- Zugschluss
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Ein Zugschlusssignal wird im Eisenbahnbetrieb am Heck eines Zuges verwendet und kennzeichnet den Zugschluss. Mit seiner Hilfe wird die Vollständigkeit von Zügen durch Strecken- oder anderes zugelassenes Personal visuell festgestellt, und zwar entweder durch Augenschein (direkte Zugbeobachtung) oder durch Fernbeobachtungsanlagen (Kamera und Monitor).
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe des Zugschlusssignals
Das Zugschlusssignal dient zur Feststellung der Einfahrt des kompletten Zuges. Das ist eine Voraussetzung für die Zulassung nachfolgender Fahrten in den Gleis- oder Streckenabschnitt, aus dem der Zug mit Schluss eingefahren ist. Erst die Feststellung des Zugschlusses berechtigt zum Zulassen weiterer Zug-, Sperr- oder Rangierfahrten in den betreffenden Gleis- oder Streckenabschnitt. Wird ein Zugschluss nicht festgestellt, muss man von einer Zugtrennung ausgehen, das heißt, es befinden sich noch Waggons auf der Strecke oder auf dem jeweiligen Gleis, und nachfolgende Zug-, Sperr- oder Rangierfahrten dürfen in diesem besonderen Ausnahmefall nicht zugelassen werden, um Aufpralle zu verhindern.
Bauarten der Zugschlusssignale
Zugschlusssignale bestehen je nach Lichtverhältnissen der Umwelt entweder aus Tafeln (Tageslicht) oder aus Lichtern (Dunkelheit). Sie werden paarig – an der linken und rechten Seite – am unteren Rand des letzten Wagens am Heck gezeigt.
Deutschland
In Deutschland wird zwischen Tages- und Nachtzeichen des Signals Zg2 unterschieden. Der Zugschluss am letzten Fahrzeug führt als Tagzeichen folgende Kennzeichen:
- eine rot-weiße oder rot-gelbe Tafel oder
- zwei rot-weiße oder rot-gelbe Tafeln oder
- das Nachtzeichen des Signals (Fahrzeugbeleuchtung).
Als Nachtzeichen sind folgende Kennzeichen gestattet:
- ein rotes Licht oder zwei rote Lichter oder
- eine rückstrahlende Tafel des Tageszeichens oder
- zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.
Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken. Die verwendeten Glühlampen sind weiß, nur die vorgesetzten Farbscheiben machen das Signal zu einem roten Licht.
Schweiz
In der Schweiz führt das letzte Fahrzeug hinten unten:
- ein rotes Licht oder
- ein rot blinkendes Licht oder
- zwei rote Lichter auf gleicher Höhe oder
- eine rot-weiss gestreifte Scheibe
In der Eisenbahnfrühzeit bestand das Zugschlusssignal aus einer roten Signallaterne. Derartige Laternen werden von Eisenbahnliebhabern geschätzt.
Zugschlussmeldung
Bei vielen Gleisbild- und ferngesteuerten Stellwerken wird der Zugschluss nicht mehr visuell festgestellt. Die Zugschlussfeststellung als Voraussetzung der nächsten Fahrten wird ersetzt durch Gleisfreimeldeeinrichtungen. Dennoch kann auf das Zugschlusssignal nicht verzichtet werden. In Störungs-, anderen Ausnahmefällen oder wenn es z. B. die örtlichen Richtlinien (DB) verlangen, müssen auch hier der Zugführer oder andere Betriebseisenbahner in der Lage sein, die Vollständigkeit des eingefahrenen oder durchgefahrenen Zuges zweifelsfrei festzustellen.
Siehe auch
Weblinks
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