Zivilist

Zivilist

Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine (militärische) Uniform.

Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz von Zivilpersonen aufstellen.

Um die Unterscheidbarkeit von Zivilpersonen und Kombattanten zu ermöglichen, ist es den Zivilpersonen verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tun sie es dennoch, so werden die als Partisanen bezeichnet und können als Kriegsverbrecher verurteilt werden. Ausnahmen werden in der Haager Landkriegsordnung geregelt, z. B. Levée en masse. Den Zivilpersonen steht gleichwohl – ebenso wie anderen Nichtkombattanten – das Recht auf Selbstverteidigung zu.


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  • Zivilist — (lat.), jede Person bürgerlichen Berufs im Gegensatze zum Militär; auch Lehrer oder Kenner des Zivilrechts (s. d.) im Gegensatze zu Publizist (s. d.), dem wissenschaftlichen Vertreter des öffentlichen Rechts …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zivilíst — Zivilíst, Bürger, im Gegensatz zum Militär; Lehrer des Bürgerlichen, bes. röm. Rechts, im Gegensatz zu Kanonist und Kriminalist …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zivilist — Zi·vi·lịst [ v ] der; en, en; jemand, der nicht zum Militär gehört || NB: der Zivilist; den, dem, des Zivilisten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Zivilist — zivil »bürgerlich«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Adjektiv ist – vermutlich unter Einwirkung von entsprechend frz. civil – aus gleichbed. lat. civilis entlehnt. Dies ist eine Bildung zu lat. civis »Bürger« (ursprüngliche Bedeutung »Haus oder… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Zivilist — Zi|vi|list [ts̮ivi lɪst], der; en, en, Zi|vi|lis|tin [ts̮ivi lɪstɪn], die; , nen: Person, die nicht zum Militär gehört: der Zutritt zur Kaserne ist für Zivilistinnen und Zivilisten gesperrt. Syn.: ↑ Bürger, ↑ Bürgerin. * * * Zi|vi|lịst 〈[ vi ] m …   Universal-Lexikon

  • Zivilist — Zi|vi|lịst 〈 [ vi ] m.; Gen.: en, Pl.: en〉 Angehöriger des bürgerlichen Standes; Ggs.: Soldat (1) [Etym.: → zivil] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Zivilist — Zivilistm 1.Soldat,dersichunmilitärischbenimmt.Sold1900bisheute. 2.ZivilistmitmilderndenUmständen=Reserveoffizier.Die»milderndenUmstände«besteheninderTatsache,daßervonZeitzuZeitwiedermilitärischenDienstwahrnimmt.1900ff.… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Zivilist — Zi|vi|list der; en, en <zu ↑zivil u. ↑...ist> Bürger (im Gegensatz zum Soldaten) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zivilist — Zi|vi|lịst, der; en, en (Nichtsoldat) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • der Zivilist — (lat.) Bürger im Gegensatz zu Soldaten Bei den Angriffen kamen auch Zivilisten ums Leben …   Das Grundschulwörterbuch Fremde Wörter

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