist die Forcierung des Aufbaus der technischen Infrastruktur für den europäischen Zahlungsverkehr durch die Entwicklung von Standards. Die International Bank Account Number (IBAN) wurde zum Beispiel durch das ECBS entwickelt. Im Frühjahr 2002 wurde das European Payments Council (EPC) durch 42 europäische Banken und verschiedene Bankenverbände ins Leben gerufen. Zweck des European Payments Councils ist die Verwirklichung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums Single Euro Payments Area (SEPA). Deutsche Banken sind sowohl im ECBS als auch im EPC vertreten. Zur einheitlichen Vertretung der Interessen der deutschen Kreditinstitute und zur Intensivierung der Mitarbeit in diesen Gremien hat der Zentrale Kreditausschuss am 3. Juni 2004 das ZKA-Büro SEPA gegründet. Zu den einzelnen Arbeitsgruppen im EPC wurden im ZKA-Büro SEPA sogenannte Spiegelarbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit denselben Themenstellungen beschäftigen. Der jeweilige Koordinator der Spiegelarbeitsgruppe ist auch in der entsprechenden EPC-Arbeitsgruppe vertreten.
Weblinks
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