Zweites Gebot

Zweites Gebot

Das Bilderverbot oder Abbildungsverbot untersagt aus religiösen Gründen bildliche Darstellungen. Es wendet sich gegen den Vorgang der Darstellung als solchen und die damit angeblich verbundene Gefahr der Vergötzung des Dargestellten. Die Reichweite des Verbotes kann sich auf die Abbildungen von Göttern und Götzen, spezifischen Individuen (Propheten, Heiligen) oder sogar auf Darstellungen aller Geschöpfe erstrecken. Die Vorschriften entspringen monotheistischen Religionen und sollen der polytheistischen Bilderverehrung entgegen wirken.

Das Goldene Kalb als Verletzung des Bilderverbots

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Der älteste überlieferte monotheistische Versuch in einer Hochkultur, der des Pharao Echnaton, setzte die bildlichen Darstellungen mit Stiländerungen fort und bildet somit das Beispiel einer monotheistischen Religion ohne Abbildungsverbot.

Bei Tacitus heißt es zwar von den Germanen, die wie die Römer und Griechen des Altertums eine polytheistische Religion hatten: „Übrigens finden sie es der Größe der Himmlischen nicht angemessen, die Götter in Tempelwände zu bannen oder sie irgendwie menschlichen Zügen ähnlich darzustellen.“[1] Tatsächlich findet man aber bei den Stämmen und Völkern im Norden (bevor sich das Christentum durchsetzte) über die Jahrhunderte Bildnisse (Felsritzungen) und hölzerne Skulpturen (Moorfunde), die vermutlich ihrer Götter darstellen.

In Judentum, Islam, in Teilen des Protestantismus (vor allem in der kalvinistischen reformierten Kirche) und der Assyrischen Kirche (zeitweise auch in der orthodoxen Kirche) wurde das Bilderverbot eng ausgelegt. Der Zoroastrismus und der Islam lehnen die Bilderverehrung aus denselben Motiven ab wie das Judentum. Im Islam sind stattdessen kalligraphische Schriftzüge und geometrische Muster und Pflanzenornamentik verbreitet. Bis auf sehr wenige Ausnahmen finden sich in Synagogen und Moscheen weder Darstellungen Gottes, noch von Religionsstiftern, Menschen oder Tieren.

Hebräische Bibel

Das mosaische Bilderverbot

Die Zehn Gebote beginnen mit dem ersten Bildnisverbot in der hebräischen Bibel:

Moses mit den Gesetzestafeln
Und Gott redete alle diese Worte: Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! (Ex 20,1-5 EU)

Deutlicher als die Lutherübersetzung wird aus der lateinischen Fassung der Vulgata, was unter dem „Bildnis“ zu verstehen ist: non facies tibi sculptile neque omnem similitudinem quae est in caelo desuper et quae in terra deorsum nec eorum quae sunt in aquis sub terra. Es geht hier also um eine aus Stein gehauene oder aus Holz geschnitzte Götzenstatue, die der Anbetung dient. Die Vulgata orientiert sich insoweit präziser am hebräischen Text:

לא תעשה־לך פסל וכל־תמונה אשר בשמים ממעל ואשר בארץ מתחת ואשר במים מתחת לארץ

פסל ist wörtlich mit Skulptur, Statue zu übersetzen. Im Pentateuch finden sich zahlreiche weitere Textstellen, die sich mit dem Bilderverbot beschäftigen:[2]

Nehmt euch um eures Lebens willen gut in Acht! Denn eine Gestalt habt ihr an dem Tag, als der Herr am Horeb mitten aus dem Feuer zu euch sprach, nicht gesehen. Lauft nicht in euer Verderben und macht euch kein Gottesbildnis, das irgendetwas darstellt, keine Statue, kein Abbild eines männlichen oder weiblichen Wesens, kein Abbild irgendeines Tiers, das auf der Erde lebt, kein Abbild irgendeines gefiederten Vogels, der am Himmel fliegt, kein Abbild irgendeines Tiers, das am Boden kriecht, und kein Abbild irgendeines Meerestieres im Wasser unter der Erde. Wenn du die Augen zum Himmel erhebst und das ganze Himmelsheer siehst, die Sonne, den Mond und die Sterne, dann lass dich nicht verführen! Du sollst dich nicht vor ihnen niederwerfen und ihnen nicht dienen. Der Herr, dein Gott, hat sie allen anderen Völkern überall unter dem Himmel zugewiesen.
(Dtn 4,15-19 EU)
Du sollst dir kein Gottesbildnis machen, das irgendetwas darstellt am Himmel droben, auf der Erde unten oder im Wasser unter der Erde. Du sollst dich nicht vor anderen Göttern niederwerfen und dich nicht verpflichten, ihnen zu dienen. (Dtn 5,8-10 EU)

„Ich bin, der ich bin!“

Das Bilderverbot hat dabei eine Parallele in der Namenlosigkeit Gottes. Denn Gott selbst hatte seinen Namen nicht preisgegeben:

Und Mose sprach zu Gott: Siehe, wenn ich zu den Kindern Israels komme und zu ihnen sage: Der Gott eurer Väter hat mich zu euch gesandt!, und sie mich fragen werden: Was ist sein Name? — was soll ich ihnen sagen? Gott sprach zu Mose: „Ich bin, der ich bin!“ (hebr. אהיה אשר אהיה). Und er sprach: So sollst du zu den Kindern Israels sagen: „Ich bin“, der hat mich zu euch gesandt. Und weiter sprach Gott zu Mose: So sollst du zu den Kindern Israels sagen: Der Herr, der Gott eurer Väter, der Gott Abrahams, der Gott Isaaks und der Gott Jakobs, hat mich zu euch gesandt; das ist mein Name ewiglich, ja, das ist der Name, mit dem ihr an mich gedenken sollt von Geschlecht zu Geschlecht. (Ex 3,13-15 EU)

Die Textstelle hat für erhebliche Übersetzungsprobleme gesorgt. In der Vulgata lautet Vers 14: dixit Deus ad Mosen ego sum qui sum ait sic dices filiis Israhel qui est misit me ad vos. „Ich bin, der ich bin!“ dürfte demnach die wörtliche Übersetzung sein. Das hebräische Wort für „sein“ klingt an den Gottesnamen JHWH an. Der hebräische Name des Gottes Israels beruht auf dem hebräischen Wort hawa: sein, existieren. Andere Übersetzungsversuche lauten: „Ich werde sein, der ich sein werde“[3] oder „Ich-bin-da“.[4] Nach Erich Fromm ist die Nennung des Namens Gottes am besten mit „Mein Name ist Namenlos“ zu übersetzen.[5]

Buch der Weisheit

Im Buch der Weisheit, das nicht in den jüdischen Kanon aufgenommen wurde, findet sich ein jüdischer Erklärungsversuch für die Entstehung der Bilderverehrung bei den anderen Völkern. Es wird als Teil der Septuaginta von Katholiken und orthodoxen Christen, nicht aber von Protestanten zum Alten Testament gerechnet:

Bedrückt durch allzu frühe Trauer ließ ein Vater von seinem Kind, das gar schnell hinweggerafft wurde, ein Bildnis machen; so ehrte er einen toten Menschen als Gott und führte bei seinen Leuten geheime Kulte und festliche Bräuche ein. Im Lauf der Zeit verfestigte sich die frevelhafte Sitte und wurde schließlich als Gesetz befolgt; die Standbilder erhielten auf Anordnung der Herrscher göttliche Verehrung. Konnten die Menschen einen König nicht unmittelbar ehren, weil er weit weg wohnte, dann vergegenwärtigten sie den Fernen; sie machten von dem verehrten König ein Bildnis, das allen sichtbar war, um dem Abwesenden, als ob er gegenwärtig wäre, mit Eifer zu huldigen. Der Ehrgeiz des Künstlers führte dazu, dass auch jene, die den König gar nicht kannten, ihm göttliche Verehrung erwiesen. Wohl um dem Herrscher zu gefallen, bot er seine ganze Kunst auf, um ihn schöner darzustellen, als er war. Von der Anmut des Bildes hingerissen, betete die Menge den, der noch kurz zuvor nur als Mensch geehrt wurde, jetzt wie einen Gott an. Der Welt ist dies zum Verhängnis geworden: Die Menschen haben, unter dem Druck von Unglück oder Herrschermacht, Stein und Holz den Namen beigelegt, der mit niemand geteilt werden kann.[6]

Christentum

Frühes Christentum

Ab dem 3. Jahrhundert beschäftigte sich die christliche Kirche mit Fragen der Kunst. Unter Berufung auf das Bilderverbot im Alten Testament wurde teilweise jede religiöse Kunst schroff abgelehnt.[7] Um 380 n. Chr. legten die sogenannten Apostolischen Konstitutionen fest, dass Maler, Dirnen, Bordellbetreiber, Schauspieler und Faustkämpfer zuerst ihren Beruf aufgeben müssten, um in die Kirche aufgenommen werden zu können.

Dieser Standpunkt wurde aber nicht einheitlich vertreten. Gregor von Nazianz und Asterios von Amasea wendeten sich Ende des 4. Jahrhunderts gegen Darstellungen Jesu, weil dieser nicht angemessen abgebildet werden könne. Ein generelles Bilderverbot wurde von ihnen aber nicht vertreten.[8] Andere Theologen begrüßten bildliche Darstellungen, um die Inhalte der Bibel auch den ungebildeten Bevölkerungsschichten vermitteln zu können, welche des Lesens häufig nicht fähig waren. Dazu gehörten um 400 n. Chr. etwa Basileios der Große, Gregor von Nyssa und Neilos von Ankyra.[9] Ein ernsthafter Streit entstand daraus zu dieser Zeit noch nicht; Gregor von Nazianz war der Bruder von Basileios dem Großen und mit Gregor von Nyssa eng befreundet.

Ab dem 6. Jahrhundert kam es im Byzantinischen Reich wieder verstärkt zur Ablehnung der Bilder, während die unter arabischer Herrschaft stehenden Patriarchate (Antiochia, Jerusalem und Alexandria) und der Papst weiterhin Künstler förderten. Die Flucht zahlreicher Künstler nach Rom führte dort zu einer kulturellen Belebung.

Byzanz

Hauptartikel: Byzantinischer Bilderstreit

Im Byzantinischen Reich kam es zu zwei rigorosen Phasen, in denen mit der Unterstützung der Kaiser alle Bilder aus den Kirchen entfernt und jede Neuherstellung unter Strafe verboten wurde. In der Mitte des 8. Jahrhunderts setzten sich Leo III. und Konstantin V. für Bilderverbote ein. Nach einer liberalen Zwischenzeit kam es dann nochmals in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts unter Leo V. zu entsprechenden Verboten.

Reformation

Hauptartikel: Reformatorischer Bildersturm

Der Umgang mit Bildern war in der Reformation heftig umstritten. Zunächst stellte sich bei der Aneignung altgläubiger Gotteshäuser durch die Protestanten die Frage, ob man nur „ärgerliche“ Bilder wie Heiligenfiguren und -darstellungen entfernen oder die Kirchen völlig ausräumen solle. Während Martin Luther und seine Anhänger besonders nach ihrer Erfahrung mit den Verheerungen und Exzessen des Bildersturms solche Bilder, die mit den reformatorischen Glaubensinhalten konform gingen, religiös legitimierten, verwarfen Zwingli und Calvin sämtliche bildlichen Darstellungen.

Islam

Hauptartikel: Bilderverbot im Islam

Im Koran findet man kein Bilderverbot. Allerdings lassen sich bereits zu Beginn des 8. Jahrhunderts Überlieferungen nachweisen, die wegen der ausschließlichen Schöpferrolle Gottes von Menschen hergestellte Bilder verbieten wollten. Nach islamischer Auffassung ist die Abbildung Gottes oder von Lebewesen mit der Einheit Gottes unvereinbar. Wenn ein Künstler diesen Schöpfungsakt durch ein Bild wiederholen würde, so käme dies einem Anzweifeln des Schöpfers gleich. Im Jahr 722 kam es zu einem Bildersturm unter dem Kalifen Yazîd II.[10]

Auf Münzen erschienen bereits früh Bildnisse der Kalifen, Malerei und Plastik wurden mit bildlichen Darstellungen in den Dienst des Hofes gestellt. Damit wurde das Bilderverbot relativiert. Heute bezieht es sich im Wesentlichen auf die Abbildbarkeit Gottes und auf Moscheen.[11]

Kulturgeschichtliche Bedeutung

Das mosaische Bilderverbot diente der Abgrenzung der als Hirtenreligion konzipierten mosaischen Religion gegenüber der Bauernreligion im kanaanitischen Umfeld, die keine derartigen Verbote kannte. Es sollte die Bilderverehrung verhindern und der verpönten Magie ein Werkzeug entziehen.[12] Mit der Auffassung Gottes jenseits von Form und Bild vermied die Priesterschaft nicht nur Aberglauben, sondern auch jede darstellende Form von Anthropomorphismus.[13] Es handelte sich um den ersten bekannten Versuch, die bis dahin auf bildhafte Darstellungen (als Hiero- und Piktogramme) angewiesene Religion auf Wortüberlieferung bzw. die etwa zeitgleich erfundene, auch abstrakte Gedanken wiedergebende Buchstabenschrift festzulegen, wodurch die mosaische Religion zur ersten Buchreligion wurde.

Der nicht Abbildbare

In seiner Abhandlung Der Mann Moses und die monotheistische Religion erklärte Sigmund Freud die Bedeutung des bild- und namenlosen einen Gottes:

Wir vermuten, dass Moses in diesem Punkt die Strenge der Atonreligion überboten hat... sein Gott hatte dann weder einen Namen noch ein Angesicht, vielleicht war es eine neue Vorkehrung gegen magische Mißbräuche. Aber wenn man dieses Verbot annahm, mußte es eine tiefgreifende Wirkung ausüben. Denn es bedeutete eine Zurücksetzung der sinnlichen Wahrnehmung gegen eine abstrakt zu nennende Vorstellung, einen Triumph der Geistigkeit über die Sinnlichkeit, strenggenommen einen Triebverzicht mit seinen psychologisch notwendigen Folgen. [...] Es war gewiß eine der wichtigsten Etappen auf dem Wege der Menschwerdung.[14]

Auf die vergeistigende Wirkung des Bilderverbotes wies auch der Soziologe Max Weber in seinem Werk Wirtschaft und Gesellschaft hin:

Die ursprünglich magisch bedingt gewesene jüdische Scheu vor dem „Bildnis und Gleichnis“ deutet die Prophetie spiritualistisch aus ihrem absolut überweltlichen Gottesbegriff heraus um. Und irgendwann zeigt sich dann die Spannung der zentral ethisch religiösen Orientierung der prophetischen Religion gegen das „Menschenwerk“, die aus dessen, vom Propheten aus gesehen, Scheinerlösungsleistung folgt. Die Spannung ist um so unversöhnlicher, je überweltlicher und gleichzeitig je heiliger der prophetisch verkündete Gott vorgestellt wird... Für uns ist nur wichtig die Bedeutung der Ablehnung aller eigentlich künstlerischen Mittel durch bestimmte, in diesem Sinn spezifisch rationale Religionen, in starkem Maße im Synagogengottesdienst und dem alten Christentum, dann wieder im asketischen Protestantismus. Sie ist, je nachdem, Symptom oder Mittel der Steigerung des rationalisierenden Einflusses einer Religiosität auf die Lebensführung. Daß das zweite Gebot geradezu die entscheidende Ursache des jüdischen Rationalismus sei, wie manche Vertreter einflußreicher jüdischer Reformbewegungen annehmen, geht wohl zu weit. Daß aber die systematische Verdammung aller unbefangenen Hingabe an die eigentlichen Formungswerte der Kunst, deren Wirksamkeit ja durch Maß und Art der Kunstproduktivität der frommen jüdischen und puritanischen Kreise genügend belegt ist, in der Richtung intellektualistischer und rationaler Lebensmethodik wirken muß, ist andererseits nicht im mindesten zu bezweifeln.[15]

Einzelnachweise

  1. Publius Cornelius Tacitus, 9. Götterverehrung, Germania (De origine et situ Germanorum liber), Reclam, Stuttgart, 2000. Lateinisch/Deutsch. ISBN 3-15-009391-0 (online-Version einer anderen Übersetzung)
  2. 5Mo 4,16; 5Mo 4,23 ; 5Mo 4,25; 5Mo 5,8; 5Mo 9,12; 5Mo 27,15
  3. z.B. rev. Lutherübersetzung 1984
  4. z.B. Einheitsübersetzung
  5. Erich Fromm, Gesamtausgabe, Band 6, dtv, München 1989, S. 101 f.
  6. Weis 14, 15 ff.
  7. Wolf Stadler u.a., Lexikon der Kunst, Band 6, Müller, Erlangen 1994, S. 126
  8. Wolf Stadler u.a., Lexikon der Kunst, Band 6, Müller, Erlangen 1994, S. 126
  9. Wolf Stadler u.a., Lexikon der Kunst, Band 6, Müller, Erlangen 1994, S. 126
  10. Barbara Finster, in: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. Beck, München 2001, Artikel Bilderverbot
  11. Barbara Finster, in: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. Beck, München 2001, Artikel Bilderverbot
  12. Sigmund Freud, Totem und Tabu, Studienausgabe Band 9, Fischer, Frankfurt 1974, S. 368
  13. Will Durant, Der alte Orient, Band 3 der Kulturgeschichte der Menschheit, Ullstein, Frankfurt 1981, S. 295
  14. Sigmund Freud, Der Mann Moses und die monotheistische Religion, Studienausgabe Band 9, Fischer, Frankfurt 1974, S. 559 f.
  15. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922, Religionssoziologie § 11 a.E.

Literatur

Allgemein

  • Jack Goody: Representations and Contradictions: Ambivalence Towards Images, Theatre, Fiction, Relics and Sexuality. Blackwell Publishers, London 1997 ISBN 0631205268

Judentum und Christentum

  • Lexikon der christlichen Ikonographie. 8 Bände. Herder, Freiburg i.Br. 1994 ISBN 3-451-22568-9
  • Schlosser: Geschichte der bilderstürmenden Kaiser. Frankfurt 1812
  • v. Wessenberg: Die christlichen Bilder. 2 Bde. Konstanz 1845
  • Lüdtke: Die Bilderverehrung in den ersten christlichen Jahrhunderten. Freiburg 1874
  • Christoph Dohmen: Das Bilderverbot: Seine Entstehung und seine Entwicklung im Alten Testament. Bonner biblische Beiträge 62. Athenäum, Frankfurt a.M., 2. Aufl. 1987 ISBN 3-610-09100-2
  • Michael J. Rainer u.a. (Hrsg.): Bilderverbot. Jahrbuch politische Theologie 2. Lit-Verl., Münster 1997 ISBN 3-8258-2795-X
  • Ingo Baldermann (Hrsg.): Die Macht der Bilder. Jahrbuch für biblische Theologie 13. Neukirchener Verl., Neukirchen-Vluyn 1999 ISBN 3-7887-1685-1
  • Kalman P. Bland: The Artless Jew: Medieval and Modern Affirmations and Denials of the Visual. University Press, Princeton NJ 2000 ISBN 0-691-01043-9
  • Jérôme Cottin: Das Wort Gottes im Bild. Eine Herausforderung für die protestantische Theologie. Übers. aus dem Franz. von Marianne Mühlenberg. Mit e. Geleitw. von Horst Schwebel. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001 ISBN 3-525-56195-4
  • Eckhard Nordhofen (Hrsg.): Bilderverbot: Die Sichtbarkeit des Unsichtbaren. Ikon Bild + Theologie. Schöningh, Paderborn u.a. 2001 ISBN 3-506-73784-8 Inhaltsverzeichnis
  • Günter Frankenberg u.a. (Hrsg.): Bilderverbot. Recht, Ethik und Ästhetik der öffentlichen Darstellung. Artikel 5/1. LIT-Verl., Münster 2004 ISBN 3-8258-6986-5
  • Tallay Ornan: The Triumph of the Symbol. Pictorial Representation of Deities in Mesopotamia and the Biblical Image Ban. Orbis biblicus et orientalis 213. Academic Press, Fribourg / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005 ISBN 3-7278-1519-1 Inhaltsverzeichnis
  • Matthias Krieg, Martin Rüsch, Johannes Stückelberger, Matthias Zeindler (Hrsg.): Das unsichtbare Bild. Zur Ästhetik des Bilderverbots. Theologischer Verl., Zürich 2005 ISBN 3-290-17365-8
  • Andreas Wagner u.a. (Hrsg.): Gott im Wort - Gott im Bild. Bilderlosigkeit als Bedingung des Monotheismus? Neukirchener-Verl., Neukirchen-Vluyn 2005 ISBN 3-7887-2111-1
  • Jan Assmann: Was ist so schlimm an den Bildern?, in: Bildersturm. Universitätsverlag Winter, Heidelberg 2006. iSBN 3-8253-5172-6

Islam

  • Rudi Paret: Das islamische Bilderverbot und die Schia, in: Erwin Gräf (ed.), Festschrift Werner Caskel, Leiden 1968, S. 224-232
  • Rudi Paret: Schriften zum Islam. Volksroman, Frauenfrage, Bilderverbot. Stuttgart 1981
  • Ibric Almir: Das Bilderverbot im Islam. Eine Einführung. Tectum-Verl., Marburg 2004 ISBN 3-8288-8766-X
  • Ibric Almir: Islamisches Bilderverbot vom Mittel- bis ins DigitalzeitalterLit Verl., Wien/Münster ISBN 3-8258-9597-1

Weblinks


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