- Zusatzfahrkarte
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Zusatztickets sind im öffentlichen Personenverkehr angebotene Fahrkarten für die Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen oder als Ergänzung zu bereits erworbenen Einzel- bzw. Zeitfahrkarten.
Zuschlagskarten
Für die Nutzung höherwertiger Züge (Schnellzug, Intercity, früher auch für Eilzüge) werden bzw. wurden Zuschlagskarten ausgegeben. Einzelzuschläge gibt es heute vorwiegend bei ausländischen Bahnen. Für IC-Züge gibt es in einigen Verkehrsverbünden jedoch Zuschlagskarten zur Ergänzung von Wochen- und Monatszeitkarten.
Außerdem gibt es Zusatztickets für die Nutzung der 1. Klasse. In Hamburg sind Schnellbusse und Kleinbus-Sonderlinien tariflich der 1. Klasse gleichgestellt, für diese Linien des HVV sind daher Zusatztickets erforderlich. Mit Fahrkarten, die nur für die 2. Klasse ausgegeben werden (z. B. Ländertickets) können diese Buslinien ebenfalls nur mit Zusatztickets genutzt werden − Zuschlagskarten für die 1. Klasse gelten alternativ auch für Hamburger Schnellbusse und können daher für die Busse auch zusätzlich zu Tickets gelöst werden, die eine Nutzung der 1. Klasse ausschließen.
Weitere Zuschlagsfahrkarten werden im Nachtverkehr (Nachtbuszuschläge) oder für bedarfsorientierte Verkehre (z. B. Anrufsammeltaxis) ausgegeben.
Zusatzfahrkarten
Für größere Gepäckstücke, Fahrräder oder Hunde gibt es Zusatzfahrkarten. Tickets für die Fahrradmitnahme (Fahrradkarten) können entfernungsabhängig oder als Pauschalangebot ausgelegt sein. In einigen Tarifverbünden werden Fahrradkarten auch als Zeitticket für einen Monat angeboten. Gepäckkarten gab es früher für die Gepäckbeförderung der Bahn. Im Flugverkehr sind für bestimmte Freigrenzen überschreitende Gepäckstücke Zusatzzahlungen erforderlich.
Anschluss- oder Ergänzungstickets
Vor allem für Fahren über den räumlichen Geltungsbereich einer Zeitkarte (besonders Wochen-, Monats-, Jahreskarte) hinaus werden Anschlussfahrkarten angeboten.
Mit Zusatztickets zu Zeitkarten wird verhindert, dass die bereits mit der Grundkarte abgegoltene Leistung doppelt bezahlt werden muss. Oft bedeutet die Nutzung der Zusatztickets einen den Stammkunden des ÖPNV im Vergleich zu den regulären Einzelfahrscheinen gewährten Rabatt.
Ein Beispiel der Rabattierung zur Veranschaulichung: Ein ÖPNV-Stammkunde im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wohnt in Krefeld und besitzt eine Monatskarte für das Stadtgebiet Krefeld. Wenn dieser Fahrgast nach Dortmund fahren möchte, benötigt er ab der letzten Haltestelle seines räumlichen Zeitkartenbereiches ein Ergänzungsticket für die Anschlussstrecke bis Dortmund. Da der VRR ein entfernungsunabhängiges Zusatzticket anbietet, ergibt sich für diesen Stammkunden ein erheblicher Preisvorteil gegenüber einer einfachen Fahrt mit einem Einzel- oder Mehrfahrtenticket. Die Kombination Monatskarte Preisstufe A plus pauschale Zusatzkarte ist gegenüber einem Ticket der Preisstufe D erheblich rabattiert.
Für die Tarifraumgestaltung bestehen mehrere Möglichkeiten. Tarifgebiete (oft Waben, wie z. B. beim VRR) können sich generell überschneiden oder strikt voneinander getrennt sein (z. B. in Ostwestfalen-Lippe, hier ist jede Kommune ein eigenständiges Tarifgebiet). Es kann außerdem einzelne Tarifpunkte geben, die gleichzeitig zwei oder mehreren Tarifgebieten zugeordnet sind. Eine generelle Trennung wie beim Verbund Ostwestfalen-Lippe läßt keine Überschneidungen zu, sogar ein Haltepunkt direkt auf einer kommunalen Grenze wird einer Gemeinde zugeordnet (Beispiel: der Bf. Sylbach direkt an der Stadtgrenze Bad Salzuflen / Lage (Lippe) mit zusammengewachsenem Bebauungsgebiet gehört nur zu Bad Salzuflen). Aber auch in OWL gibt es mindestens eine Ausnahme: den Bf. Oerlinghausen im Gemeindegebiet Leopoldshöhe. Diese Gestaltung ist für das Angebot von Ergänzungstickets wichtig, denn bei den zu mehreren Tarifgebieten gehörigen Haltestellen oder bei Überschneidungen kann der Fahrgast problemlos und rechtzeitig ein normales Einzelticket für seine Weiterfahrt entwerten, eine strikte Gebietstrennung schließt dies aus – Zeittickets gelten nur bis zur letzten Haltestelle innerhalb eines Tarifgebiets und hierbei nur bis zu einer Tarifgrenze auf freier Strecke.
Die Tarifregel, bei strikter Trennung von Tarifgebieten als Ergänzungsticket ein normales Einzelticket für die Anschlussstrecke zu kaufen, bedeutet für eine Teilstrecke eine Doppelzahlung. Diese „Teilstrecke“ kann sogar einen sehr großen Bereich der mit einer Zeitkarte bezahlten Strecke betreffen: der letzte Haltepunkt vor einer Tarifgrenze ist bei einem RE oft ein Hauptbahnhof im Stadtzentrum, dann kostet eine Anschlussticket ebensoviel wie ein normales Einzelticket, die Zeitkarte bringt also keinen Vorteil (Beispiel: Monatskarte Stadt Bielefeld, Anschlussfahrt mit RE nach Gütersloh ohne Zwischenhalt). Wenn in so einem Fall eine „Ermässigung“ gewährt wird, ist dies eigentlich nur ein Ausgleich, der eine Doppelzahlung vermeidet.
Ergänzungstickets können genau für die jeweils befahrenen Tarifgebiete, pauschaliert für eine beliebige Anschlussstrecke oder entfernungsabhängig (z. B. NRW-Tarif) angebotenen werden. Eine Besonderheit ist die Ausgabe von ermäßigten Einzeltickets in der für die befahrene Strecke notwendigen Preisstufe. Diese beispielsweise in den Tarifbereichen Der Sechser (OWL) und Hochstift-Tarif (NPH) vorgesehene Regelung täuscht bei kürzeren Anschlussstrecken eine nicht gewährte Rabattierung vor, da hiermit lediglich eine Doppelzahlung vermieden wird.
Allgemein wird ein Zusatzticket pro Person und Fahrt benötigt, manchmal auch mehrere. Das gilt auch bei einer Mitnahmeregelung – beispielsweise der kostenlosen Mitnahme eines weiteren Erwachsenen oder von Kindern.
Eine besondere Regelung gibt es im RNN: Die RNN-Anschlussfahrkarten können nicht nur zusammen mit den Zeitkarten des Verkehrsverbundes RNN genutzt werden, sondern auch mit den Zeitkarten des benachbarten Verkehrsverbundes WVV, wenn diese bis zur gemeinsamen Verbundgrenze gelten. (Seite des WVV) Ähnliches gilt für die Besitzer der Zeitkarten des Verkehrsverbundes RMV wenn sie im Tarifgebiet 65 Mainz/Wiesbaden gelten.
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