Zueignung

Zueignung

Zueignung (auch Appropriation) bezeichnet

  • die Widmung einer Sache als Zeichen der Verehrung oder Freundschaft, oft als Vorwort in der Literatur.
  • ein religiöser Akt der Zueignung zu Gott
  • die rechtswidrige Aneignung- siehe Diebstahl und Unterschlagung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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