Lichtbildausweis

Lichtbildausweis

Ein Ausweis ist im weiteren Sinne eine private oder amtliche Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls mit Feststellungen einer zuständigen Stelle verbindet, wonach bestimmte rechtliche Eigenschaften (wie etwa die Staatsangehörigkeit) oder sonst Berechtigungen, Befähigungen oder sonstige an die Person des Inhabers gebundene Umstände vorliegen.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele für verschiedene Funktionen von Ausweisen

Mit einem Ausweis kann etwa

  • die Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft nachgewiesen werden (so kennzeichnet zum Beispiel ein Personalausweis oder Pass einen Staatsbürger, ein Student kann sich mittels Studentenausweis als solcher auszeichnen),
  • die Berechtigung nachgewiesen werden, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, zum Beispiel ein Kraftfahrzeug zu führen - Führerschein -,
  • ein bestimmter (Stamm-)Kunde in einem Geschäft mit einer bestimmten Kundennummer in Verbindung gebracht werden - Kundenausweis -,
  • die Ausübung eines bestimmten Berufs oder eine bestimmte Stellung nachgewiesen werden - etwa beim Seefahrtbuch oder beim Diplomatenpass -,
  • die Berechtigung zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse nachgewiesen werden - Dienstausweis -,
  • eine Zutrittserlaubnis zu bestimmten Bereichen nachgewiesen werden

In einigen Fällen wird das Wort Ausweis auch für Dokumente verwendet, die keine personenbezogenen Daten enthalten (Beispiel: einfacher Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel).

Inhalt des Ausweises

Der Ausweis enthält meist persönliche Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift usw. Abhängig von ihrem Verwendungszweck können Ausweise zudem ein Lichtbild oder andere biometrische Merkmale sowie eine Abbildung der Unterschrift des Inhabers aufweisen.

Man unterscheidet zwischen amtlichen Lichtbildausweisen und sonstigen Ausweisen.

Im Falle von Dienstausweisen findet man auch noch eine Amtsbezeichnung, die Dienststelle sowie ein amtliches Siegel auf dem Ausweis.

Ausweispflicht in Deutschland

In Deutschland muss gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PersAuswG) jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen gültigen Personalausweis besitzen, sofern er keinen gültigen Reisepass besitzt. Der Ausweis muss jedoch in Deutschland entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht mitgeführt werden.

Deutscher Personalausweis

Verwendbarkeit

Da mehrere Arten von Ausweisen demselben Zweck dienen können, etwa dem Nachweis der Identität oder einer Gruppenzugehörigkeit, werden sie für diese Zwecke oft als gleichwertig angesehen. Im Alltag werden die folgenden Ausweise am häufigsten verwendet:

Während der Personalausweis und der Reisepass dabei zur Identitätsfeststellung und - etwa bei Grenzkontrollen - zum Nachweis der Staatsangehörigkeit häufig als gleichwertig angesehen werden, kann beispielsweise mit dem Führerschein nicht die Staatsangehörigkeit und nur bedingt die Identität, mit dem Personalausweis hingegen nicht die Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Zudem ist zu beachten, in welcher Intensität und durch welche Stelle die Richtigkeit des Inhalts des Ausweises im Einzelnen überprüft wird. Behörden, die Führerscheine ausstellen, besitzen beispielsweise eine besondere Zuständigkeit zur Feststellung, ob jemand eine Fahrerlaubnis besitzt, während es nicht ihre Hauptaufgabe ist, Identitäten festzustellen und zu bescheinigen. Hieraus ergeben sich auch Einschränkungen bei der Verwendbarkeit: So kann mit einem Führerschein in den meisten Fällen weder eine Grenzkontrolle passiert werden, noch wird er zum Beispiel für die in Deutschland vorgeschriebene Identifizierung bei der Eröffnung von Bankkonten ausreichen, während ein Personalausweis bei einer Verkehrskontrolle der Polizei für einen Autofahrer von nur begrenztem Wert sein wird.

Andere Ausweise sind für bestimmte Berufsgruppen im beruflichen Alltag von ständiger Bedeutung, etwa der

Polizeidienstausweis (Hamburg)

Einige Ausweise dienen auch als Nachweis einer Erlaubnis oder Berechtigung, z. B.

Andere Ausweisarten haben Bedeutung nur in ganz bestimmten Situationen und werden nur gegenüber bestimmten Kontrollpersonen oder Beschäftigten der ausgebenden Stelle verwendet. Beispiele sind der

  • Behindertenparkausweis,
  • Blutspendeausweis,
  • Mitgliedsausweis,
  • Werksausweis bzw. Firmenausweis, usw.

Aus Gründen der Betriebssicherheit dürfen entsprechende Zutrittsausweise nicht an Dritte - auch keine Kollegen in einem Unternehmen - weitergegeben werden. Ein derartiger Pflichtverstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben und eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen.

Andere Bedeutungen

  • Im Finanzwesen ist ein Ausweis auch eine Darlegung von Zahlenwerken, z. B. Bankausweis oder Mehrwertsteuerausweis.
  • Im allgemeinen Sprachgebraucht spricht man auch von einem "ausgewiesenen Experten/Fachmann", wenn eine Person eine hervorragende Qualifikation gezeigt hat. Eine weitere Bedeutung ist die Charakterisierung "jemand hat sich durch besondere Tatkraft ausgewiesen", wenn eine Person Tatkraft gezeigt hat oder "Sein Werk ist ein großartiger Ausweis seines Könnens", wenn ein Schaffen das Können des Urhebers abbildet.

Siehe auch

Entstehung

Ursprünglich in Frankreich als Steckbrief der Allgemeinheit gedacht um Straftäter besser fassen zu können. Quelle Dokumentation/ Film von Davide Tosco, Gesichter des Bösen.

Information über den Film Gesichter des Bösen

Literatur

  • Valentin Groebner: Der Schein der Person. Steckbrief, Ausweis und Kontrolle im Mittelalter. München: C.H. Beck 2004. ISBN 3-406-52238-6.

Weblinks


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