- Zivildienstausweis
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Der Zivildienstausweis ist ein Dokument, welches den Zivildienstleistenden als Dienstausweis und Legitimationsmerkmal dient. Er stellt somit das Gegenstück zum Truppenausweis des Grundwehrdienstleistenden dar.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland gilt der der Zivildienstausweis nur in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis/Reisepass des Zivildienstleistenden. Für gewöhnlich wird dem Dienstleistenden der Ausweis am Tag des Dienstantrittes ausgehändigt.
Inhalt
In ihm ist die Dienststelle (Krankenhaus o. ä.) vermerkt, der der Zivildienstleistende zugeordnet ist, sowie die Adresse des Zivildienstleistenden. Außerdem werden, wenn der Dienstleistende Anspruch auf Familienheimfahrten hat, die nächstgelegenen Bahnhöfe an Dienststelle und Wohnort des Zivildienstleistenden vermerkt.
Zweck
Der Zivildienstausweis dient für die sogenannten Familienheimfahrten als Fahrausweis in Zügen der Deutschen Bahn. Ebenso erhält man mit ihm eine Vergünstigung von 25% auf bestimmte andere Fahrausweise. Ferner werden dem Zivildienstleistenden gegebenenfalls Ermäßigungen bei der Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder mancher Dienstleistungen ermöglicht.
Österreich
Im Gegensatz zum deutschen Zivildienstausweis gilt der Ausweis in Österreich auch ohne zugehörigen Personalausweis. Der Zivildienstleistende muss sich auch selbst um die Aushändigung kümmern, was das jeweilige Stadt-Magistrat beispielsweise übernimmt. Der Zivildienstausweis ist gemäß § 72 ZDG gebührenfrei und, je nach Andrang, innerhalb von 15 Minuten ausgestellt.
Zur Ausstellung sind die Zivildienst-Antrittsbestätigung der jeweiligen Einrichtung sowie zwei Passfotos notwendig.
Inhalt
Vermerkt werden Vor- und Nachname und Geburtsdatum des Zivildienstleistenden sowie Ende der Gültigkeitsdauer. Zusätzlich sind Foto und Unterschrift des Inhabers und ein Rundsiegel der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde am Ausweis.
Besonderheit: VORTEILScard - Zivildienst
Separat zum Zivildienstausweis kann in Österreich eine VORTEILScard - Zivildienst der ÖBB kostenlos angefordert werden. Das benötigte Antragsformular wird gemeinsam mit dem Feststellungbescheid dem Zivildienstpflichtigen eingeschrieben zugesandt. Mit dieser VORTEILScard - Zivildienst ist der Zivildienstleistende berechtigt für die Dauer seines Zivildienst beliebige Fahrten 2. Klasse auf den Strecken der ÖBB kostenlos zu tätigen. Nach Ende des Zivildienstes kann die VORTEILScard - Zivildienst bis Gültigkeitsende der VORTEILScard weiter zu den üblichen VORTEILScard-Ermäßigungen genutzt werden.
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