- Zählkindvorteil
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Als Zählkind wird bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, das bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält. Der Vorteil liegt darin, dass die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird und in diesem Fall ein höheres Kindergeld ausbezahlt wird.
Die Erhöhung des Kindergeldes ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Kindergeldbetrag ab dem 3. Kind von 164 auf 170 Euro, und ab 4. Kind von 170 auf 195 Euro heraufgesetzt wird (Stand 2009). Indem ein älteres Kind, für das ein anderer vorrangig Berechtigter das Kindergeld erhält, mitgezählt wird, kann sich der Kindergeldanspruch für ein jüngeres Kind erhöhen. Die Kinder sind dabei streng nach der Reihe ihres Lebensalters zu zählen.
Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf maximal vier Kinder.
Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht.
Beispiel
Ist der Vater für drei gemeinsame Kinder und ein weiteres Kind bezugsberechtigt, ist es günstiger, wenn das Kindergeld komplett an den Vater ausbezahlt wird (164 + 164 + 170 + 195 = 693), als wenn die Mutter für die gemeinsamen (498 €) und der Vater für das weitere Kind (164 €) das Kindergeld erhält (498 + 164 = 662).
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