- Bengalfeuer
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Bengalisches Feuer (Bengalfeuer, Bengalische Flamme, Bengalisches Licht, auch kurz Bengalo genannt) ist ein pyrotechnischer Effekt. Ursprünglich verstand man unter dem Begriff nur das Licht zur glänzenden Beleuchtung eines Gegenstandes. Zur Erzeugung des Lichts wurde Schwefel, Salpeter und Realgar verwendet. Die Flammenfärbung ist abhängig von dem verwendeten Metall, welches der Flamme zugemengt wird. Charakteristisch für Bengalos ist neben dem grellen Licht auch eine intensive Rauchentwicklung (wobei es auch möglich ist, Flammen mit sehr wenig Rauchentwicklung zu erzeugen).
Der Begriff Bengalisch entstammt der historischen Region Bengalen. Die dortigen Fürstenhöfe wurden durch bunte Lichter beleuchtet, die durch chemische Reaktionen erzeugt wurden. Heutzutage versteht man unter einem Bengalischen Feuer die Benutzung eines weißen oder farbigen Flammensatzes zur Beleuchtung einer Büste, einer Statue, eines Gebäudes, eines Gartens usw.
Inhaltsverzeichnis
Handfackeln
Gegenwärtig werden Bengalische Feuer meist in Form von Fackeln (Bengalfackel) – z. T. in Kombination mit Rauchsätzen – im Barockfeuerwerk, für Lichterbilder, in Fußballstadien, Freiluftkonzerten oder auch als (See-)Notsignal verwendet.
Die Verwendung dieser Fackeln kann gefährlich sein, da in ihnen u.a. Magnesium verbrannt wird und die Flamme dadurch eine Temperatur zwischen 1.600°C und 2.500°C erzeugt. Verbrennungen können selbst dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustandekommt. Ein Löschen dieser pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer meist nicht möglich. Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch über lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung zu erheblichen Verbrennungen führen können. Die Fackeln haben meist eine starke Rauchentwicklung, das Einatmen des Rauchs sollte aus Gesundheitsgründen vermieden werden.
Rechtslage in Deutschland
Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Anzündende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt. Zugelassene Feuerwerkskörper sind in verschiedene Klassen eingeteilt, dadurch wird u.a. bestimmt, ob eine Abgabe an Privatpersonen erlaubt ist und ob eine ganzjährige oder nur eine eingeschränkte Benutzung (z. B. zu Silvester) gestattet ist.
Fast immer ist in Sportstadien die Verwendung von bengalischen Feuern durch die Stadionordnung und insbesondere der Versammlungsstättenverordnung (z.B. Verbot in Bayern durch VStättV §35 (2)) untersagt. Darüber hinaus sind die in Stadien verwendeten Bengalos in der Regel Importe ohne BAM-Kennzeichnung und dürfen demnach in Deutschland nicht abgebrannt werden. Selbst berechtigte Pyrotechniker dürfen Artikel ohne BAM-Kennzeichnung nur in Ausnahmefällen verwenden. Der Import von Feuerwerkskörpern aller Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.
Siehe auch
Weblinks
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