- Zwangspunkt
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Eine Trasse (in der Schweiz auch Trassee) bezeichnet im Verkehrsbauwesen den Verlauf eines Verkehrswegs (so genannte Linienführung), der durch Trassenfindung bzw. Linienbestimmung entworfen wird. Eine Trasse wird aus einzelnen Trassierungselementen aufgebaut, die die Streckenführung des Verkehrswegs abstrahiert auf dessen Mittelachse als Raumkurve darstellen.
Bei Bundesfernstraßen schreibt beispielsweise § 16 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes eine Linienbestimmung vor. Erst danach kann mit der Entwurfsplanung und dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden um alle Details der neuen Straße festzulegen. Die Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist eine innerbehördliche Verwaltungsentscheidung und kann nicht durch einen Rechtsbehelf angefochten werden.[1]
Bei der Planung eines neuen Verkehrswegs werden aufgrund von geodätischen Messungen die genaue Lage der Trasse geplant und deren geometrische Parameter erarbeitet und optimiert. Die einzelnen Komponenten der Trasse sind geografische Lage, Höhe, Gradiente und Querneigung (Überhöhung).
Die wichtigsten Trassierungselemente für die Lage sind gerade, kreis- oder klothoidförmig. Für Querneigung und Höhe werden neben Klothoiden auch kubische Parabeln verwendet. Punkte, an denen sich der Verlauf einer Trasse ausrichten muss, werden Zwangspunkte genannt. Dabei kann es sich um Siedlungsgebiete, Flussläufe, andere Verkehrswege oder den Bestandsanschluss handeln.
Die Trassenpunkte, in denen benachbarte Trassierungselemente einer Komponente zusammenstoßen, nennt man Trassenhauptpunkte. Ihre Kilometrierung erfolgt eindimensional entlang des Trassenverlaufs und meist mit dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem als übergeordnetem Bezugssystem.
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