- Zielnorm
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Unter einer Zielnorm versteht man in der Rechtswissenschaft den rechtlichen Rahmen für in der Zukunft liegende Entscheidungen. Durch die dadurch bedingte Schwierigkeit einer genauen Parameterdefnition sind solche Entscheidungen oftmals eher politischer als juristischer Natur.
Beispielhaft für eine Zielnorm lässt sich das Schulwesen, im Speziellen der pädagogische Bereich anführen. Hier werden die wesentlichen Entscheidungen über die Bildungs- und Erziehungsziele beziehungsweise die Schulorganisation vom Parlament getroffen. Konkrete Umsetzungen aber nimmt die Schulverwaltung vor oder wird durch Verordnungen des Kultusministeriums näher geregelt.
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