Österreichische Feiertage

Österreichische Feiertage

Die Feiertage in Österreich oder arbeitsfreien Tage werden entweder nach Bundesrecht oder Landesrecht verbindlich eingeführt, oder durch Kollektivvertrag zwischen den Sozialpartnern vereinbart.

Die gesetzlichen Feiertage nach Bundesrecht sind in § 7 Arbeitsruhegesetz (Feiertagsruhe) geregelt.

Zudem gibt es Feiertage nach Landesrecht, die nur in den jeweiligen Bundesländern gelten und dort oft nur Schulen, Ämter und Behörden betreffen.

Die mit (KV) markierten Feiertage sind in den Kollektivverträgen geregelt. So ist zum Beispiel im Bereich des Kollektivvertrags Telekommunikation der 24. und der 31. Dezember arbeitsfrei, bei notwendigen Arbeiten fällt Feiertagsvergütung an.[1] Im Handel endet am 24. Dezember die Arbeitszeit um 14 Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr, für eine allfällige Arbeitszeit darüber hinaus fällt ein Überstundenzuschlag von 50% an, sofern es sich um eine zulässige Ausnahme handelt (zum Beispiel Christbaumverkauf)[2]

Die kirchlichen Feiertage Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesondert ausgewiesenen Feiertage, da sie zwangsläufig auf einen Sonntag fallen.


Die im folgenden gelb unterlegten Feiertage sind keine generell arbeitsfreien Tage nach Arbeitsruhegesetz, sondern unterliegen anderen Regelungen.

Feiertag Datum B K S ST T V W
Neujahr 1. Jänner
Heilige Drei Könige 6. Jänner
Josef 5) 19. März
Karfreitag 1) beweglich (Ostersonntag - 2 Tage)
Ostermontag beweglich (Ostersonntag + 1 Tag)
Staatsfeiertag 1. Mai
Florian 4) 5) 4. Mai
Christi Himmelfahrt beweglich (Ostersonntag + 39 Tage)
Pfingstmontag beweglich (Ostersonntag + 50 Tage)
Fronleichnam beweglich (Ostersonntag + 60 Tage)
Mariä Himmelfahrt 15. August
Rupert 5) 24. September
Tag der Volksabstimmung 5) 10. Oktober
Nationalfeiertag 26. Oktober
Allerheiligen 1. November
Martin 5) 11. November
Leopold 3) 5) 15. November
Mariä Empfängnis 2) 8. Dezember
Heiliger Abend (KV) 24. Dezember
Christtag 25. Dezember
Stefanitag 26. Dezember
Silvester (KV) 31. Dezember
Gesamtzahl 6) 17 18 17 17 17 17 17 17 17


(KV) Arbeitsfrei oder teilweise arbeitsfrei nach Kollektivvertrag

1) Feiertag nach Arbeitsruhegesetz nur für Angehörige der Evangelischen Kirche A.B., Evangelischen Kirche H.B., der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche.

2) Wenn der 8. Dezember auf einen Werktag fällt, dürfen Arbeitnehmer in Verkaufsstellen beschäftigt werden.

3) Bis 2003 auch Feiertag in Oberösterreich.

4) Wird erst seit 2004 als Feiertag begangen

5) Feiertag nach Landesrecht, betrifft oft nur Schulen, Ämter und Behörden.

6) Die Gesamtanzahl der für alle Arbeitnehmer freien Feiertage beläuft sich österreichweit auf 13 bzw. 12, wenn 2) eintritt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. WKÖ: Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen gültig ab 1. Jänner 2007
  2. WKÖ: Öffnungszeitenrahmen an den 4 Weihnachtssamstagen 2007

Weblinks


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