- Zwei-Säulen-Modell
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Die in Nordrhein-Westfalen lizenzierten privaten Lokalradios weisen per Gesetz eine komplexe Besitzerstruktur auf. Es existiert jeweils eine Betriebsgesellschaft (BG), die für die betriebswirtschaftlichen Aspekte verantwortlich ist und eventuelle Profite einnimmt, und eine Veranstaltergemeinschaft (VG), die die redaktionelle Linie des Senders vorgibt und den Chefredakteur einstellt.
Erst, wenn eine BG und eine VG einen Kooperationsvertrag schließen, wird von der Landesmedienanstalt eine Lizenz vergeben.
Der VG gehören - ähnlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien - Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen im Verbreitungsgebiet an.
Auf Anteile an den BG hatten die örtlichen Zeitungsverlage (zu 75%) und die Gebietskörperschaften (zu 25%) vorrangigen Zugriff; verzichteten sie jedoch darauf, konnte - und kann - jede Person eine BG gründen.
Kategorie:- Hörfunk (Nordrhein-Westfalen)
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