Nordrhein-Westfalen-Ticket

Nordrhein-Westfalen-Ticket

Der NRW-Tarif ist ein im öffentlichen Personennahverkehr von Nordrhein-Westfalen landesweit angewandter Beförderungstarif. Mit ihm sollen die tariflichen Barrieren zwischen Bus und Bahn einerseits und den verschiedenen Verkehrsverbünden und -gemeinschaften andererseits abgebaut werden. Rechtlich ist er in NRW Nachfolger des Nahverkehrstarifs der Deutschen Bahn.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits ab 1. August 2004 (Stufe 1) wurden folgende Fahrkarten zum Pauschalpreis angeboten

  • SchöneFahrtTicket NRW (Erwachsene/Kind) für eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel innerhalb von 2 Stunden,
  • SchönerTagTicket NRW Single für beliebig viele Fahrten Montag – Freitag ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig,
  • SchönerTagTicket NRW 5 Personen für beliebig viele Fahrten Montag – Freitag ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig
  • SchönesJahrTicket NRW für beliebig viele Fahrten innerhalb eines Jahres
  • SchöneFerienTicket NRW für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums.

Am 12. Juni 2005 startete der Verkauf von relationsbezogenen Fahrkarten (Stufe 2). Diese erweiterten den Nahverkehrstarif der Deutschen Bahn um die Möglichkeit, mit nur einem Fahrschein sowohl den Schienenpersonennahverkehr als auch im Vor- und Nachlauf (Anfahrt zum Startbahnhof und Weiterfahrt ab Zielbahnhof) Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse in ganz NRW benutzen zu können.

Der NRW-Tarif ersetzte den bisherigen Nahverkehrstarif der DB in Nordrhein-Westfalen, der jedoch nach wie vor für die Preisbildung des Schienenanteils der Fahrt herangezogen wird. Für den Vor- und Nachlauf mit kommunalen Verkehrsmitteln wird ein pauschaler Aufpreis in den Ticketpreis eingerechnet. Dieser Aufpreis von zunächst 70 Cent für jedes Einzelticket wurde jährlich erhöht und beträgt ab 1. Januar 2009 bereits 1,10 EUR. Bei Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt reduziert sich der Preis entsprechend dem jeweiligen Rabattsatz. Der Aufschlag ist nach dem Solidarprinzip verbindlich, d. h. er muss auch entrichtet werden, wenn für den Vor- und/oder Nachlauf in Regionen mit schlecht ausgebautem örtlichen Nahverkehr gar keine kommunalen öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können (besonders auch an Sonn- und Feiertagen). Durch dieses Prinzip erhöhen sich auch für Berufspendler, die mit Park-and-Ride ihren Startbahnhof erreichen und am Zielort ihren Arbeitsplatz zu Fuß erreichen können, also keinerlei Bedarf für eine Nutzung im Vor- und Nachlauf haben, die Nahverkehrspreise. Andererseits können auch langlaufende Regionalbusverbindungen (z. B. Münster Hbf – Vreden, ca. 68 km) im Rahmen des Vor-/Nachlaufs mit RelationspreisTickets zurückgelegt werden.

Seit dem 10. Juni 2007 gilt zwischen zwei Gemeinden in NRW ein fester Verbindungspreis (Stufe 3). Zuvor war der Preis unmittelbar vom Start- und/oder Zielbahnhof der Fahrt abhängig.

Anwendungsbereich

Der NRW-Tarif wird angewendet bei Fahrten im Nahverkehr innerhalb von Nordrhein-Westfalen (incl. der Stadt Osnabrück), die über die Tarifraum- und Tarif-Kragengrenzen der regionalen Verkehrsverbünde hinausgehen. Die bereits bestehenden Übergangstarife zwischen den Verbünden bleiben also bestehen. Da der NRW-Tarif nicht eigenständig ist, sondern immer nur zusammen mit einer Bahnverbindung gilt, sind die Übergangs- bzw. Kragentarife auch für kurze Kooperationsraumgrenzen überschreitende Fahrten z. B. in Bussen auch zwingend notwendig. Darüber hinaus gilt der NRW-Tarif auch auf einigen Transitstrecken außerhalb von NRW. Sie dürfen mit relationsbezogenen Fahrkarten und/oder Karten zum Pauschalpreis des NRW-Tarifs im Schienenpersonennahverkehr befahren werden. In der Liste der deutschen Kursbuchstrecken befindet sich ggf. in der Spalte „Streckenführung“ ein entsprechender Vermerk.

Mit dem NRW-Tarif wird somit das bereits auf der Ebene der Verbund- und Gemeinschaftstarife umgesetzte Prinzip der Haus-zu-Haus-Tarifierung auf alle Nahverkehrsverbindungen ausgedehnt. Die BahnCard wird im NRW-Tarif anerkannt.

Verkehrsmittel

Der NRW-Tarif gilt in allen Verkehrsmitteln, in denen die Verbund- oder Gemeinschaftstarife gelten.

Dazu zählen

Der NRW-Tarif gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs sowie auf wenigen Buslinien, auf denen kein Verbund- oder Gemeinschaftstarif aus NRW angewendet wird (z. B. Nachtbusse in Bielefeld).

Fahrkartenarten

Der NRW-Tarif unterscheidet zwei Ticketarten:

  • Pauschalpreistickets sind a) Zeitkarten für den gesamten Regionalverkehr des Landes NRW und berechtigen innerhalb der Geltungsdauer zu beliebig vielen Fahrten oder b) Einzelfahrkarten für eine Fahrt von A nach B mit einer durch Zeitvorgabe eingeschränkten Entfernung (SchöneFahrtTicket NRW mit Gültigkeit für zwei Stunden, keine Rück- oder Rundfahrten). Sie sind nicht an einen konkreten Reiseweg gebunden. Das FahrradTicket NRW ist ein Tagesticket, das in Zusammenhang mit allen Fahrkarten des NRW-Tarifs genutzt werden kann.
  • Relationspreistickets sind Fahrkarten für einen festgelegten Reiseweg von A nach B. Sie werden als Einzeltickets oder Zeitkarten (Wochen-, Monatskarten) ausgegeben. Die Anfahrt zum Startbahnhof und die Abfahrt vom Zielbahnhof mit kommunalen Verkehrsmitteln (Stadtbahn, Stadtbus) oder Regionalbussen ist immer inbegriffen.

Relationspreistickets gibt es auch als Anschlussticket z. B. zu Zeitkarten der regionalen Verbundtarife. Sie können immer genutzt werden, wenn eine Fahrt über den Geltungsbereich einer Zeitkarte hinaus in einen anderen Kooperationsraum geht und kein Übergangstarif bzw. Tarifkragen besteht. Zu beachten ist hier, dass man z. B. mit VRS-Semesterticket für eine Fahrt von Bonn nach Wuppertal ein Anschlussticket vom VRS in den VRR kaufen kann. Für die Rückfahrt muss dann aber entweder bereits in Bonn ein Rückfahrtticket oder in Wuppertal ein VRR-Ticket bis zur Verbundgrenze gekauft werden.

Fahrkarten des NRW-Tarifs

Zweck Bezeichnung Fahrkartenart Relationspreis (RPT) Pauschalpreis (PPT)
Für eine Fahrt SchöneReiseTicket NRW Einzelfahrt Erwachsene / Kind X
SchöneFahrtTicket NRW 2 Stunden Erwachsene / Kind X
SchöneReiseTicket NRW Gruppe Einzelfahrt ab 6 Erwachsene X
AnschlussTicket NRW Zusatzfahrkarte Erwachsene / Kind X
Für Hin- und Rückfahrt SchöneReiseTicket NRW Hin&Rück Erwachsene / Kind X
SchöneReiseTicket NRW Gruppe Hin&Rück ab 6 Erwachsene X
AnschlussTicket NRW Hin&Rück Zusatzfahrkarte Erwachsene / Kind X
Für einen Tag SchönerTagTicket NRW Single 9-Uhr-Tageskarte Einzelperson X
SchönerTagTicket NRW 5 Personen 9-Uhr-Tageskarte X
Für eine Woche SchöneWocheTicket NRW Wochenkarte persönlich X
Für einen Monat SchönerMonatTicket NRW Monatskarte übertragbar X
SchönerMonatTicket NRW Abo Jahresabo übertragbar X
SchönerMonatTicket NRW Azubi Auszubildende, Schüler X
SchönerMonatTicket NRW Azubi Abo Auszubildende, Schüler Jahresabo X
Für ein Jahr SchönesJahrTicket NRW Jahreskarte persönlich X
Für die Schulferien SchöneFerienTicket NRW Schüler und Studenten X
Fahrradkarte FahrradTicket NRW Zusatzfahrkarte X
Für ein Semester Semesterticket NRW Semesterticket an RPT angelehnt

Tarifbildungsprinzip

Der NRW-Tarif gilt stets von „Haus zu Haus“. Der Fahrschein schließt hierzu wie bei den Verbund- und Gemeinschaftstarifen ein:

  • die Fahrt von der Starthaltestelle zum Bahnhof mit Bus, Stadtbahn oder Straßenbahn (kommunaler Vorlauf),
  • die Fahrt mit einem Zug des Nahverkehrs zum Zielbahnhof (SPNV-Hauptlauf),
  • die Fahrt mit Bus, Stadtbahn oder Straßenbahn zur Zielhaltestelle (kommunaler Nachlauf).

Einschränkung des Fahrtwegs im Vor- und Nachlauf

Pauschalpreistickets erlauben unbeschränkte Fahrten innerhalb ihrer Geltungsdauer. Bei RelationspreisTickets ist der Fahrtweg im Vor- und Nachlauf durch den Ticketaufdruck festgelegt (zusätzlich zur üblichen Regel, dass Umwege, Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen sind). Im Regelfall findet die Fahrt zwischen Starthaltestelle und Startbahnhof sowie zwischen Zielbahnhof und Zielhaltestelle innerhalb einer Gemeinde statt („kommunaler“ Vor- und Nachlauf). Die Zuordnung von Bahnhöfen zu Gemeinden ist im Anhang der Tarifbestimmungen des NRW-Tarifs festgelegt. Regionale Fahrten sind im Vor- oder Nachlauf nur für bestimmte Relationen zwischen Gemeinden und Bahnhöfen zugelassen (z. B. falls die Start- oder die Zielgemeinde gar keinen Bahnhof hat). Diese Relationen sind ebenfalls im Anhang der Tarifbestimmungen aufgeführt.

Eine Abfrage der zugelassenen Relationen zwischen Bahnhöfen und Gemeinden ist online in der „NRW-Anbindungsdatenbank“ möglich.

Fahrkartenkauf

Die Vertriebswege sind je nach Fahrkartenart unterschiedlich.

  • Pauschalpreistickets werden von allen Verkehrsunternehmen in NRW (Bahn, Bus oder Stadt-/Straßenbahn) und über das Internet als Online-Ticket verkauft.
  • Relationspreistickets werden im Wesentlichen nur in den DB Reisezentren und DB Agenturen, über die Fahrkartenautomaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen in NRW verkauft. Um den flächendeckenden Vertrieb des Tarifs auch außerhalb der angestammten Vertriebswege für Schienenfahrausweise sicherzustellen, wurde zum 1. April 2008 ein spezielles OnlineTicket NRW (Kombination aus DB-Online-Ticket und Ticket2Print der DSW21) eingeführt, das über die Online-Reiseauskunft der DB erworben werden. Hintergrund ist, dass der Vertrieb von über die Verkaufssysteme der kommunalen Unternehmen wegen der notwendigen hohen Investitionen bei zu erwartendem relativ geringen Absatz bislang nicht umgesetzt werden konnte.

Besonderes

Für die Mitnahme von Fahrrädern im NRW-Tarif gibt es das FahrradTicket NRW. Der Preis hierfür liegt zurzeit etwas unter dem des DB-Fahrradtickets. Auf einigen Linien des Schienenverkehrs (Betreiber: NordWestBahn) ist für die Fahrradmitnahme generell eine Reservierung erforderlich. Einzelne Fahrgäste mit Fahrrad werden jedoch – soweit Platz vorhanden ist – auch ohne Voranmeldung befördert.

Die Mitnahme von Hunden ist im NRW-Tarif kostenlos.

Kritik

Die Kritik der Fahrgastverbände setzt bei den eingeschränkten Kaufmöglichkeiten der Fahrkarten an. Wegen dieser Einschränkungen betrachten sie den relationsbezogenen NRW-Tarif auch nur als eine Zwischenstufe auf dem Weg zu einem landesweiten Tarifverbund in NRW. Das Land zieht sich mit dem neuen ÖPNV-Gesetz vom Juni 2007 immer mehr aus der Gestaltung des ÖPNV zurück. So fehlt eine landesweit agierende Klammer und diese Weiterentwicklung ist stark gefährdet, da die Zweckverbände naturgemäß zunächst ihre regionalen Interessen verfolgen.

Siehe auch

Weblinks


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