Zivilkabinett

Zivilkabinett

Das Geheime Zivilkabinett war das persönliche Regierungsbüro des preußischen Königs (und deutschen Kaisers). Es ist in etwa zu vergleichen mit der Staatskanzlei eines Ministerpräsidenten oder dem Bundespräsidialamt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Königreich Preußen

Seit dem frühen 18. Jahrhundert entstand das Kabinettsystem. Der Landesherr umgab sich mit einem engen Kreis von Vertrauten, mit dem er „aus dem Kabinett“, d.h. aus seinen privaten Gemächern heraus entschied. In Preußen entstand diese Form der monarchischen Selbstregierung in der friderizianischer Zeit.

Das geheime Zivilkabinett wurde 1797 durch Friedrich Wilhelm III. eingerichtet.

Nach den Befreiungskriegen

Im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen beseitigte Freiherr vom Stein 1808 zur Stärkung der Regierung das Kabinettsystem. Das Nebeneinander von Ministerialressorts und des außerhalb jeder Verantwortung stehenden Zivilkabinetts wurde als hinderlich angesehen.

1853 wurde das Zivilkabinett unter König Friedrich Wilhelm IV. wieder eingerichtet. Der Chef des Büros des Ministerpräsidenten wurde jedoch gleichzeitig Chef des Zivilkabinetts. Durch die Vereinigung beider Ämter in einer Person wurde die Bezeichnung Zivilkabinett beibehalten, es handelte sich aber nur um eine bescheidene Büroorganisation zur Erledigung der Korrespondenz und der privaten Angelegenheiten des Königs. Solange beide Ämter in einer Person vereinigt waren und der verantwortliche Ministerpräsident nicht umgangen werden konnte, bestanden gegen diese Lösung keine Bedenken.

Die beiden Aufgabenbereiche wurden unter Prinzregent Wilhelm (I.) wieder getrennt und aus dem bloßen Sekretariat des Königs wurde wieder eine selbständig beratende Behörde, die jeder Kontrolle von außen entzogen war.

Kaiserreich

Mit der Gründung des Kaiserreichs bestand die Notwendigkeit ebenfalls ein Büro des Kaisers zu schaffen. Da das geheime Zivilkabinett schon unter Wilhelm I. zwischen 1867 und 1870 für Bundespräsidialsachen zuständig gewesen war, übernahm das königlich-preußische geheime Zivilkabinett seit 1871 auch die Reichsangelegenheiten.

Die Betrauung von preußischen Behörden mit Reichsaufgaben war kein Sonderfall. So wurde bereits 1870 das preußische Außenministerium als Auswärtiges Amt des Bundes übernommen. Viele weitere oberste preußische Ämter nahmen unmittelbare Reichsaufgaben wahr. So waren beispielsweise das preußische Kriegsministerium, der preußische Generalstab und das Militärkabinett ebenfalls für Reichsaufgaben zuständig, ohne in Reichsämtern umgewandelt worden zu sein.

Durch die Reichsverfassung war der Reichskanzler als oberster Berater des Kaisers vorgesehen. Die starke Stellung Bismarcks führte dazu, dass die Bedeutung des Zivilkabinetts nach Reichsgründung gering war. Nach Bismarcks Ausscheiden stieg die Bedeutung des Zivilkabinetts spürbar an.

Das Zivilkabinett beschäftigte sich im Wesentlichen mit allen Personalfragen des zivilen Bereichs. Hierzu zählten politische Information und Beratung in Fragen der inneren Verwaltung und Politik.

Auflösung

Nach der Ausrufung der Republik 1918 wurde das Zivilkabinett aufgelöst. Die Aufgaben die das Zivilkabinett für den König von Preußen übernommen hatten gingen an das Preußische Staatsministerium über

Funktionsnachfolger des Gemeinen Zivilkabinetts bezüglich der Aufgaben des deutschen Kaisers war das Reichspräsidialamt.

Sitz

Sitz des geheimen Zivilkabinetts im Kaiserreich war am Dönhoffplatz in Berlin. Anfang 1903 bezog das "Geheime Zivilkabinett seiner Majestät des Kaisers und Königs" einen Neubau in der Wilhelmstraße 64 in Berlin.

Organisation

Um 1900 bestand es aus dem Chef mit dem Titel "Geheimer Kabinettsrat", 2 "Geheimen Kabinettssekretären" und 10 "Geheimen Registratoren".

Chefs der Zivilkabinette

Der Chef des Zivilkabinetts hatte den Geschäftsverkehr zwischen der preußischen Regierung und dem König abzuwickeln: Er trug alle Berichte der Minister und des Ministerpräsidenten vor und holte die Unterschriften des Königs ein. Die gleichen Aufgaben übernahm das Zivilkabinett nach 1871 auch für alle Reichsangelegenheiten, in denen der König von Preußen als deutscher Kaiser die letzte Entscheidung hatte.

Die Chefs der Zivilkabinette waren:

Siehe auch


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