Zweite bayerische Landesteilung
- Zweite bayerische Landesteilung
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Im Landsberger Vertrag, der zweiten bayerischen Landesteilung, teilten die sechs Söhne des 1347 verstorbenen römisch-deutschen Kaisers Ludwig der Bayer am 12. September 1349 das väterliche Erbe, zu dem neben Bayern auch Holland, Hennegau, Friesland, Seeland, Brandenburg und Tirol gehörten.
Nur zwei Jahre lang hatten Ludwigs Söhne das Herzogtum ihres Vaters gemeinsam verwaltet, bevor sie im Herbst 1349 dessen Aufspaltung in Teilherzogtümer beschlossen. Oberbayern, Brandenburg und Tirol fielen an Ludwig V. den Brandenburger und dessen jüngere Brüder Ludwig VI. und Otto V., während Stephan II. mit seinen Brüdern Wilhelm I. und Albrecht I. Niederbayern und die Niederlande erhielt.
Mit dem Luckauer Vertrag im Dezember 1351 gab Ludwig V. der Brandenburger die Mark Brandenburg an seine Brüder Ludwig VI. den Römer und Otto V. ab, um im Gegenzug Oberbayern alleine regieren zu können. Ludwig V. vereinigte dann die Verwaltung von Oberbayern und Tirol. Niederbayern wurde bereits 1353 im Regensburger Vertrag erneut geteilt, die oberbayerische Linie endete nur zehn Jahre später mit dem Tod Meinhards, des Sohnes des Brandenburgers.
Literatur
- Michaela Bleicher: Das Herzogtum Niederbayern-Straubing in den Hussitenkriegen. Kriegsalltag und Kriegsführung im Spiegel der Landschreiberrechnungen. Dissertation, Regensburg 2006, S. 6 (online).
- Karin Kaltwasser: Herzog und Adel in Bayern-Landshut unter Heinrich XVI. dem Reichen (1393–1450). Dissertation, Regensburg 2004, S. 23 (online).
- Dorit-Maria Krenn, Joachim Wild: „Fürste in der Ferne“. Das Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland 1353–1425. Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg 2003, ISBN 3-927233-86-2, S. 6–7 (Hefte zur bayerischen Geschichte und Kultur, Band 28).
- Theodor Straub: Bayern im Zeichen der Teilungen und Teilherzogtümer. In: Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte. 2. Auflage. 2. Band, C. H. Beck, München 1988, ISBN 3-406-32320-0, S. 196–287, insbesondere S. 200.
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