- Zugfolgestellen
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Zugfolgestellen sind Einrichtungen der Sicherheitstechnik der Eisenbahn. Alle Bahnanlagen der Eisenbahn, die einen Gleisabschnitt der freien Strecke begrenzen, werden Zugfolgestellen genannt. Der dadurch begrenzte Zugfolgeabschnitt darf nur für einen Zug freigegeben werden, wenn er frei von Fahrzeugen ist und nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht wird. Zugfolgeabschnitte werden auch Blockstrecke oder Blockabschnitt genannt.
Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind immer Zugfolgestellen. Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen, Haltepunkte, Haltestellen oder Deckungsstellen können auch Zugfolgestellen sein. Dann sind diese mit Blocksignalen ausgerüstet. Überleitstellen und Abzweigstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind, werden Haltestelle genannt.
Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf der freien Strecke regeln, heißen außerdem Zugmeldestellen. Bahnhöfe, Überleitstellen und Abzweigstellen sind immer Zugmeldestellen. Die zuständige Verwaltungseinheit kann jedoch auch weitere Zugfolgestellen als Zugmeldestellen deklarieren.
In den Anfangsjahren der Eisenbahn waren Blockstellen (Bk) mit Blockwärtern örtlich besetzte Stellwerke. Heutzutage gibt es nur noch wenige dieser klassischen, personalintensiven Blockstellen. Ihre Funktion wird durch Einrichtungen des Selbsttätigen Streckenblocks (Sbk) bzw. aus den Bereichsrechnern der Elektronischen Stellwerke heraus realisiert. In der älteren Variante des Selbsttätigen Streckenblockes werden die Signale sofort nach Freiwerden des geschützten Blockes wieder in Fahrt gestellt, in der neueren Variante des Zentralblocks gehen die Signale in Stellbereitschaft und zeigen erst den Fahrtbegriff, wenn sich der nächste Zug nähert. In der Zeit elektronischer Stellwerke werden die Blocksignale immer noch benötigt, aber durch Computer gesteuert. Erst mit moderneren Zugsicherungstechniken wie der Linienzugbeeinflussung und ETCS ab Level 2 können die Signale durch auf den Führerstand übertragene virtuelle Signalstellungsmeldungen abgelöst werden.
Eine Besonderheit ist der LZB-Block. Diese Blockabschnitte gelten nicht für signalgeführte Züge und sind an ihren Grenzen mit Markierungstafeln gekennzeichnet. Ein LZB-geführter Zug kann einem anderen durch den LZB-Block gedeckten Zug folgen, wenn dieser den hinter ihm liegenden LZB-Blockabschnitt und die Schutzstrecke mit allen Achsen geräumt hat. Diese Verfahrensweise, das Unterteilen von konventionellen signalgedeckten Blockabschnitten in mehrere LZB-Blockabschnitte wird Teilblockmodus genannt. Das vorherige Signal, welches, da sich bis im Abschnitt bis zum nächsten konventionellen Signal ein Zug befindet, den Haltbgeriff zeigt, wird für die Vorbeifahrt eines LZB-geführten Zuges, wenn der erste LZB-Abschnitt hinter dem Signal frei ist, dunkelgeschaltet. Obgleich die ortsfesten Hauptsignale für LZB-geführte Züge nicht gelten, soll damit eine Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal verhindert werden.
In der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist die Blockstelle in § 4, Absatz 4 beschrieben.
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