- Österreich
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Österreich ist ein demokratischer Bundesstaat in Mitteleuropa. Durch seine Verfassung ist der Staat seit 1920 als semipräsidiale parlamentarische Republik eingerichtet. Österreich besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, das gleichzeitig Bundeshauptstadt ist. Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union.
Mit seinen 8,4 Millionen Einwohnern liegt der Staat zwischen Rhein und Bodensee im Westen sowie der pannonischen Tiefebene im Osten und zwischen böhmischer Masse und Thaya im Norden sowie Karawanken und steirischem Hügelland im Süden. Mehr als 62 % des Staatsgebietes sind von den Alpen bedeckt. Als Binnenstaat grenzt Österreich im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz sowie Liechtenstein.
Der Begriff Österreich wurde erstmals 996 festgehalten. Größtes damit bezeichnetes Gebiet war das 1804 konstituierte Kaisertum Österreich. Die heutige Republik entstand ab 1918, nach dem Ersten Weltkrieg. 1938–1945 war Österreich Teil des Deutschen Reiches. Nach der Wiedererlangung seiner Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg erklärte Österreich 1955 seine (heute stark eingeschränkte) Neutralität und trat den Vereinten Nationen (1955), dem Europarat (1956), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (1965) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1975/1995) bei. Die Mitgliedschaft an der Europäischen Freihandelsassoziation wurde beim Beitritt zur Europäischen Union aufgegeben.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geographie
- 2 Natur
- 3 Klima
- 4 Bevölkerung
- 5 Gesellschaft
- 6 Geschichte
- 6.1 Urgeschichte bis 15 v. Chr.
- 6.2 Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr. bis 700 n. Chr.
- 6.3 Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806
- 6.4 Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)
- 6.5 Gründung der Republik 1918
- 6.6 Erste Republik (1918–1933)
- 6.7 Bundesstaat Österreich auf ständischer Basis (1934–1938)
- 6.8 Drittes Reich (1938–1945)
- 6.9 Nachkriegszeit und Zweite Republik
- 6.10 Gegenwart
- 7 Politik
- 8 Wirtschaft
- 9 Infrastruktur
- 10 Kultur
- 11 Sport
- 12 Siehe auch
- 13 Literatur
- 14 Weblinks
- 15 Einzelnachweise
Geographie
Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher über 294 Kilometer.
Etwa 60 % des Staatsgebietes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald), weshalb das Land umgangssprachlich gelegentlich auch Alpenrepublik genannt wird. Nördlich der Donau liegt in Ober- und Niederösterreich das Granit- und Gneisplateau, Teil des alten Rumpfgebirges der böhmischen Masse, dessen Ausläufer bis nach Tschechien und Bayern reichen; jenseits der Ostgrenze schließen die Kleinen Karpaten an.
Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oft Steirische Toskana genannt wird.
Das Burgenland, östlich des Alpen-Karpaten-Bogens, läuft in die Pannonische Tiefebene aus und weist sowohl landschaftlich als auch klimatisch starke Ähnlichkeit zum östlichen Nachbarn Ungarn auf, zu dem es bis 1921 gehörte.
Von der Gesamtfläche Österreichs (83.879 km²)[2] entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m, 43 % der Landesfläche sind bewaldet.
- Die fünf Großlandschaften Österreichs
- Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)
- Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 11,3 %)
- Vorland im Osten, Randgebiet des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 11,3 %)
- Granit- und Gneisplateau, Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,2 %)
- Wiener Becken (3.700 km², 4,4 %)
Tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon – Burgenland) 114 m
Berge
Die höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3798 m ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Es gibt mit Nebengipfeln fast 1000 Dreitausender in Österreich.[7]
Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.
Siehe auch: Liste der höchsten Berge Österreichs
Seen
Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt (der Rest gehört zu Ungarn), gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der Bodensee mit seinen 536 km² am Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen auf dem Bodensee nicht exakt bestimmt.
Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen große Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die bekanntesten sind der Wörthersee, der Millstätter See, der Ossiacher See und der Weißensee in Kärnten. Weitere bekannte Seen sind Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich.
Siehe auch: Liste der Seen in Österreich
Flüsse
Der größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2.366 km²) und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.
Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):
- Lech, Isar und Inn, die in Bayern in die Donau münden; sie entwässern Tirol, die in den Inn mündende Salzach entwässert Salzburg (ausgenommen den Lungau und Teile des Pongaus);
- Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Pielach, Traisen, Wienfluss und Fischa entwässern die südlich der Donau (= rechtsufrig) gelegenen Gebiete Oberösterreichs, der Steiermark, Niederösterreichs und Wiens;
- Große und Kleine Mühl, Rodl und Aist, Kamp, Göllersbach und Rußbach sowie Thaya an der Nord- und March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau (= linksufrig) gelegenen Gebiete von Oberösterreich und Niederösterreich.
Die Mur entwässert den Salzburger Lungau und die Steiermark; sie mündet in Kroatien in die Drau, die wiederum Kärnten und Osttirol entwässert. Die Drau mündet in Kroatien an der Grenze zu Serbien in die Donau. Der Rhein entwässert die größten Teile Vorarlbergs, durchfließt den Bodensee und mündet in die Nordsee.
Die Lainsitz ist zwar auf Grund ihrer Größe nicht von Bedeutung, ist jedoch der einzige österreichische Fluss, der von Niederösterreich über Tschechien zur Elbe entwässert.
Siehe auch: Liste von Flüssen in Österreich
Verwaltungsgliederung
Österreich besteht aus neun Bundesländern; Wien als Bundeshauptstadt ist eines davon. Die Länder gliedern sich in 84 Bezirke, die wiederum in Gemeinden unterteilt sind, sowie in 15 Statutarstädte, die die Bezirksverwaltung selbst ausüben.
Bundesländer mit ihren Eckdaten[8] Abk. Bundesland Hauptstadt Bevölkerung Fläche
(in km²)Einwohner
(pro km²)Ausländer-
anteilStädte Gemeinden
(insgesamt)B Burgenland Eisenstadt 284.897 3961,80 72 5,2 % 13 171 K Kärnten Klagenfurt am Wörthersee 558.085 9538,01 59 6,7 % 17 132 NÖ Niederösterreich St. Pölten 1.611.829 19.186,26 84 6,6 % 75 573 OÖ Oberösterreich Linz 1.412.545 11.979,91 118 7,8 % 32 444 S Salzburg Salzburg 531.586 7156,03 74 12,4 % 11 119 St Steiermark Graz 1.210.259 16.401,04 74 6,3 % 34 542 T Tirol Innsbruck 709.912 12.640,17 56 10,5 % 11 279 V Vorarlberg Bregenz 369.922 2601,12 142 12,8 % 5 96 W Wien — 1.714.142 414,65 4134 20,1 % 1 1 (bzw. 23)1 1 Wien gliedert sich in 23 Gemeindebezirke.
- Städte und Ballungsräume
Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2,4 Mio. (Stand 2008). Damit konzentriert sich mehr als ein Viertel der Bevölkerung des Staates in der Hauptstadtregion.
Weitere größere Stadtregionen umgeben die Landeshauptstädte Graz (Steiermark), Linz (Oberösterreich), Salzburg (Salzburg) und Innsbruck (Tirol). Zu den wichtigeren Städten zählen weiters (von West nach Ost) Feldkirch, Dornbirn und Bregenz (Vorarlberg), Villach und Klagenfurt (Kärnten), Wels (Oberösterreich), St. Pölten und Wiener Neustadt (Niederösterreich). Insgesamt besitzen rund 200 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.
Städte und Ballungsräume siehe: Liste der Städte in Österreich
- Exklaven und Enklaven
Auf österreichischem Staatsgebiet findet sich mit dem Kleinwalsertal eine funktionale Enklave Deutschlands. Das Kleinwalsertal gehört zwar zu Vorarlberg und grenzt geographisch direkt an dieses, ist aber aufgrund der topografischen Lage auf Straßen nur über Deutschland zu erreichen. Eine weitere funktionale Enklave Deutschlands ist die Gemeinde Jungholz in Tirol, die von Österreich aus nicht erreichbar und nur durch den 1.636 m hohen Sorgschrofen mit Österreich verbunden ist. Die Saalforste sind österreichisches Staatsgebiet, stehen aber privatrechtlich im Eigentum des Freistaates Bayern
Eine funktionale Enklave Österreichs bestand früher auf schweizerischem Staatsgebiet. Die Schweizer Gemeinde Samnaun war lange Zeit auf dem Straßenweg nicht aus der Schweiz, sondern nur über Österreich (Tirol) zu erreichen. Dies führte dazu, dass die rätoromanische Sprache im 19. Jahrhundert aufgegeben und stattdessen ein dem Tirolerischen ähnlicher Dialekt angenommen wurde. Mittlerweile gibt es zwar eine Schweizer Straße nach Samnaun, doch besteht nach wie vor eine einst errichtete Zollfreizone. Einen ähnlichen Status wie Samnaun hatte bis 1980 die Gemeinde Spiss im österreichisch-schweizerischen Grenzgebiet. Sie war lange Zeit nur über Samnaun erreichbar und hatte mit starker Abwanderung zu kämpfen, weil sie im Gegensatz zu anderen Enklaven kaum wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit bot.
Natur
Auf Grund der verschiedenartigen Topographie in Österreich kommt sowohl in der Flora als auch in der Fauna eine große Anzahl von Arten vor. Um diese zu schützen, wurden in den letzten Jahrzehnten sechs Nationalparks und zahlreiche Naturparks verschiedener Kategorien errichtet. Auch bei den UNESCO-Welterbegütern sind zahlreiche Flächen nicht nur als Kulturerbe, sondern auch als Naturerbe ausgewiesen.
Flora
Österreich gehört zum Großteil der Mitteleuropäischen Florenregion an, nur das östliche Niederösterreich und Wien und das nördliche Burgenland, sowie einige inneralpische Trockentäler als Exklaven, zählen zur pannonischen Florenprovinz, welche wiederum den westlichsten Teil der pontisch-südsibirischen Florenregion darstellt. Beide Regionen sind Teil des holarktischen Florenreiches.[9]
In Österreich wachsen 3.165 Vollstatus-Gefäßpflanzen-Arten, dazu kommen rund 600 häufige auftretende kultivierte und eingebürgerte sowie ausgestorbene Arten. Inklusive Unterarten treten in Österreich 3.428 Elementar-Gefäßpflanzen-Taxa auf, dies sind beispielsweise um rund 300 Elementar-Taxa mehr als im flächenmäßig ungefähr 4,25-mal so großen Nachbarland Deutschland. Begründet ist diese relative Artenvielfalt darin, dass Österreich einen Anteil an mehreren sehr verschiedenen Groß-Naturräumen hat: dem Pannonischen Gebiet, der Böhmischen Masse, der Flora der Alpen, den Kärntner Becken- und Tallandschaften, dem nördlichen und südöstlichen Alpenvorland sowie dem Rheintal.[10]
1.187 Pflanzenarten (40,2 %) stehen auf der Roten Liste. Zudem wachsen in Österreich einige hochgradig seltene Endemiten wie z. B. das Dickwurzel-Löffelkraut.
Insbesondere die Edelweiß, Enziane und die Aurikel gelten als nationale Symbole – wiewohl sie nicht für ganz Österreich typisch sind und nur im Alpengebiet auftreten – und sind auf österreichischen Münzen abgebildet.
Fauna
Ungefähr 45.870 Tierarten kommen in Österreich vor, wovon 98,6 % wirbellose Tiere sind. 10.882 Arten wurden bisher auf eine mögliche Bestandsgefährdung bewertet, daraus resultierend wurden 2804 Spezies auf die nationale Rote Liste gefährdeter Arten gesetzt.[11]
Die Verbreitung der Tiere ist von den naturräumlichen Gegebenheiten abhängig. Im Alpenraum sind Gämsen, Hirsche und Greifvögel vertreten, in der Donauebene und am Neusiedler See leben Storch und Reiher. Historisch waren Eurasischer Luchs, Braunbär und Waldrapp ebenfalls präsent, seit den 1960er Jahren wird verstärkt versucht, diese Arten wieder anzusiedeln.
Klima
Das österreichische Klima ist gekennzeichnet von der Wechselwirkung des ozeanischen Klimas mit dem kontinentalen bzw. pannonischen Klima. Gemäß den Eigenheiten dieser Klimatypen ist der Osten Österreichs von kalten Wintern und heißen Sommern geprägt und es fällt ganzjährig nur mäßig Niederschlag.
Der Westen des Landes unterliegt in der Regel weniger strengen Gegebenheiten, die Winter sind meist milder und die Sommer eher warm. Hier liegen auch die niederschlagsreichsten Gegenden. Die geographischen Gegebenheiten ergeben darüber hinaus eine weitere Klimazone, das alpine Klima, welches im Gebirge die Winter strenger als im tiefer gelegenen Osten ausfallen lässt. Eine weitere Besonderheit sind gelegentliche Nord- und Südeinflüsse, die einerseits polare Kälte, andererseits Saharastaub mit sich bringen können.
Ganz allgemein wird Österreich daher dem mitteleuropäischen Übergangsklima zugerechnet, mit Rücksichtnahme auf die Alpen im Zentrum und Westen und die pannonische Tiefebene im Osten.
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Frühling im großen Walsertal, Vorarlberg
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Sommer am Wörthersee
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Herbst an der Drauschleife bei Kloster Wernberg in Kärnten
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Winter am Achensee in Tirol
Temperaturen
Wenn ein stabiles Hoch aus dem Osten wirkt, kann man mit langem, ungetrübtem Sonnenschein und bis zu zwei Wochen andauernder Hitze rechnen. Im Winter bewirkt dieses Hoch Sonnenschein und klirrende Kälte (bis −20 °C). Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.
Die Heizperiode reicht von Mitte Oktober bis Mitte April und verursacht einen hohen Energieverbrauch.
- Tiefste in Österreich gemessene Temperatur: Doline Grünloch bei Lunz am See, −52,6 °C (1932, mitteleuropäischer Kälterekord)[12]
- Tiefste in Österreich im Dauersiedlungsgebiet gemessene Temperatur: Zwettl (NÖ), −36,6 °C (11. Februar 1929)[13]
- Höchste in Österreich im Dauersiedlungsgebiet gemessene Temperatur: Dellach im Drautal (K), + 39,7 °C (27. Juli 1983)[13]
Der Herbst 2006 wurde als der wärmste seit 1.300 Jahren bezeichnet, der Winter 2006/2007 als der wärmste seit 1900.
Frühlingsmonate
Während der Jänner im Allgemeinen als der kälteste Monat in Österreich gilt, steigen die Temperaturen Mitte Februar wieder. Im März verzeichnet man schon höhere Temperaturen um die 12 °C, Anfang April wurden schon 18 °C gemessen. Im Mai gibt es nochmals einen erheblichen Temperaturanstieg von 18 auf ca. 24 °C.
Sommermonate
Der Sommer ist in Österreich mild bis heiß. Ab Juni werden Temperaturen um 25 °C gemessen, im Juli kommt es zu Temperaturen um die 35 °C. Der August fällt meistens mild aus, mit einer hohen Luftfeuchtigkeit und oftmals angenehmen Sommerwinden.
Herbstmonate
Der Herbst ist in Österreich mild warm, mit Temperaturen um 20 °C. Niedrige Temperaturen werden erst im November gemessen. Der Oktober 2009 war wechsellaunig im Wetter und in den Temperaturen, sodass in der ersten Oktoberhälfte ein warmes, mediterranes Klima gemeldet wurde, und in der zweiten bereits winterliche Kälteeinbrüche verzeichnet wurden.
Wintermonate
Der Winter in Österreich ist vor allem kalt, im Westen und vereinzelt im Osten fallen die Temperaturen nur selten unter −2 °C, im Norden und im Süden sind die Temperaturen in den Hochlandschaften fast immer unter −10 °C. Wintermonate sind in Österreich von Schneefall begleitet.
Niederschlag
Entsprechend der Abschwächung des ozeanischen Klimas von Westen nach Osten nimmt auch die Niederschlagsmenge in selbiger Richtung ab. So sind in Wien die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg, und in den östlichen und südöstlichen Landesteilen macht sich das pannonische Kontinentalklima bemerkbar, das in der Südsteiermark und teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird.
Ganzjährig zeichnen sich die Gebiete entlang des Alpenhauptkamms durch hohe Niederschläge aus, da bei Tiefdrucklagen feuchte Luftströme aus dem Norden oder Süden aufgestaut und als Niederschlag wieder abgebaut werden. Dies bewirkt im Winter große Schneemengen in den Bergen und Tälern sowie in den Nord- bzw. Südstaugebieten, im Sommer hingegen können große Regenmengen Muren und Überschwemmungen bewirken. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzerwald. Dort fallen bis zu 3.000 mm Regen oder Schnee pro Jahr (Durchschnitt 900 mm). Die Gebiete mit den niedrigsten Niederschlagsmengen sind das nördliche niederösterreichische Weinviertel (Pulkautal) sowie einige kleinere Landstriche im nördlichen Burgenland mit 400-500 mm Jahresniederschlagsmenge.[14]
Im Frühling und Herbst ist von Schneefall bis hin zu großer Wärme alles möglich. Da die Tagestemperaturen im Juli und August nicht selten auf und über 30 °C steigen und die Luftfeuchtigkeit meist sehr hoch ist, kommt es oft zur Bildung von Quellwolken und in Folge des Alpenstaus anschließend zu Gewittern.
In den letzten Jahren war Österreich, wie auch die Nachbarländer, häufig Opfer von Wetterkapriolen, die von vielen Experten auf eine Klimaerwärmung zurückgeführt werden (die Durchschnittstemperaturen werden beständig nach oben korrigiert). Durch heftige Regenfälle gab es mehrmals verheerende Überschwemmungen und Vermurungen, die auch Todesopfer forderten. Gelegentlich kam es zu orkanartigen Stürmen und gewaltigen Schneefällen, die dazu führten, dass viele Orte von der Außenwelt abgeschnitten wurden und vermehrt Lawinen abgingen. Aber auch Dürre plagte das Land in den letzten Jahren häufiger.
Bevölkerung
Bevölkerungsentwicklung
Die erste Volkszählung, die heutigen Kriterien entspricht, fand in Österreich-Ungarn 1869/1870 statt.[15] Seit damals stieg die Einwohnerzahl auf dem Gebiet des heutigen Österreich bis zur letzten Zählung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, die 1913 stattfand, stetig an.
- Jahresdurchschnittsbevölkerung laut Statistik Austria:
1527 bis 1910 Datum Einwohner um 1527 1.500.000 um 1600 1.800.000 um 1700 2.100.000 1754 2.728.000 1780 2.970.000 1790 3.046.000 1800 3.064.000 1810 3.054.000 1821 3.202.000 1830 3.476.500 1840 3.649.700 1850 3.879.700 1857 4.075.500 1870 4.520.000 1880 4.941.000 1890 5.394.000 1900 5.973.000 1910 6.614.000 1913 bis 2010 Datum Einwohner 1913 6.767.000 1919 6.420.000 1923 6.535.000 1930 6.684.000 1939 6.653.000 1951 6.935.000 1961 7.086.000 1971 7.500.000 1981 7.569.000 1988 7.697.000 1991 7.755.000 2001 8.043.000 2006 8.282.000 2007 8.315.379 2008 8.336.549 2009 8.355.260 2010 8.387.742 Die Bevölkerungszunahme war zu einem beträchtlichen Teil auf die Binnenwanderung aus den Kronländern zurückzuführen. Nach dem Ersten Weltkrieg, 1919, war die Bevölkerung wegen Kriegsverlusten und Rückwanderung in die ehemaligen Kronländer um 347.000 Personen zurückgegangen. Danach stieg die Einwohnerzahl bis 1935 wieder kontinuierlich an. Bis 1939, als nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich die letzte Zählung vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges stattfand, war die Bevölkerung auf 6,65 Millionen zurückgegangen, da eine starke Auswanderung als Folge politischer und rassischer Verfolgung stattfand. Als 1946 auf Basis der ausgegebenen Lebensmittelmarken die ersten Einwohnerzahlen nach Kriegsende ermittelt wurden, ergab sich eine Einwohnerzahl von rund sieben Millionen, was einen neuen Höchststand ausmachte. Die hohen Kriegsverluste waren durch Flüchtlingszustrom überkompensiert worden.
Bis 1953 waren Flüchtlinge und Displaced Persons großteils in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert, weshalb die Einwohnerzahl auf 6,93 Millionen zurückging. Hohe Geburtenüberschüsse ließen die Einwohnerzahl seither auf einen neuen Höchststand im Jahr 1974 anwachsen, als 7,6 Millionen Personen in Österreich lebten. Nach einer Phase der Stagnation begann die Einwohnerzahl Österreichs ab Ende der 1980er Jahre erneut merklich zu steigen – diesmal aufgrund verstärkter Zuwanderung, etwa wegen der Jugoslawienkriege. Zu Jahresbeginn 2009 erreichte Österreich einen Bevölkerungsstand von 8,35 Millionen.[3]
Bevölkerungsbewegung
Siehe auch: Auslandsösterreicher, Serben in Österreich, Türken in Österreich
Das heutige Bundesgebiet und insbesondere Wien waren schon in den fünfzig Jahren vor dem Ersten Weltkrieg Ziel vieler Zuwanderer aus anderen Teilen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, besonders aus Böhmen und Mähren. Diese Zuwanderung bewirkte, dass Wien 1910 mehr als zwei Millionen Einwohner hatte. Im Ersten Weltkrieg flüchteten Bewohner Galiziens (darunter viele jüdischer Religion) vor der russischen Armee nach Wien.
Mit dem Zerfall Österreich-Ungarns und der Gründung der Tschechoslowakei 1918 wanderten hunderttausende Tschechen in ihre Heimat zurück. Aus dem neuen, kleinen Österreich wanderten dann bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten. 1938/1939 gab es eine Flüchtlingswelle: Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich mussten viele Menschen, auch seit 1933 aus Deutschland gekommene, Österreich verlassen, darunter 140.000 jüdische Österreicher.
Politisch bedingte Einwanderungswellen gab es
- um 1920 aus Ungarn (wegen bürgerkriegsartiger Auseinandersetzungen),
- 1933–1937 aus dem Deutschen Reich (wegen der NS-Diktatur),
- 1956 aus Ungarn (nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes durch die Sowjets),
- 1968 aus der Tschechoslowakei nach dem Ende des Prager Frühlings.
Seit dem Beginn des starken Wirtschafts- und Wohlstandswachstums, das Österreich seit den fünfziger Jahren zu einem wohlhabenden Land machte, hat sich die Wanderungsbilanz umgedreht: Gastarbeiter wurden gezielt angeworben. So wurde mit der Türkei im Jahr 1964 ein Anwerbeabkommen für Arbeitskräfte abgeschlossen. Ein ähnlicher Vertrag wurde 1966 mit Jugoslawien abgeschlossen.[16]
Später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa während der Jugoslawienkriege nach dem Zerfall dieses Staates. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich.
In den letzten Jahren verstärkt sich auch die Zuwanderung aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz – etwa in der Tourismusbranche – als größer empfunden wurden oder werden.[17] Mit Beginn 2007 waren die deutschen Staatsbürger mit 109.000, nach den Serben und Montenegrinern sowie den Türken, die drittgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in Österreich.[18] Mit 1. Jänner 2008 waren bereits deutsche Staatsangehörige mit 124.710 die größte Ausländergruppe im Land.[19]
Prognose
Laut Prognosen der Bundesanstalt Statistik Österreich würden sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage halten, danach die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen würde. Durch Zuwanderung würde die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 allerdings auf rund 9,5 Millionen anwachsen.[20]
Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, würde der Altersdurchschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher sein als im Bundesdurchschnitt. Die neueste Prognose geht von einem dreimal schnelleren Wachstum für Wien aus, als angenommen (24 statt 7 Prozent). So könnte Wien 2031 wieder eine Zwei-Millionen-Stadt werden. Daraus würden sich Probleme in der sozialen Infrastruktur und im Wohnbau ergeben, wo bereits 2013 eine jährliche Bauleistung von 10.000 Wohneinheiten nötig sein wird.
Lebenserwartung
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich betrug 2005 bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (1971: Frauen 75,7 Jahre, Männer 73,3 Jahre). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. Auf Datenbasis der Statistik Austria sind die ältesten zehn Österreicher Geburtsjahrgänge 1900 bis 1904.[21]
Die Selbstmordrate in Österreich ist hoch: Etwa 400.000 Einwohner sind generell von Depression betroffen, etwa 15.000 pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen; die Zahl der Suizidenten ist in Österreich doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten: Alle sechs Stunden stirbt ein Österreicher durch eigene Hand.[22] Die tatsächlichen Selbstmorde beliefen sich im Jahr 2009 auf 1273.[23]
Siehe auch: Gesundheitssystem in ÖsterreichSprache
Deutsch ist laut Artikel 8 der Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus 1920) die Staatssprache der Republik Österreich. Das österreichische Deutsch – eine hochsprachliche nationale Standardvarietät der plurizentrischen deutschen Sprache – ist Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Staatsbürger. Sowohl für die Behörden, als auch für den Schulunterricht ist das Österreichische Wörterbuch bindend.
Österreichisches Deutsch unterscheidet sich in Wortschatz und Aussprache, aber auch durch grammatikalische Besonderheiten vom Hochdeutschen in Deutschland. Das Österreichische Wörterbuch, in dem der Wortschatz zusammengefasst ist, wurde 1951 vom Unterrichtsministerium initiiert und steht seitdem als amtliches Regelwerk über dem Duden. Vielfach wird im täglichen Leben statt der Hochsprache einer der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und Bairischen (gesprochen in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt bzw. eine von diesen Dialekten beeinflusste Umgangssprache.
Die autochthonen Volksgruppen der Burgenlandkroaten, der Slowenen und der Ungarn in Österreich haben Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer bzw. gemischter Bevölkerung. Weiters ist in einigen Gemeinden des Burgenlandes Ungarisch neben Deutsch gleichberechtigte Amtssprache.
Auch Romanes, die Sprache der Volksgruppe der Roma, ist eine staatlich anerkannte Minderheitensprache. Ebenso verhält es sich mit Tschechisch und Slowakisch. Die österreichische Gebärdensprache ist verfassungsrechtlich anerkannt.
Siehe auch: Minderheitensprachen in Österreich, Kärntner Slowenen, Burgenlandkroaten, Burgenlandungarn
Religion
Übersicht: größte Religionsgemeinschaften in Österreich 1951–2009[24][25][26] Jahr Gesamt-
bevölkerungKatholiken Anteil Evangelischen Kirchen Anteil Islam Anteil Konfessionslos,
ohne AngabeAnteil 1951 6.933.905 6.170.084 89,0 % 429.493 6,2 % — — 264.014 3,8 % 1961 7.073.807 6.295.075 89,0 % 438.663 6,2 % — — 266.009 3,8 % 1971 7.491.526 6.548.316 87,4 % 447.070 6,0 % 22.267 0,3 % 321.218 4,3 % 1981 7.555.338 6.372.645 84,3 % 423.162 5,6 % 76.939 1,0 % 452.039 6,0 % 1991 7.795.786 6.081.454 78,0 % 338.709 5,0 % 158.766 2,0 % 672.251 8,6 % 2001 8.032.926 5.915.421 73,6 % 376.150 4,7 % 338.988 4,2 % 963.263 12,0 % 2008 8.350.000 [27] 5.579.49366,8 % [28] 328.3463,9 % k. A. k. A. k. A. k. A. 2009 [29] 8.376.761[30] 5.530.00066,0 % [31] 325.3143,9 % k. A. k. A. 2010 323.983[32] Nach Ergebnissen der Volkszählung von 2001[33] bekannten sich 73,6 % der Bevölkerung zur römisch-katholischen und 4,7 % zu einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; überwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis). Etwa 180.000 Christen, das sind 2,2 % der österreichischen Bevölkerung, waren Mitglieder orthodoxer Kirchen. Zur Altkatholischen Kirche bekannten sich etwa 15.000 Gläubige, das sind rund 0,2 % der Bevölkerung. Wie auch in Deutschland sind die Mitgliederzahlen der Kirchen rückläufig, Ende 2010 betrug der Anteil der Katholiken mit 5,45 Mio. von 8,402 Mio. nur mehr knapp 65 % und hat damit den zwei Drittel Anteil an der der österreichischen Bevölkerung unterschritten.[34] Relativ war der Rückgang bei den kleineren evangelischen Kirchen größer, gerade mal 3,9 % bekannten sich im Jahre 2008 als Mitglied zu einer der evangelischen Kirchen.[35]
Die größte nicht-christliche Glaubensgemeinschaft in Österreich ist der Islam. Rund 340.000 Personen, das sind 4,3 %, gehören dem muslimischen Glauben an (der Islam in Österreich ist seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft).
Zum Judentum bekennen sich etwa 8.140 Menschen. Die überwiegende Mehrheit davon, rund 7.000, lebt in Wien. Nach Angaben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sind es österreichweit 15.000. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Zum Hinduismus, der in Österreich als „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ gilt, bekennen sich laut Volkszählung 2001 3.629 Personen.
20.000 Personen sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Ihre gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft wurde im Mai 2009 beschlossen.
Etwa 12 % der Bevölkerung (ca. 1.002.400 Personen) gehören keiner der in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der Atheisten und Agnostiker mit 18 % bis 26 % (ca. 1.471.500 bis 2.125.500 Personen) jedoch weitaus höher.[36]
Siehe auch:
- Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich
- Römisch-katholische Kirche in Österreich, Evangelische Kirche A.B. in Österreich, Evangelische Kirche H.B. in Österreich, Evangelische Kirche A. u. H. B. in Österreich, Altkatholische Kirche in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Hinduismus in Österreich
Identität
Aufgrund von politischen, sprachlich-kulturellen und ideologischen Bedingungen, derentwegen Österreich seit dem Mittelalter meist als Teil einer deutschen Identität aufgefasst wurde, fand die Entwicklung eines eigenständigen österreichischen Nationalbewusstseins erst gegen Mitte des 20. Jahrhunderts statt.[37][38]
Der Überbegriff „österreichische Nation“ hat sich als Bezeichnung für kollektive kulturelle, soziale, historische, sprachliche und ethnische Identitäten, die sich auf dem Gebiet der Republik Österreich entwickelt und die zu einem Zusammengehörigkeitsgefühl der österreichischen Bevölkerung geführt haben, eingebürgert. Erste österreichische Wir-Identitäten entstanden bereits im Frühmittelalter. Zur Zeit der Habsburgermonarchie konzentrierte sich die kollektive Identifikation hauptsächlich auf die Dynastie beziehungsweise den Monarchen sowie auf kulturelle Eigenschaften, die als deutsch empfunden wurden. In diesem Zusammenhang sieht Ernst Bruckmüller den Ansatz für die Entwicklung „zweier deutscher Nationen“.[39] Dieses Dilemma führte nach dem Zusammenbruch der Monarchie schließlich zu einer „fundamentalen kollektiven Identitätskrise“,[40] die auch als Mitgrund für das Scheitern der Ersten Republik verstanden wird und die schließlich auch zum Anschluss an das Deutsche Reich führte.
Bald nach dem Anschluss und während des Krieges begann sich jedoch in manchen Gesellschaftsteilen eine österreichische Identität zu entwickeln, die vor allem durch Oppositionshaltungen zum NS-Regime und im Hinblick auf die Kriegsniederlagen zu erklären ist. Eine wichtige Identifikationsrolle bildete daher auch der österreichische Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Mit Bezugnahme auf diesen Sinneswandel prägte der deutsche Politologe Richard Löwenthal den Spruch: „Die Österreicher wollten Deutsche werden – bis sie es dann wurden.“[41]
Auf breiter Basis entwickelte sich das österreichische Nationalbewusstsein jedoch erst nach dem Kriegsende. Dazu trugen auch politische und gesellschaftliche Erfolge wie der Abschluss des Staatsvertrages und der Wirtschaftsaufschwung der 1960er Jahre bei. Heute ist das Vorhandensein einer österreichischen Nation, beziehungsweise eines österreichischen Volkes, überwiegend anerkannt.[42][43]
Gesellschaft
Gleichberechtigung der Geschlechter
In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies laut Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wurde beschlossen, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2033 schrittweise an jenes der Männer (65 Jahre) anzupassen.
In fast allen Bereichen ist das Durchschnittsgehalt von Frauen geringer als das Durchschnittsgehalt von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist einerseits auf eine unvollständige Umsetzung der Gleichbehandlung in der wirtschaftlichen Praxis zurückzuführen und andererseits darauf, dass viele Frauen früher in Ruhestand gehen, einer Teilzeitarbeit nachgehen oder sich der Kindererziehung widmen und daher Aufstiegschancen nicht wahrnehmen. Die außerfamiliäre Kinderbetreuung ist auf Grund des Föderalismus sehr unterschiedlich und in Teilen des Landes mit der vollen Berufstätigkeit beider Elternteile nicht vereinbar. In leitenden Positionen sind zumeist Männer vertreten. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. In Österreich nutzen nur 2 von 100 Männern die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung.
Menschenrechte
Die Menschenrechtskonvention steht in Österreich im Verfassungsrang.
In den letzten Jahren gab es bei Polizeieinsätzen zwei Vorfälle mit Personen afrikanischer Herkunft, die dabei zu Tode kamen. Diese Fälle der Schwarzafrikaner Marcus Omofuma und Seibane Wague wurden in den Medien und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und erörtert. Einige der involvierten Polizisten sowie ein Notarzt wurden wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Nach Ansicht von Amnesty International war das Strafausmaß zu gering, jedoch werden auch bei vergleichbaren Fällen mit inländischen Opfern keine höheren Strafen verhängt.
Zum Recht auf Meinungsfreiheit haben österreichische Gerichte in den letzten Jahren gegen Journalisten mehrere Urteile gefällt, die der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standgehalten haben. Es wurde bemängelt, dass die österreichischen Gerichte in der Abwägung zwischen den Rechten eines (beleidigten) Politikers und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien der Meinungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen hätten.
Geschichte
Urgeschichte bis 15 v. Chr.
Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Viele Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau – Darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der sogenannten Tanzenden Fanny von Stratzing/Krems-Rehberg und der Venus von Willendorf.
Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit steht die Kupfersteinzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt auch der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.
Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz; nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch La-Tène-Zeit genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätern besiedelt.
Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr. bis 700 n. Chr.
Der größte Teil des heutigen österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich von Vindobona (dem heutigen Wien) gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).
Nach der Ausbreitung des Christentums im 2. Jahrhundert n. Chr. begann der langsame Niedergang des römischen Reiches im Zuge der Völkerwanderung. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten und andere germanische Völker begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung durch die Bajuwaren und, im heutigen Vorarlberg, durch die Alamannen, sowie im Osten und Süden durch Slawen und Awaren. Im nördlichen Alpenraum hatte sich ab Mitte des 6. Jahrhunderts das baierische Stammesherzogtum gebildet, dessen Herrscher aus dem Geschlecht der Agilolfinger stammten. Nur wenige Jahrzehnte später war das römische Reich schließlich endgültig zerfallen.
Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806
Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum baierischen Stammesherzogtum im Fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich war in der Region des heutigen Niederösterreich seit 856 eine Marcha orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren, und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (baierischer) Siedlungstätigkeit.
Im Jahr 976 entstand die älteste Ländereinheit auf dem Boden der heutigen Republik Österreich in der Form des selbständigen Herzogtums Kärnten. Im selben Jahr wurde die Marcha Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. Die Marcha Orientalis wurde darin erstmals Ostarrîchi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Die älteste bekannte schriftliche Nennung des Namens stammt aus einem in Bruchsal verfassten Dokument vom 1. November 996. Darin ist eine Schenkung Kaiser Ottos III. an den Bischof von Freising festgehalten, nämlich eines Gebietes „in der gewöhnlich Ostarrichi genannten Region“ („regione vulgari vocabulo Ostarrichi“), womit die Region um Neuhofen an der Ybbs gemeint war („in loco Niuuanhova dicto“). Diese Urkunde wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und am 8. September 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) auf dem Hoftag in Kreuzhof bei Regensburg zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.
Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die ihr Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius (maius = größer, Komparativ zu lat. magnus = groß) zum Erzherzogtum Österreich machten, um ihren besonderen Rang zu betonen. Sie dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde.
Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt, was von den damaligen Habsburgern als wichtigste Aufgabe gesehen wurde.
Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Nach der Abwehr der Zweiten Wiener Türkenbelagerung von 1683 wurden die kriegerischen Erfolge (unter anderem des Prinzen Eugen von Savoyen) im Kampf gegen die Türken im Frieden von Karlowitz und im Frieden von Passarowitz bestätigt, indem die bis 1908 gültige Grenze erreicht wurde; darüber hinausgehende Erwerbungen wurden im Frieden von Belgrad jedoch wieder rückgängig gemacht.
1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es wurde (erstmals) festgelegt, dass nach dem absehbaren Aussterben der Herrscherdynastie in männlicher Linie die Erbfolge über die weibliche Linie zu erfolgen habe. Daraus ergab sich, dass die Tochter Kaiser Karls VI., Maria Theresia, ihm als Monarchin der Habsburgischen Erblande folgen konnte und damit den Töchtern seines älteren Bruders Joseph vorgezogen wurde. Nachbarstaaten, deren Monarchen die Pragmatische Sanktion anerkannt hatten, versuchten nach dem Tod des Kaisers dennoch, im Österreichischen Erbfolgekrieg Beute zu machen, doch konnte Maria Theresia, die mit Franz I. Stephan von Lothringen das neue Haus Habsburg-Lothringen begründete, die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien und Lodomerien zugesprochen.
Franz II. gründete 1804 das Kaisertum Österreich und nahm als Franz I. den Titel Kaiser von Österreich an, um die Gleichrangigkeit mit dem neuen französischen Kaiser zu wahren. 1806 legte er dann unter dem Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder, womit dieses zu bestehen aufhörte. (Somit war er für zwei Jahre der einzige Doppelkaiser der Geschichte.)
Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)
Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer Deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Das Land Salzburg fiel im Jahr 1816 als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges Fürsterzbistum gewesen war.
Leitender Politiker des österreichischen Biedermeiers war der Außenminister und spätere Staatskanzler Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem ruhigzustellen, um mittels Restauration die alte Ordnung zu erhalten: die absolute Monarchie. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland; gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn, der wichtigsten Bahnstrecke der Monarchie.
In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit; Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k. k. Armee unter Radetzky, Jelačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste auf Wunsch der Dynastie der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher (er wurde von Kritikern als der rothosige Leutnant bezeichnet) hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. 1851 hob er im Silvesterpatent die von ihm selbst oktroyierte Verfassung auf. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.
Im Kampf um die Vormachtstellung im Deutschen Bund (Deutscher Dualismus) erzwang Preußen unter Bismarck eine Entscheidung im Sinn der kleindeutschen Lösung ohne Österreich. Im Deutschen Krieg 1866 unterlag Österreich, das den Deutschen Bund anführte, den Preußen und ihren Verbündeten in der Schlacht bei Königgrätz. Der Deutsche Bund löste sich auf und Österreich spielte im weiteren deutschen Einigungsprozess keine Rolle mehr.
Bereits 1859 hatte Österreich nach der Schlacht von Solferino die Vorherrschaft in Norditalien verloren. Mit der Niederlage im Deutschen Krieg musste es 1866 auch noch Venetien an das mit Preußen verbündete Italien abtreten.
Der durch die Niederlagen politisch geschwächte Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben. Gegen seinen zähen Widerstand erreichten seine Berater die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie: mit dem auf das unzweckmäßige Oktoberdiplom 1860 folgenden Februarpatent 1861, mit dem der Reichsrat als Parlament geschaffen wurde.
Der mit Ungarn erzielte Ausgleich von 1867 beendete den Boykott des Staates durch die magyarische Aristokratie und führte zur Umwandlung des bisherigen Einheitsstaates in die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie, eine Realunion. In Cisleithanien (ein Begriff der Bürokraten- und Juristensprache), der nicht offiziell meist Österreich genannten westlichen Reichshälfte, wurde dies durch die so genannte Dezemberverfassung 1867, die bis 1918 in Kraft blieb, effektuiert.
Die durch den Ausgleich erfolgte Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte weiter an. Während die Bestrebungen der tschechischen Nationalbewegung um einen Österreichisch-Tschechischen Ausgleich scheiterten, konkurrierten die slowakische Nationalbewegung und in geringerem Maße die von kroatischen Intellektuellen angeführte Illyrische Bewegung, die von Russland unterstützt wurde, mit der Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung.
In Österreich führten die nationalen Wünsche der einzelnen Volksstämme zu einer politisch überaus schwierigen Situation. Im Reichsrat, dessen Männerwahlrecht sukzessive demokratisiert wurde, bestanden von den 1880er Jahren an nur kurzlebige Zweckbündnisse; tschechische Abgeordnete betrieben Obstruktionspolitik. Der Reichsrat wurde vom Kaiser deshalb oft Monate lang vertagt. Die k.k. Regierungen wechselten häufig, Beobachter sprachen von Fortwursteln statt zielgerichteter Politik.
Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatten der Kaiser und seine außenpolitischen Berater Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. Mit der 1908 erfolgten Annexion des 1878 mit Zustimmung des Berliner Kongresses besetzten Bosnien, die die Bosnische Annexionskrise auslöste, wurde Habsburg für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte. Außerdem trat die Monarchie dort in Konkurrenz zu Russland, das sich als Schirmherr aller Slawen bezeichnete.
Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Altersschwäche des 84-jährigen Kaisers, die Selbstüberschätzung der so genannten „Kriegspartei“ in Wien und Budapest (aus späterer Sicht eine Clique von Kriegstreibern) und die parlamentslose Regierungssituation im Juli 1914 zur Kriegserklärung an Serbien, aus der auf Grund der „Automatik“ der europäischen Beistandspakte binnen einer Woche der später Erster Weltkrieg genannte Große Krieg entstand. Die Niederlage der Doppelmonarchie, die im Herbst 1918 unausweichlich wurde, führte zu ihrem Ende. Mit 31. Oktober 1918 trat das Königreich Ungarn aus der Realunion mit Österreich aus.
Parallel dazu teilte sich Cisleithanien ohne Mitwirkung von Kaiser, k.k. Regierung oder Reichsrat auf: in die neuen Staaten Deutschösterreich und Tschechoslowakei; in Gebiete, die sich mit solchen außerhalb Österreich-Ungarns zu den neuen Staaten Polen und SHS-Staat konstituierten; und in solche, die auf Grund des Ausgangs des Krieges anderen Nachbarstaaten (Italien, Rumänien) einverleibt wurden.
Gründung der Republik 1918
Am 21. Oktober 1918 – Kriegsende und Zerfall der Monarchie waren bereits abzusehen, das Land hätte für einen weiteren Kriegswinter keine Ressourcen mehr gehabt – traten die Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Gebiete (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) einschließlich jener Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen; den Vorsitz hatte der Sozialdemokrat Karl Seitz abwechselnd mit dem Christlichsozialen Johann Nepomuk Hauser und dem Großdeutschen Franz Dinghofer. Ihr Vollzugsausschuss wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs, deren Minister nach angelsächsischem Vorbild die Bezeichnung „Staatssekretär“ trugen; erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster provisorischer Außenminister war Victor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.
Die noch amtierende kaiserliche Regierung versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. und seiner k. k. Regierung verantwortet. Kritik wie im Deutschen Reich, wo die zivilen Verhandler des Waffenstillstands später von rechtsgerichteten Politikern als „Novemberverbrecher“ geschmäht wurden, war daher nicht möglich.
Mitglieder der k. k. Regierung und des Staatsrates arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichtete. Dies war zwar juristisch keine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik und Teil der deutschen Republik sei.
Erste Republik (1918–1933)
In der Republik waren erstmals auch alle Frauen wahlberechtigt. In den Koalitionsregierungen 1918–1920 entstanden bedeutende Sozialgesetze (z. B. Schaffung der Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten, Acht-Stunden-Tag, Sozialversicherung). Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.
Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich“ vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik untersagt. Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (z. B. Egerland, Südmähren, Südtirol) durften zudem durch den entgegenstehenden Willen der Siegermächte nicht bei Österreich verbleiben. Der Kärntner Abwehrkampf gegen die Truppen des Königreichs SHS mobilisierte hingegen die internationale Öffentlichkeit und führte auf Wunsch der Siegermächte zur Volksabstimmung in Südkärnten am 10. Oktober 1920, die eindeutig für die Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes südlich der Drau zur Republik Österreich ausging.
Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen, in dem unter anderem Wien als eigenes Bundesland definiert wird. (Das B-VG gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbstständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Für die natürliche Hauptstadt des Gebietes, Ödenburg (Sopron), wurde auf ungarischen Wunsch, der von Italien unterstützt wurde, die Volksabstimmung 1921 im Burgenland durchgeführt, wobei sich die Mehrheit für Ungarn entschied. In den zeitgenössischen österreichischen und ungarischen Darstellungen dieser Volksabstimmung waren zahlreiche Divergenzen zu bemerken. Die Bundesregierung stellten seit 1920 die Christlichsozialen und ihre Koalitionspartner vom rechten Flügel. Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren auf Bundesebene in scharfer Opposition.
Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.
Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Freiheitsbund) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder in Heimwehren als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Die Nachricht vom Schattendorfer Urteil, in dem die Täter freigesprochen wurden, führte am Tag darauf, dem 15. Juli 1927, zur Eskalation im Wiener Justizpalastbrand. Die völlig überforderte Polizei schoss in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Bei der so genannten Julirevolte waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.
In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Benito Mussolini war dafür Vorbild.
Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten (wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung) auseinanderging, verhinderte er im März 1933, auf Grund dieser Geschäftsordnungskrise, sein Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfolglos, obwohl Miklas die Verfassungswidrigkeit von Dollfuß’ Vorgehen klar war.
Bundesstaat Österreich auf ständischer Basis (1934–1938)
Dollfuß nützte das nach wie vor gültige Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan eigenmächtig Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten im Österreichischen Bürgerkrieg ihren gewaltsamen Höhepunkt. Die Regierung setzte das Bundesheer und seine Kanonen ein. Es folgten einige Todesurteile gegen Schutzbündler, die Absetzung des Wiener Bürgermeisters und das Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Vorfeldorganisationen. Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 in der autoritären „Maiverfassung“ den Bundesstaat Österreich auf ständischer Grundlage (Ständestaat).[44] Es handelte sich um eine Diktatur, die schon damals (z. B. in einem Privatbrief von Bundespräsident Miklas, wie Friedrich Heer berichtet), mit dem Begriff Austrofaschismus bezeichnet wurde.
Wenige Wochen danach kam es zum Juliputsch von Anhängern der in Österreich seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es am 25. Juli 1934, in das Bundeskanzleramt vorzudringen, wo Dollfuß so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf, da ihm medizinische Hilfe verweigert wurde, im Amt verstarb. Der Putschversuch wurde innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Neuer Bundeskanzler wurde Kurt Schuschnigg.
Die Politik des Ständestaates zielte darauf, Österreich als den „besseren deutschen Staat“ darzustellen. In der Tat war Österreich vor dem Anschluss an Deutschland die um vieles mildere Diktatur: Zahlreiche von den Nationalsozialisten verfolgte Menschen, vor allem Schauspieler und Schriftsteller, suchten 1934–1938 in Österreich Zuflucht. Im äußeren Erscheinungsbild kopierte das Regime (dies wurde später Konkurrenzfaschismus genannt) Elemente aus dem faschistischen Italien und aus dem nationalsozialistischen Deutschland: Aufmärsche mit einem Fahnenmeer, die Einheitsorganisation Vaterländische Front, das Führerprinzip, das Verbot der Parteien.
Hatte Adolf Hitler beim Juliputsch noch den Unbeteiligten gespielt, weil Mussolini Österreich damals noch unabhängig erhalten wollte, so verstärkte sich der Druck des Dritten Reiches auf Österreich nach 1934 von Jahr zu Jahr. Schuschnigg wurde bei Treffen von Hitler eingeschüchtert und erpresst, nationale (= deutschnationale) Minister in seine Regierung aufzunehmen. Als der Kanzler im März 1938 in einem Verzweiflungsakt eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs ankündigte, erzwang Göring durch telefonische Drohungen von Bundespräsident Miklas die Einsetzung einer NS-Regierung. Parallel zu deren Amtsantritt am 12. März 1938 fand der längst vorbereitete Einmarsch der deutschen Truppen (Unternehmen Otto) statt. Zu diesem Zeitpunkt hatten mancherorts, z. B. in Graz, die einheimischen Nationalsozialisten bereits die Macht ergriffen. Am 13. März 1938 erließ Hitler, von der Begeisterung seiner österreichischen Anhänger motiviert, das ursprünglich von ihm nicht für diesen Zeitpunkt vorgesehene Anschlussgesetz. Sofort begann der Terror gegen jüdische Österreicher, der auch in sogenannten „Arisierungen“, das heißt dem Raub an jüdischem Eigentum, seinen Ausdruck fand.
Drittes Reich (1938–1945)
Die gravierendste Folge des „Anschlusses“ war der sofort einsetzende Terror gegen jüdische Österreicher, der später im Massenmord gipfelte. Aus rassischen oder politischen Gründen unerwünschte Menschen flüchteten, sofern sie nicht sehr bald im KZ landeten, zu Zehntausenden ins Ausland.
Österreich blieb im Reich zunächst als Land erhalten, am 14. April 1939 wurden dann aber die ehemaligen Bundesländer und Wien durch das „Ostmarkgesetz“ zu nationalsozialistischen Reichsgauen umgebildet, der Name Österreich sollte verschwinden: So wurde das zunächst Land Österreich genannte Gebiet kurz darauf als Ostmark und ab 1942 schließlich als Alpen- und Donau-Reichsgaue bezeichnet. Dabei wurde das Burgenland zwischen den Gauen Niederdonau und Steiermark aufgeteilt, Osttirol an den Gau Kärnten angeschlossen und der steirische Teil des Salzkammerguts zum Gau Oberdonau geschlagen. Wiens Fläche wurde auf Kosten des Umlandes verdreifacht (Groß-Wien).
Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. An Hitlers Politik und Verbrechen beteiligten sich zahlreiche Österreicher mit großer Intensität: Bekannte Täter wie Arthur Seyss-Inquart, Adolf Eichmann und Alexander Löhr waren Österreicher. Aber auch unter den KZ-Aufsehern, SS-Männern und Gestapo-Mitarbeitern waren viele Österreicher tätig.
1938 wurde das Doppellagersystem Mauthausen/Gusen errichtet, welches das KZ Mauthausen und KZ Gusen umfasste. Im Laufe der Jahre wurde diesem Lagersystem ein Netz von Außenstellen angeschlossen, das sich über ganz Österreich erstreckte. Aus ganz Europa wurden in diesen Konzentrationslagern Zwangsarbeiter unter unmenschlichen Bedingungen u. a. in der Rüstungsproduktion und im Straßenbau eingesetzt. Allein in Mauthausen kamen etwa 100.000 Häftlinge ums Leben.
Der Zweite Weltkrieg endete schließlich mit dem Untergang des Dritten Reiches (vgl. Chronologie des Zweiten Weltkrieges).
Nachkriegszeit und Zweite Republik
Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches, wurde Österreich als unabhängiger Staat wiederhergestellt. Dies hatten die späteren Siegermächte bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der (Zweiten) Republik. Bald darauf wurde die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 durch das Verfassungsüberleitungsgesetz wieder in Geltung gesetzt. Ausnahme waren Bestimmungen, die die Umwandlung des Bundesrates in einen Länder- und Ständerat vorsahen. Österreich gewann damit den Status einer gewaltenteilenden, repräsentativen, parlamentarischen und föderalistischen Demokratie zurück.
Eines der ersten von der provisorischen Staatsregierung erlassenen Gesetze war das Verbotsgesetz, mit dem die NSDAP, ihre Wehrverbände, sowie sämtliche Organisationen, die mit ihr zusammenhängen, aufgelöst und verboten wurden.
Die Volkswahl des Bundespräsidenten wurde, wie schon 1932, sistiert und Karl Renner von der Bundesversammlung einstimmig zum Staatsoberhaupt gewählt.
Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war somit die erste Volkswahl eines Staatsoberhauptes in der österreichischen Geschichte. Von 1945 bis 1947 wird Österreich nach dem Willen der Besatzungsmächte durch eine Allparteienregierung (ÖVP, SPÖ, KPÖ) regiert. Ab 19. November 1947 bildeten ÖVP und SPÖ eine große Koalition. Diese wurde bis 1966 fortgeführt.
Bis 1955 war Österreich, wie auch Nachkriegs-Deutschland, in Besatzungszonen aufgeteilt. Die größte Zone war die sowjetische, zu der Oberösterreich nördlich der Donau (Mühlviertel), Niederösterreich in den Grenzen von 1937 (d. h. vor der Errichtung Groß-Wiens), das wieder errichtete Burgenland und in Wien die Bezirke 2, 4, 10, 20, 21 und 22 gehörten. Von Seiten der Sowjetunion wurden als Deutsches Eigentum beschlagnahmte Betriebe in einem USIA genannten Konzern zusammengefasst, was, gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz, Teil der von Österreich zu leistenden Reparationen war.
Unter den Österreichern, sowohl der Bevölkerung wie auch der Politik, war nach 1945 und bis weit in die folgenden Jahrzehnte hinein die Ansicht weit verbreitet, Österreich sei (wie in der Moskauer Deklaration 1943 formuliert) „erstes Opfer Hitlers“ gewesen, womit die Mitschuld am Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust heruntergespielt oder geleugnet werden sollte. Der überwiegende Teil rechtfertigte sich später damit, es sei ihm „nichts anderes übrig geblieben“.[45] Eine Folge dieser „Opferthese“ ist die bis heute nur sehr schleppend durchgeführte Restitution geraubten Vermögens.
Mit der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte und mit dem formal davon unabhängigen (also im Staatsvertrag nicht verankerten) Bekenntnis zur Neutralität sowie der Verpflichtung, keinen erneuten Anschluss an Deutschland anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität am 27. Juli 1955.
Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten, erfolgte vom Nationalrat der Beschluss über die Immerwährende Neutralität Österreichs, dieser Tag ist seit 1965 österreichischer Nationalfeiertag. Die Neutralität (heute besser: Bündnisfreiheit) ist eine militärische und bedeutete von Anfang an keine Äquidistanz zu den Wertesystemen von West und Ost; dies wurde 1956 beim ungarischen Aufstand gegen das kommunistische Regime bewiesen, ebenso 1968, als Truppen des Warschauer Paktes die Tschechoslowakei besetzten. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half.
Am 14. Dezember 1955 trat Österreich der UNO bei und war 1973–74 sowie 1991–92 Mitglied des Sicherheitsrates (siehe: Österreich in den Vereinten Nationen). Bereits 1956/57 nahm die IAEO, die Internationale Atomenergieorganisation, ihren Sitz in Wien, 1969 kam die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) dazu, später folgten weitere UN-Agenturen. Für die Periode 2009/2010 wurde Österreich 2008 wieder als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt.[46]
Den Konflikt mit Italien wegen des mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol, das bis 1918 zur österreichischen Reichshälfte gehört hatte und von Italien nach dem Ersten Weltkrieg annektiert worden war, brachte Österreich in den 1960er Jahren vor die UNO. Die in der Folge (1969) für die Südtiroler Bevölkerung erreichte Autonomieregelung hat sich bewährt und wurde seither noch weiter ausgebaut.
1966–1970 gab es die erste Alleinregierung der Zweiten Republik, gestellt von der christdemokratischen ÖVP unter Josef Klaus. 1970–1983 folgten sozialistische Alleinregierungen unter Bruno Kreisky. Bedeutend für Österreich war in dieser Zeit die weit gespannte Außenpolitik Kreiskys, die unter anderem durch den Bau der Wiener UNO-City und die Internationalisierung der Palästinenserfrage, die Kreisky erstmals vor die UNO brachte, symbolisiert wurde.
1978 fand die Volksabstimmung über die von der Regierung Kreisky befürwortete Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf statt; sie ging negativ aus. Österreich produziert bis heute keine Kernenergie und lehnt dies auch für die Zukunft ab.
1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner UNO-City offiziell dritter Amtssitz der Vereinten Nationen neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die OPEC in Wien an.
1983 fädelte der abtretende Bruno Kreisky eine kleine Koalition der Sozialdemokraten (SPÖ) mit der damals nationalliberalen FPÖ (Freiheitliche Partei) ein; die FPÖ hatte ihm durch Stillhalten bereits 1970 an die Macht verholfen. Bundeskanzler wurde Fred Sinowatz (SPÖ). Nach der Wahl des Rechtspolitikers Jörg Haider zum Parteiobmann der FPÖ 1986 wurde die Koalition von der SPÖ auf Betreiben Franz Vranitzkys beendet.
Der Zerfall des Ostblocks 1989/1990 ließ den Eisernen Vorhang verschwinden, der die Entwicklung Ostösterreichs 1945–1989 beeinträchtigt hatte.
1987–1999 bildeten die Sozialdemokraten (SPÖ) „große Koalitionen“ mit der christdemokratischen ÖVP (Bundeskanzler Vranitzky und Viktor Klima, beide SPÖ). In diesen Zeitraum fiel der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (1995), für den sich insbesondere Alois Mock und Vranitzky eingesetzt hatten. Bei der Volksabstimmung 1994 stimmten zwei Drittel der Teilnehmer dafür.
Siehe auch: Zweite RepublikGegenwart
Seit der Öffnung der Grenzen des früheren Ostblocks 1989/1990 liegt Österreich nicht mehr an der Ostgrenze des kapitalistisch ausgerichteten Europas. Österreich wurde einer der stärksten Investoren in den Reformländern. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurden Menschen aus den einander bekriegenden jugoslawischen Nationalitäten verstärkt in Österreich aufgenommen.
Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 und insbesondere nach dem EU-Beitritt 1995 wurde die Neutralitätspolitik alten Stils für Österreich obsolet. Der Begriff Neutralität ist auf Grund der unterzeichneten EU-Verträge im Wesentlichen auf eine Bündnisfreiheit reduziert und hat hauptsächlich identitätspolitische Bedeutung; de facto hat Österreich als Vollmitglied der EU, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik anpeilt, diesem Vorhaben zugestimmt und kann daher nicht mehr neutral oder bündnisfrei sein.
Österreich hatte in der zweiten Hälfte 1998 sowie in der ersten Hälfte 2006 die Präsidentschaft des Rats der Europäischen Union inne. 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt, ab 1. Jänner 2002 ersetzte der Euro auch als Bargeld den Schilling. Österreich unterzeichnete 1995 das Schengener Abkommen und beseitigte 1997 die Grenzkontrollen zu Deutschland und Italien.
Die SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierungen 1986–2000 wurden 2000–2006 von Regierungen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) abgelöst. Die damals 14 anderen EU-Mitgliedstaaten reagierten auf die Regierungsbeteiligung der von ihnen als rechtsradikal eingeschätzten FPÖ mit einer vorübergehenden bilateralen Kontaktsperre auf Regierungsebene („EU-Sanktionen“). Nach der Spaltung der FPÖ 2005 wurde das neugegründete Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) Regierungspartner.
Nach der Erweiterung des Schengenraum Ende 2007 auf (Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) bzw. Ende 2008 auf die (Schweiz), ist Österreich mit Ausnahme der Grenze zu Liechtenstein völlig von Schengenstaaten umgeben.
Von der ÖVP ausgelöste vorgezogene Nationalratswahlen im September 2008 führten zu einer Neuauflage der rot-schwarzen Koalition unter den neuen Parteichefs Werner Faymann (SPÖ) und Josef Pröll (ÖVP).[47] Nach dem Rücktritt Josef Prölls folgte ihm Michael Spindelegger als Vizekanzler.[48]
Politik
Siehe auch: Bundesverfassung (Österreich)Siehe auch: Endogene RegionalentwicklungPolitisches System
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der (laut Verfassungsnovelle 1929) für 6 Jahre direkt vom Volk gewählt wird; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Da Österreich ein Bundesstaat ist, sind sowohl die Gesetzgebung als auch die Verwaltung zwischen Bund und (Bundes-) Ländern geteilt.Bund
Die Bundesgesetzgebung üben der Nationalrat und der Bundesrat in der Regel gemeinsam aus (Zweikammersystem).
Der Nationalrat, mit seinen 183 Abgeordneten, ist die dominierende Kammer und wird nach dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrecht von allen über 16 jährigen Staatsbürgern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Seine Gesetzgebungsperiode dauert fünf Jahre, wenn sie nicht vom Nationalrat selbst oder von Bundespräsident und Bundesregierung durch Auflösung verkürzt wird, um frühere Neuwahlen zu ermöglichen. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Die Mitglieder des Nationalrats besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.
Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundesländer) nach der Bevölkerungszahl beschickt und vertritt dadurch im Sinne des bundesstaatlichen Prinzips die Interessen der Länder in der Bundesgesetzgebung. Er besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates überstimmt werden kann. Nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, besitzt der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Da der Bundesrat nach Parteienproporz beschickt wird, wird häufig kritisiert, dass dort nicht nach Länder-, sondern nach Parteieninteressen abgestimmt werde. Die Mitglieder des Bundesrats besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.„Regierungschef“ der Bundesregierung ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird nach einer Nationalratswahl der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel. In der Folge wird die Bundesregierung, das sind Bundeskanzler, Vizekanzler und alle sonstigen Bundesminister als Kollegialorgan, vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (wobei der Bundespräsident Vorschläge auch ablehnen kann). Die Bundesregierung bzw. ihre Mitglieder sind vom Vertrauen des Nationalrats abhängig (politische Verantwortlichkeit), weshalb Minderheitsregierungen bisher nur in Ausnahmefällen ernannt wurden.
Land
Die Landesgesetzgebung in den Bundesländern übt der Landtag aus (Einkammernsystem). Er wird von den über 16 jährigen Landesbürgern auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Mitglieder des Landtages besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.
Der Landtag wählt die Landesregierung, die aus dem Landeshauptmann (in den Medien manchmal als „Landesfürst“ bezeichnet), der erforderlichen Zahl von Stellvertretern und weiteren Mitgliedern (Landesräten) besteht. Die Landesregierung ist dem Landtag politisch verantwortlich.Kammern
Eine Besonderheit des politischen Systems in Österreich sind öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft, gesetzlich als Kammern bezeichnet, die oft durch privatrechtliche Vereine ergänzt werden. Als „große Kammern“ gelten die Wirtschaftskammer Österreich, die Kammer für Arbeiter und Angestellte und die Landwirtschaftskammer. Dazu kommen als Vereine Industriellenvereinigung, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Bauernbund. Wird ein Gesetzentwurf als Regierungsvorlage ausgearbeitet, so erfolgt ein Begutachtungsverfahren, bei dem die Kammern Änderungsvorschläge usw. einbringen.
Die großen Interessenvertretungen werden als Sozialpartner bezeichnet, wenn sie gemeinsam nach Kompromissen in Streitfragen suchen; dadurch sind Streiks in Österreich sehr selten geworden. Gelegentlich werden sie nicht gewählte Nebenregierung bezeichnet, Österreich wird als Kammerstaat kritisiert. SPÖ und ÖVP haben die Kammern 2007 in Verfassungsrang gehoben, um Änderungen zu erschweren.
Politische Parteien
Siehe auch: Wahlen in ÖsterreichSeit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (bis 1934 Christlichsoziale Partei, 1934–1938 Vaterländische Front) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (seit 1991, vorher seit 1945 Sozialistische Partei Österreichs bzw. bis 1934 Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und wurden nach der Befreiung Wiens am Ende des Zweiten Weltkrieges im April 1945 neu beziehungsweise wieder gegründet. 1945–1966 und 1986–1999 regierten diese beiden Parteien trotz ihrer weltanschaulichen Gegensätze in einer Großen Koalition. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurden unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als parteipolitischer Proporz thematisiert.
Drittes, bis in die 1990er Jahre wesentlich kleineres parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, in der zweiten Republik im VdU (Verband der Unabhängigen), danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der Zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) eine Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, beispielsweise in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.
In den 1980er Jahren brach das starre, manchmal auch als hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichten an Parteimitgliedern weltweit) auf: einerseits durch den Auftritt der Grünen auf der linken Seite des Parteienspektrums, andererseits durch die Neupositionierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von ihr spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des Bündnisses Zukunft Österreich (BZÖ) ihre zweite Spaltung. Bei der Nationalratswahl in Österreich 2008 erreichten FPÖ und BZÖ in Summe etwa die Stärke der SPÖ, kamen aber weder für SPÖ noch ÖVP als Koalitionspartner in Frage.
Rechtswesen
Das österreichische Bundesverfassungsrecht ist zersplittert, da es im Gegensatz zu anderen Staaten kein Inkorporationsgebot gibt, demzufolge sämtliche nach In-Kraft-Treten der Verfassung beschlossenen Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich direkt in die Verfassung selbst aufzunehmen sind und nicht in gesonderten Verfassungsgesetzen erlassen werden dürfen. Verfassungsregeln finden sich daher in Österreich nicht nur im Verfassungstext selbst, sondern auch in vielen anderen Verfassungsgesetzen und in einfachen Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen.
Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent („Österreich-Konvent“), der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Der Vorsitzende Franz Fiedler erarbeitete einen eigenen Schlussbericht, da über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt wurde.
Zentrales Verfassungsdokument ist
- das Bundes-Verfassungsgesetz (vom 1. Oktober 1920) in der Fassung von 1929 (B-VG) mit den seither ergangenen Novellen, das den „Kern“ des Bundesverfassungsrechts bildet.[49]
Der Grundrechtskatalog fehlt im B-VG. Er wird durch zwei in Verfassungsrang stehende Rechtstexte gebildet:
- das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, RGBl. 142/1867, in Verfassungsrang gemäß Art. 149 Abs. 1 B-VG,[50] und
- die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4. November 1950, ratifiziert 1958 (BGBl. 210/1958), in Verfassungsrang seit 1964 (BGBl. 59/1964).[51]
Weitere wichtige Bundesverfassungsgesetze (BVG; zur Unterscheidung von der ursprünglichen Verfassung, dem B-VG, ohne Bindestrich geschrieben!) sind:
- das Verbotsgesetz 1947, das nationalsozialistische „Wiederbetätigung“ gerichtlich strafbar macht (am 8. Mai 1945, BGBl. 13/1945, erstmals publiziert),[52]
- das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, BGBl. 45/1948, in der geltenden Fassung, das den Finanzausgleich zwischen „dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften“ (Originaltitel) regelt,[53]
- das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955, BGBl. 211/1955,[54]
- der per 1. Jänner 1995 vom Parlament genehmigte EU-Beitrittsvertrag (BGBl. 45/1995),[55]
- weitere Ratifizierungen von EU-Verträgen.
Daneben bestehen noch mehr als 1.300 rein formelle Verfassungsgesetze und in einfachen Gesetzen als Verfassungsbestimmung bezeichnete Rechtsregeln (diese sichern sonst verfassungswidrige Ausnahmeregelungen ab) sowie Staatsverträge in Verfassungsrang. Am 4. Jänner 2008 wurde das Erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz (BVRBG), BGBl. I Nr. 2/2008[56] publiziert. Damit wurden 71 Bundesverfassungsgesetze, 167 Verfassungsbestimmungen und 6 verfassungsändernde Staatsverträge außer Kraft gesetzt oder als nicht mehr geltend festgestellt, außerdem 24 Bundesverfassungsgesetze zu einfachen Bundesgesetzen heruntergestuft und 225 weitere Bestimmungen ihres Verfassungsranges entkleidet.
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811 (ABGB) (in Kraft getreten am 1. Jänner 1812), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914–1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „Anschlusses“ an Deutschland 1938 in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Das Österreichische Strafrecht ist in modernen Kodifikationen wie etwa dem Strafgesetzbuch (StGB) vom 23. Jänner 1974 oder der Strafprozessordnung (StPO) vom 31. Dezember 1975, 2004 mit Gültigkeitsbeginn 1. Jänner 2008 durchgreifend geändert, geregelt. Das StGB kennt außer Strafen auch „vorbeugende Maßnahmen“. Sowohl Strafen als auch Maßnahmen dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Verwirklichung des Rückwirkungsverbotes im Strafrecht:Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.
1995 erfolgte die Übernahme des Acquis communautaire, des gemeinsamen Rechtsbestandes der EU, der durch die seit dem EU-Beitritt unter Mitwirkung Österreichs erlassenen EG-Richtlinien (Rahmengesetze) und EU-Verordnungen (direkt anwendbare Gesetze) sowie durch Letztentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ständig weiter entwickelt wird. Im Zweifelsfall hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang. Betroffen sind insbesondere Wirtschafts-, Unternehmens- und Kapitalrecht, lediglich bei den Baugesetzen der Verfassung, zu deren Änderung eine Volksabstimmung notwendig ist, wird von einer Höherrangigkeit österreichischen Rechts ausgegangen. Österreich hat – wie insgesamt 17 von 27 Mitgliedstaaten – den EU-Verfassungsvertrag ratifiziert; da die nötige Einstimmigkeit aller Mitgliedsstaaten dafür nicht zu erreichen war, wurde im Herbst 2007 der Vertrag von Lissabon abgeschlossen, der die wesentlichsten „Verfassungsbestimmungen“ enthält, ohne sie als solche zu bezeichnen, und der auf Symbole der Staatlichkeit der EU verzichtet. Auch diesen hat Österreich ratifiziert; Ende 2008 waren nur mehr die Entscheidungen in Irland (2. Referendum) und Tschechien ausständig.
Die Gerichtsbarkeit ist in Österreich ausschließlich Angelegenheit des Bundes. Sie wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wahrgenommen. 2008 wurde ein eigener Asylgerichtshof zur Entlastung des VwGH eingerichtet (BGBl. I Nr. 2/2008, Art. 129).[56] Soweit zu den Kompetenzen der EU zählende Materien betroffen sind, ist laut EU-Beitrittsvertrag der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Letztinstanz über den österreichischen Gerichten; in menschenrechtlichen Fragen laut Menschenrechtskonvention der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Siehe auch: JustizanstaltStaatshaushalt
Die Verschuldung des Gesamtstaates einschließlich Sozialversicherung erreichte im März 2011 ihren bisher höchsten Stand mit 210,3 Mrd. EUR. Im Jahr 2008 hatte die Gesamtstaatsverschuldung noch 176,8 Mrd. Euro betragen. Dieser sprunghafte Anstieg ist vor allem auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit verbundenen staatlichen Hilfs- und Rettungspaketen für den Finanzsektor und auf Wirtschaftsförderungen zurückzuführen.
Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Staatsverschuldung 67,3 % 66,5 % 67,3 % 66,7 % 65,8 % 65,2 % 64,6 % 62,8 % 60,7 % 63,8 % 69,6 % 72,3 % 72,8 % Haushaltssaldo −2,3 % −1,7 % 0,0 % −0,7 % −1,5 % −4,5 % −1,7 % −1,6 % −0,9 % −0,9 % −4,1 % −4,6 % Quelle: Statistik Austria[57] Die Daten für 2011 gelten vorläufig. Die Staatsverschuldung Österreichs sank zwischen 2001 und 2007 von 67,1 % auf unter 60,7 % des BIPs. Dadurch wurde das Maastricht-Ziel von höchstens 60 % niemals seit 1992 – vor dem Beitritt zur EU 1995 – erreicht. Im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise stieg die Verschuldung Österreichs auf über 72 % an.
Außen- und Sicherheitspolitik
Österreich ist, ausgenommen die Schweiz und Liechtenstein, seit 2004 nur von Staaten umgeben, die, wie Österreich selbst seit 1995, Mitglieder der Europäischen Union sind. Das sicherheitspolitische Szenario konzentriert sich daher auf Terrorabwehr und auf internationale Einsätze des Heeres im Rahmen der EU und der UNO.
Im Kalten Krieg sah Österreich sich an der Schnittstelle zweier einander gegenüberstehender Machtblöcke – der Westmächte und des Ostblocks. Wie es der militärischen Neutralität entsprach, die der Sowjetunion zur Erlangung des Österreichischen Staatsvertrages 1955 versprochen worden war, verhielt sich Österreich beiden Machtblöcken gegenüber formell neutral, obwohl es der Sowjetunion gegenüber von Anfang an seine westliche Form von Demokratie, Wirtschaft und Politik betont hatte.
Die Außenpolitik des Landes bestand oft darin, zur Stabilität der Region und zur kooperativen Neugestaltung der Ost-West-Beziehungen beizutragen. Wien wurde als internationaler Konferenzort attraktiv, da man weder in einem NATO-Land noch im Gebiet des Warschauer Paktes tagte. Dieses Konzept wurde allerdings mit dem Fall des Eisernen Vorhanges 1989 obsolet.
Österreich trat 1995 der EU bei; innenpolitisch wurde das Argument verwendet, man gehe „als neutrales Land in die EU“. (Dass man gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten schwerlich neutral sein kann, wurde öffentlich nicht erörtert.) Später hat sich Österreich dazu entschlossen, die Petersberg-Aufgaben und weitere Beschlüsse im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU mitzutragen und lediglich explizit militärische Bündnisse zu vermeiden.
2008 wurde daher mit dem neuen Artikel 23 f, seit 2010: Artikel 23 j Bundes-Verfassungsgesetz eine rechtliche Grundlage zur Teilnahme an friedenserhaltenden Maßnahmen beschlossen. Das 1955 wieder eingerichtete Bundesheer nimmt somit am NATO-Programm Partnerschaft für den Frieden teil, das keine Beistandspflicht enthält. In der Westeuropäischen Union (dem militärischen Beistandspakt der EU) hat Österreich wie das bündnisfreie Schweden Beobachterstatus. Die weiteren Entwicklungen rund um ESVP und GASP in der EU sind offen und könnten zu weiteren Herausforderungen an bündnisfreie EU-Staaten wie Österreich oder Schweden führen.
Österreich trat der UNO 1955 bei. Wien wurde 1980 nach New York und Genf dritter Amtssitz des Sekretariats der Vereinten Nationen (ein weiterer Sitz wurde später in Nairobi, Kenia, errichtet) und misst diesem außenpolitischen Element traditionell großen Stellenwert bei. 1972–1981 war der später umstrittene österreichische Ex-Außenminister Kurt Waldheim Generalsekretär der Vereinten Nationen. 2009 und 2010 hatte Österreich einen nicht-ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat inne. Insgesamt dienten bisher über 50.000 Österreicher unter der UN-Flagge als Soldaten, Militärbeobachter, Zivilpolizisten und zivile Experten in aller Welt. Neben den UN-Dienststellen bestehen in Wien Amtssitze weiterer internationaler Organisationen. Dazu gehören die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO, seit 1957 in Wien), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Sitz der 1960 in Bagdad gegründeten OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) sowie diverse Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Die formelle Aufhebung des 1955 beschlossenen Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, deren Zustandekommen als generell unwahrscheinlich gilt, da das Neutralitätsgesetz aus historischen Gründen Symbolcharakter hat. Im In- wie im Ausland ist daher vielen Beobachtern nicht klar, dass Österreich heute zwar nach wie vor militärisch bündnisfrei ist und Stützpunkte fremder Armeen auf seinem Gebiet nicht zulässt, die klassische Neutralität aber nicht mehr besteht. Die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte wählten nämlich den Weg, Einschränkungen der Neutralitätsbestimmungen nicht im Neutralitätsgesetz vorzunehmen, sondern dazu andere, unauffälligere Bundesverfassungsgesetze beschließen zu lassen.
Die Ressortzuständigkeit für die Außenpolitik liegt in der österreichischen Regierung beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Derzeitiger Amtsinhaber ist Michael Spindelegger.
Militär
Das Bundesheer besteht aus etwa 35.000 Mann im Präsenzstand und rund 25.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauerte bis zum 1. Jänner 2006 acht Monate und seither sechs Monate. Das Militärbudget zählt mit 0,71 % des BIP – rund 1,810 Milliarden Euro – zu den geringsten der Welt.
Die militärische Landesverteidigung fußt auf der allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Seit 1975 können Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, einen Wehrersatzdienst ableisten. Dieser dauert seit dem 1. Jänner 2006 neun Monate und kann auch im Auslandsdienst als Friedensdienst, Gedenkdienst oder Sozialdienst abgeleistet werden, wo er jedoch 12 Monate dauert und entgeltlos sein muss.
Regionale Zusammenarbeit
Die regionale Zusammenarbeit der Europaregionen ist eine länderübergreifende Kooperation mit den Nachbarstaaten, vor allem auf wirtschaftlicher Ebene. Die Europäische Union sowie die österreichische Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen erhoffen sich neben dem Aspekt der länderübergreifenden Zusammenarbeit auch eine Stärkung der potenziell schwächeren Randregionen.
Europaregionen mit österreichischer Beteiligung sind: Euregio Bodensee, Raetia Nova euroregion/Nova Raetia, Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, Europaregion Adria–Alpe–Pannonia, Euregio Steiermark–Slowenien/Graz–Maribor, Euregio West/Nyugat Pannonia, Centrope, Euregio Weinviertel–Südmähren–Westslowakei/Pomoraví–Zahorie–Weinviertel euroregion, Euroregion Silva Nortica, Europaregion Donau-Moldau, Euregio Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn/Euroregion Šumava-Bavorský les, Euregio Unterer Inn, Inn-Salzach-Euregio, Euregio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein, Euregio Inntal, Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel und die Euregio via salina.
Klimaschutzpolitik
Im März 2007 wurde vom Ministerrat die Österreichische Klimastrategie beschlossen, um bis 2012 die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, die dem Klimawandel, von dem der Alpenraum in besonderem Maße betroffen ist, entgegenwirken sollen.
Einer der wichtigsten Bestandteile des Umweltschutzes ist der Klimaschutz. Deshalb ist es für das Lebensministerium als zuständige Einrichtung der Bundesregierung eine der wichtigsten Aufgaben, die Klimastrategie durchzusetzen.
Das Umweltbundesamt ist die Fachstelle der Republik Österreich für Umweltschutz und Umweltkontrolle. In dieser Eigenschaft unterstützt das Umweltbundesamt die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Klimastrategie.
klima:aktiv ist die Initiative des Lebensministeriums für aktiven Klimaschutz und Teil der Österreichischen Klimastrategie. Eine Vielzahl von klima:aktiv-Programmen gibt aktiv Impulse für Angebot und Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen.
Der Austrian Council on Climate Change (ACCC) ist der Österreichische Klimabeirat. Der ACCC stellt sich besonders als Informationsportal der nationalen und internationalen Klimapolitik und -forschung dar in Kooperation mit dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt.
Das Klimabündnis Österreich hat das Ziel, die indigenen Völker zu unterstützen. Das Klimabündnis Österreich besteht aus Gemeinden und Städten, allen 9 Bundesländern, Schulen, Bildungseinrichtungen und Betrieben sowie der COICA, einem Zusammenschluss indianischer Organisationen im Amazonasraum.
Die erneuerbaren Energien waren in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der Stromerzeugung. Bis 1997 kamen 2/3 der Stromerzeugung aus der Wasserkraft. Bis zum Jahre 2010 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Quote von 78,1 Prozent erreichen. Der Anteil des Ökostroms soll bis zum Jahre 2010 auf 10 Prozent erhöht werden.[58] Diese Zielvorgaben sind aus heutiger Sicht jedoch unrealistisch, da der Ökostromanteil kontinuierlich sinkt.[59][60][61] Die EU (Abteilung DG Tren) hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund des sinkenden Ökostromanteils eröffnet.[62] Nicht zuletzt durch die Ökostromnovelle vom Mai 2006, seit der (Stand Juli 2007) kein einziges Windrad mehr gebaut wurde.[63]
Politische Persönlichkeiten
Bekannte österreichische Staatsmänner und Politiker sind unter anderem Metternich, beim Wiener Kongress 1814/15 „Kutscher Europas“, Franz Joseph I., als Kaiser von Österreich und König von Ungarn langjähriges Oberhaupt der Donaumonarchie, sein kurzzeitiger Nachfolger, Karl I., mit dem die Monarchie zu Ende ging, Karl Renner, bei den Republikgründungen 1918 und 1945 in führender Position, die Nachkriegsbundeskanzler Leopold Figl und Julius Raab, Bruno Kreisky, bei Staatsmännern in aller Welt angesehen, und UN-Generalsekretär Kurt Waldheim, später als Bundespräsident wegen seiner früheren Nähe zum Nationalsozialismus international isoliert.
Traurige Bekanntheit erlangte der gebürtige Österreicher und 1933 zum nationalsozialistischen Diktator des Deutschen Reiches aufgestiegene Adolf Hitler. Friedenspolitisch intensiv tätig war Bertha von Suttner, die als erste Frau 1905 Friedensnobelpreisträgerin wurde. Für die Einigung Europas setzte sich Richard Coudenhove-Kalergi ein, 1924 Gründer der Paneuropa-Union.
Wirtschaft
In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die CEE Stock Exchange Group mit deren Tochtergesellschaft Wiener Börse, deren für Österreich bedeutendster Index ist der ATX.
Finanzwirtschaft
Die österreichischen Banken haben sich seit 1989 in den Ländern des früheren Ostblocks stark engagiert und sind dort einer der wichtigsten Kreditgeber geworden. Seit im September 2008 die internationale Finanzkrise schlagend geworden ist, werden das von österreichischer Seite eingegangene Kreditrisiko und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Staatsschulden und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Landes daher besonders kritisch betrachtet:
Österreich sei laut dem US-amerikanischen Star-Ökonomen und Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman nach Island und Irland das Land mit dem größten Risiko eines Staatsbankrotts.[64][65][66] Dem widersprach aber umgehend Dominique Strauss-Kahn, der Präsident des IWF mit der Aussage, dass er sich „derzeit keine speziellen Sorgen um die österreichische Wirtschaft“ mache.[67][68]
Bergbau
Der Bergbau hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren. So wurden der Bleibergbau (Bad Bleiberg) eingestellt, wie auch die meisten Eisenerz- und Braunkohle-Bergbaue. Von Bedeutung sind noch der Abbau von Salz (Salinen Austria AG, 1.336 Tonnen Steinsalz, 764.189 Tonnen Sudsalz, alle Angaben für 2006), Eisenerz (2.091.995 Tonnen Eisenerz und Eisenglimmer, fast ausschließlich vom Erzberg), Magnesit (769.188 Tonnen) Wolframerz (400.000 Tonnen 2006) sowie die Förderung von Erdöl (856.270 Tonnen) und Erdgas (1,76 Mrd. m³). Die Förderung von Braunkohle findet nur mehr an einem Standort statt (7.854 Tonnen 2006 im Vergleich zu 3,7 Millionen Tonnen 1970). Der Großteil der rund 5000 im Bergbau Beschäftigten arbeitet jedoch im Bereich der Stein-, Schotter- und Sandgruben.[69]
Land- und Forstwirtschaft
Etwa 85 % der Fläche Österreichs werden land- (45 %) und forstwirtschaftlich (40 %) genutzt. (1988)
Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft. Diese versucht sich verstärkt auf Qualitätsprodukte zu spezialisieren, da aufgrund der EU-Erweiterung der Konkurrenzdruck weiter zunimmt. Die österreichischen Bauern setzen verstärkt auf ökologische Landwirtschaft: Im Jahr 2008 bearbeiten 20.000 Biobauern ca. 15 % der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs.[70] Mit einem Gesamtanteil von knapp 10 % hat Österreich die höchste Dichte von biologischen landwirtschaftlichen Betrieben in der Europäischen Union. Das landwirtschaftlich wichtigste Gebiet im Anbau von Feldfrüchten ist das Marchfeld in der Nähe von Wien.
Wein ist ein wichtiges landwirtschaftliches Exportprodukt Österreichs. Der Hauptabnehmer des Weines ist, neben der Schweiz und den USA, zu zwei Dritteln Deutschland. Im Jahr 1985 wurde der Weinbau durch den Glykolwein-Skandal zwar stark in Mitleidenschaft gezogen, in der Zwischenzeit haben die Weinbauern ihre Qualitätsweine jedoch wieder so stark verbessert, dass wesentlich mehr Wein exportiert werden kann als vergleichsweise vor dem Skandal.
Durch die großen Waldflächen ist auch die Forstwirtschaft ein bedeutender Faktor, die auch die verarbeitende Holz- und Papierindustrie dementsprechend beliefert. Holz als Rohstoff wird vor allem in den südeuropäischen Raum exportiert.
Jagd und Fischerei dagegen sind eher unbedeutend und werden meist nur für den heimischen Markt oder als Hobby betrieben.
Tourismus
Der Tourismus stellt in Österreich einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. 2004 wurde eine Wertschöpfung von 21,16 Milliarden Euro aus dem Tourismus erzielt, das entspricht 9 % des Bruttoinlandsprodukts. Der Fremdenverkehr verteilt sich gleichmäßig auf die Sommer- und Wintersaison, bedeutende Sparten sind auch Kultur-, Städte- sowie der Kur-, Wellness- und Tagungstourismus.
Industrie
Österreich verfügt über eine moderne und leistungsfähige Industrie. Die Verstaatlichte Industrie wurde großteils privatisiert (OMV AG, Voestalpine AG, VA Technologie AG, Steyr Daimler Puch AG, Austria Metall AG). Steyr Daimler Puch wurde an den Magna-Konzern verkauft, VA Tech an die Siemens AG, die Jenbacher Werke an General Electric.
Dienstleistungen
Die Dienstleistungen machen in Österreich den größten Anteil der Wirtschaftsleistungen aus. Dies wird vor allem durch den Tourismus, den Handel und die Banken erzielt. Die österreichischen Banken profitieren noch heute vom sehr strengen österreichischen Bankgeheimnis. Nach dem EU-Beitritt wurde die Anonymität der Sparkonten abgeschafft. Aufrecht bleibt aber, dass Konten durch Behörden nicht ohne ausdrückliche richterliche Anordnung geöffnet werden dürfen.
Bruttosozialprodukt
Das Bruttosozialprodukt Österreichs betrug im Jahr 2009 271,46 Mrd. Euro. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde im Jahr 2009 mit 274,32 Mrd. Euro beziffert, das entspricht einem BIP von ca. 32.800 Euro pro Einwohner.
- Anteile am Bruttosozialprodukt und der Erwerbstätigkeit
Bruttosozialprodukt Beschäftigte Industrie 33 % 27 % Landwirtschaft 2 % 1 % Dienstleistungen 65 % 68 % Arbeitslosigkeit
Per Ende November 2010 waren in Österreich 244.346 Personen arbeitslos gemeldet, was nach nationalen Berechnungskriterien einer Arbeitslosenquote von 6,7 % entspricht. Nach EU-Berechnung beläuft sich die Arbeitslosenquote auf 4,8 Prozent, das ist die zweitniedrigste Arbeitslosenrate in der Europäischen Union nach den Niederlanden.[71]
73.101 Personen befanden sich in Schulung (und sind dadurch nicht in der Arbeitslosenquote erfasst). Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen (Personen unter 25 Jahren) lag bei 38.690 und ist damit um 8,4 % gesunken. Bei Akademikern und Personen ohne Pflichtschulabschluss ist es hingegen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Nach Berufsgruppen war vor allem in den Produktions- und Hilfsberufen ein Rückgang zu verbuchen, während in den Lehr-, Kultur- und Gesundheitsberufen ein Anstieg zu verzeichnen war.
Die Erwerbsquote (für Erwerbspersonen zwischen 15 und 64 Jahren) in Österreich liegt bei 75,7 % und damit um 3,3 Prozent besser als im EU-Schnitt.
Wirtschaftskennzahlen
Die wichtigen Wirtschaftskennzahlen Bruttoinlandsprodukt, Inflation, Haushaltssaldo und Außenhandel entwickelten sich in den letzten Jahren folgendermaßen:
Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), real in % gegenüber dem Vorjahr Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Veränderung
in % gg. Vj.3,6 3,3 3,7 0,5 1,6 0,8 2,5 2,5 3,6 3,7 2,2 −3,9 1,3* Quelle: Eurostat [4] * = geschätzt Entwicklung des BIP (nominal) absolut (in Mrd. Euro) je Einwohner (in Tsd. Euro) Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 BIP in Mrd. Euro 239 252 267 278 272 BIP je Einw.
(in Tsd. Euro)29,6 31,1 32,8 34,0 32,8 Quelle: Eurostat[4] Entwicklung der Inflationsrate Entwicklung des Haushaltssaldos in % gegenüber dem Vorjahr in % des BIP
(„minus“ = Defizit im Staatshaushalt)Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Inflationsrate 1,3 2,0 2,1 1,7 2,2 3,2 0,4 Haushalts-
saldo−1,4 −4,4 −1,7 −1,5 −0,4 −0,5 -3,5 Quelle: Eurostat[4] Haupthandelspartner (2008) Ausfuhr (in %) nach Einfuhr (in %) von Deutschland 29,8 Deutschland 40,6 Italien 8,6 Italien 6,9 Vereinigte Staaten 4,4 Schweiz 4,2 Schweiz 3,8 Volksrepublik China 4,2 Frankreich 3,8 Tschechien 3,5 sonstige Länder 49,6 sonstige Länder 40,6 alle EU-Länder zusammen 72,7 alle EU-Länder zusammen 73,6 Quelle: bfai[72] Entwicklung des Außenhandels in Mrd. Euro und seine Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Mrd. Euro % gg. Vj. Mrd. Euro % gg. Vj. Mrd. Euro % gg. Vj. Mrd. Euro % gg.Vj. Mrd. Euro % gg.Vj. Mrd. Euro % gg.Vj. Einfuhr 80,9 5,0 91,1 12,5 96,5 5,9 104,2 8,0 114,2 9,6 119,6 4,7 Ausfuhr 78,9 1,9 89,8 13,9 94,7 5,4 103,7 9,5 114,7 10,5 117,5 2,5 Saldo −2,1 −1,2 −1,8 −0,5 −0,4 −2,0 Quelle: bfai[72] Infrastruktur
Verkehr
Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage und die schmale Form gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt.
Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, wurden oft Maßnahmen bei den Kraftfahrzeugen getroffen. Es wurde in Österreich beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur lärmarme LKW zugelassen.
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der im Personenverkehr zurückgelegten Kilometer in Österreich, aufgeteilt auf die verschiedenen Verkehrsträger (Zahlen von 2007):
Modal Split (Personenkilometer) in Österreich 2007[73] Verkehrsmittel Bus Bahn Pkw ÖPNV Fahrrad Einsp. Kfz Zu Fuß Anteil 9 % 9 % 70 % 4 % 3 % 1 % 4 % Mit 81 Verkehrstoten pro Million Einwohner im Jahr liegt die Verkehrssicherheit in Österreich EU-weit im Mittelfeld, deutlich hinter Ländern wie Deutschland oder der Schweiz.[74]
Straßenverkehr
Das österreichische Straßennetz umfasst (Stand: 1. Jänner 2010):[75]
- Autobahnen und Schnellstraßen 2.185 km
- Landesstraßen B (früher Bundesstraßen) 9.959 km
- 23.680 km Landesstraßen L
- Gemeindestraßen 78.766 km
- 114.590 km Summe
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- In Österreich gilt generell eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h, 130 km/h Autobahn/Schnellstraße, und 50 km/h Ortsgebiet
- Das Straßennetz ist größtenteils in öffentlicher Hand. Auf Autobahnen und Schnellstraßen werden Personenkraftwagen mit Mautvignetten und die LKW kilometerabhängig (Go-Box) durch die ASFiNAG bemautet.
- Seit 2008 ist vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen Winterausrüstung (M&S-Reifen, Mitführen von Schneeketten etc.) vorgeschrieben.[76]
- Lichtpflicht (Licht am Tag): Nur für einspurige Kfz. Vom 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 galt auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge das Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht tagsüber einzuschalten.
Radverkehr
Der Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen ist in Österreich mit rund 5 % relativ gering (zum Vergleich: Niederlande 27 %, Deutschland 10 %, Schweiz 9 %). Im Masterplan Radfahren des österreichischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2006 wird als Ziel angegeben, den Radverkehrsanteil im Modal Split innerhalb von 10 Jahren auf 10 % zu verdoppeln. Als „Handlungsfelder“ werden angegeben: verstärkte Zusammenarbeit, Abstimmung der für den Radverkehr zuständigen AkteurInnen, attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur, radfahrfreundliche und sichere Verkehrsorganisation, Mobilitätsmanagement, Optimierung der intermodalen Vernetzung, Bewusstseinsbildung und Verkehrsausbildung sowie allgemein radfahrfreundliche Rahmenbedingungen. Als Maßnahmen vorgesehen sind unter anderem Einrichtung einer bundesweiten Radverkehrskoordination, einer Informationsplattform, einer Investitionsoffensive, einer radfahrfreundlichen Verkehrsorganisation, Beratungs- und Förderprogrammen für Mobilitätsmanagement, über eine Verbesserung der Kombination von Fahrrad und öffentlichem Verkehr und dem Ausbau von Radverleihsystemen bis zu Bewusstseinsbildung für den Radverkehr,[77]
Schienenverkehr
Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betrieben, die größte österreichische Eisenbahngesellschaft. Ein geringerer Teil sind nichtbundeseigene Eisenbahnen, teilweise privat, teilweise im Besitz der Bundesländer.
Die wichtigste Bahnverbindung Österreichs, die Westbahn, wird seit 1990 zwischen Wien und Salzburg zur Hochleistungsstrecke ausgebaut (siehe neue Westbahn zwischen Wien und St. Pölten). Dazu dienen der Wienerwaldtunnel und der Lainzer Tunnel, beide in Bau. Auch die Südbahn soll entsprechend ausgebaut werden. Der dazu vorgesehene Semmeringbasistunnel wurde durch Einspruch der niederösterreichischen Landesregierung stark verzögert. Der dem Land Kärnten zugesagte Koralmtunnel einer neuen Bahnverbindung Graz–Klagenfurt ist über Erkundungstunnel noch nicht hinausgekommen.
S-Bahnen gibt es derzeit nur in den Regionen rund um Salzburg, Wien, Graz und Tirol. Weitere Netze in Linz und im Kärntner Zentralraum [78] sind in Planung
Wien ist die einzige österreichische Stadt mit einem klassischen U-Bahn-Netz. Straßenbahnen gibt es in den Städten Gmunden, Graz, Innsbruck, Linz und Wien. Die Dorfbahn Serfaus, eine unterirdische Luftkissenschwebebahn in Serfaus in Tirol, wird manchmal auch als kleinste U-Bahn der Welt bezeichnet.
Schifffahrt
Die bedeutendste Schifffahrtsstraße, sowohl für den Passagier- als auch für den Güterverkehr, ist die Donau (siehe Donauschifffahrt). Der Personenschiffsverkehr, der bereits in der Habsburgermonarchie mit der DDSG als damals größter Binnenreederei der Welt forciert wurde, dient heute hauptsächlich dem Tourismus (z.B. DDSG Blue Danube) und findet auch auf dem Inn und auf den größeren Seen statt. Mit dem Twin City Liner, der Wien mit Preßburg verbindet, existiert seit kurzem auch eine für Berufspendler interessante Verbindung. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren.
Im Güterverkehr wird fast ausschließlich die Donau genutzt, die durch den Bau des Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die österreichischen Güterhäfen sind Linz, Enns, Krems und Wien.
Siehe auch: Österreichische HandelsmarineLuftfahrt
Entfernungen (Luftlinie) Wien ↔ Bregenz 505 km Wien ↔ Bratislava (SK) 55 km Wien ↔ Mailand (I) 630 km Wien ↔ Rom (I) 760 km Wien ↔ Prag (CZ) 250 km Wien ↔ Berlin (D) 530 km Wien ↔ Zürich (CH) 594 km Wien ↔ Budapest (H) 255 km Wien ↔ Warschau (PL) 561 km Wien ↔ Kiew (UA) 1054 km Wien ↔ London (UK) 1237 km Wien ↔ Salzburg 270 km Salzburg ↔ München (D) 116 km Bregenz ↔ Paris (F) 568 km Graz ↔ Marburg (SLO) 55 km Villach ↔ Triest (I) 109 km Die Fluggesellschaft mit den meisten Verbindungen von Wien aus ist die Austrian Airlines Group (Austrian Airlines, Lauda Air, Austrian Arrows). Mit Niki besitzt Österreich seit 2003 auch eine von Wien aus operierende Billigfluggesellschaft. Daneben ist InterSky eine regionale österreichische Billigfluglinie, die von Friedrichshafen (Deutschland) aus fliegt. Andere regionale Fluggesellschaften mit Sitz in Österreich sind Welcome Air und Air Alps.
Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat / VIE, daneben haben Graz (Flughafen Graz-Thalerhof / GRZ), Linz (Flughafen Linz-Hörsching / LNZ), Klagenfurt (Flughafen Klagenfurt / KLU), Salzburg (Salzburg Airport W. A. Mozart / SZG) und Innsbruck (Flughafen Innsbruck / INN) internationale Verbindungen. Für das Bundesland Vorarlberg stehen die internationalen Flughäfen Altenrhein (CH) und Friedrichshafen (D) zur Verfügung.
Von regionaler Bedeutung sind 49 Flugplätze, von denen 31 über keine asphaltierte Landebahn verfügen und von den 18 asphaltierten nur vier eine Landebahn mit über 914 Meter Länge besitzen. Geschichtlich bedeutsam ist davon der Flugplatz Wiener Neustadt, aber auch der aufgelassene Flughafen Wien Aspern. Sie waren die ersten Flugfelder Österreichs, wobei der Flughafen Aspern von seiner Eröffnung 1912 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 als größter und modernster Flughafen Europas galt. Zudem existieren noch mehrere Flugplätze der Österreichischen Luftstreitkräfte wie beispielsweise in Wiener Neustadt, Zeltweg, Aigen/Ennstal, Langenlebarn/Tulln.
In Österreich wird die Kontrolle für den oberen Luftraum (ab 28.500 Fuß / 9200 Meter) als Teil des Projekts Single European Sky von derzeit acht mitteleuropäischen Staaten (Österreich, Bosnien und Herzegowina, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Italien, Slowenien und Slowakei) zusammengefasst.[79] Dieses CEATS (Central European Air Traffic Services) genannte Programm sieht ein Kontrollzentrum für den gesamten mitteleuropäischen oberen Luftraum (CEATS Upper Area Control Centre, CEATS UAC) vor, das in Fischamend östlich von Wien Schwechat zu finden sein wird. Die nationalen Belange der Flugsicherung und Zivilluftfahrt erfüllt die staatliche Austro Control Gesellschaft für Zivilluftfahrt m.b.H. mit Sitz in Wien.
Energieversorgung
Elektrische Energie
Elektrische Energie wird überwiegend aus Wasserkraft (knapp unter 60 %), sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren Laufkraftwerken, als auch aus Speicherkraftwerken, wie dem Kraftwerk Kaprun oder den Maltakraftwerken gewonnen. Zur Deckung von Spitzenlast werden zusätzlich zu den Speicherkraftwerken auch Gasturbinenkraftwerke betrieben. 2 % der Stromerzeugung erfolgen durch Windkraftanlagen, die hauptsächlich im windreichen Osten Österreichs (Weinviertel, Pannonische Tiefebene) angesiedelt sind.
Strom aus Kernkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. In den 1970er Jahren wurde zwar das Kernkraftwerk Zwentendorf errichtet, es ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb.Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.
Gas- und Ölversorgung
Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Zwar gibt es auch in Österreich Erdgasvorkommen, hauptsächlich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden, doch tragen diese nur rund 20 % des Jahreserdgasverbrauchs Österreichs bei. Traditionellerweise erfolgt die Hauptversorgung aus Russland, von wo aus Österreich seit 1968 als erstes europäisches Land westlich des Eisernen Vorhangs sein Erdgas bezieht. 5 große Erdgaspipelines durchqueren Österreich, die auch große Teile West und Mitteleuropas mit Erdgas versorgen.
Hauptimportland für Erdöl ist mit Stand 2003 Saudi-Arabien. Die einzige Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben. Die weltgrößte Binnenraffinerie wird außerdem von der Transalpinen Ölleitung und in weiterer Folge von der Adria-Wien Pipeline gespeist.
Schule und Ausbildung
In Österreich wird das Schulwesen größtenteils durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit einheitlich. In Österreich besteht Unterrichtspflicht für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre. Es existiert eine im Verhältnis zur Zahl öffentlicher Schulen geringe Anzahl an Privatschulen. Jene mit Öffentlichkeitsrecht stellen staatsgültige Zeugnisse aus, die Schüler der Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht legen Prüfungen vor staatlichen Prüfungskommissionen ab.
Auf die vierjährige Grundschule, die in Österreich Volksschule heißt, folgt – was in den letzten Jahren gelegentlich als unvorteilhaft kritisiert wird – bereits für zehnjährige Schüler eine wesentliche Entscheidung. Sie besuchen entweder die vierjährige Hauptschule oder das achtjährige Gymnasium mit abschließender Matura. Nach der achten Schulstufe kann jedoch in eine Berufsbildende höhere Schule (BHS) oder in einen einjährigen Polytechnischen Lehrgang gewechselt bzw. von der Hauptschule kommend fortgesetzt werden.
Staatliche Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Graz (4), Linz (4), Salzburg (3), Innsbruck (3) und Klagenfurt am Wörthersee sowie in Leoben und Krems. Seit einigen Jahren sind außerdem Privatuniversitäten mit z. T. großer Spezialisierung auch an anderen Orten lizenziert worden. Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, die in Österreich seit 1994 existiert. Im internationalen Vergleich bildet Österreich zu wenige Akademiker aus.
Siehe auch: Österreichische Universitäten und Fachhochschulen, Schülerzeitung
Notrufdienste
Feuerwehr
Das österreichische Feuerwehrsystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. In manchen Betrieben wird auch behördlich eine Betriebsfeuerwehr vorgeschrieben. Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer, während der Katastrophenschutz Kompetenz des Bundes ist, er wird aber neben dem Bundesheer über den Katastrophenhilfsdienst ebenfalls von den Feuerwehren wahrgenommen.
Polizei
Der Bereich öffentliche Sicherheit fällt in Österreich in die Gesetzgebungshoheit des Bundes. Auch in der Vollziehung ist die Sicherheitspolizei überwiegend in der Hand des Bundesministers für Inneres. Eine Ausnahme bilden die örtlichen Sicherheitswachen, die von manchen Gemeinden eingerichtet werden dürfen. Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und den Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Ziel dieser Maßnahme war, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen. Die Gemeindesicherheitswachen waren von dieser Maßnahme jedoch nicht betroffen.
Rettung
Das Rettungswesen fällt in Österreich in die Kompetenz der Gemeinden. Wenn auch viele Gemeinden auf gleiche Organisationen zurückgreifen, wie im ländlichen Raum vor allem auf des Rote Kreuz, so ist es doch oft sehr verschieden. Die Anforderung des verantwortlichen Rettungsdienstes erfolgt jedoch bundeseinheitlich über die Notrufnummer 144. Wo dieser Notruf aufschlägt ist jedoch schon in den einzelnen Bundesländern verschieden. Außer in der Hauptstadt Wien hat bisher nur das Bundesland Niederösterreich mit einer landesweiten Alarmzentrale, der 144 Notruf Niederösterreich Zugriff direkt auf alle einzelnen Hilfsorganisationen im ganzen Land.
Als Hilfsorganisationen unterhalten neben dem in ganz Österreich arbeitenden Roten Kreuz andere Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hospitaldienst Austria und das Grüne Kreuz Rettungswachen.
Wetterdienst
Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.
Zusätzlich zu den Wetterdiensten gibt es in den meisten Bundesländern bedingt durch die alpinen Lagen Lawinenwarndienste, die Informationen der meist örtlich eingerichteten Lawinenkommissionen weitergeben.
Ein weiterer Dienst, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Hochwasserwarndienst, der vor bevorstehenden Hochwasserereignissen die betroffene Bevölkerung warnt. Er ist bei den jeweiligen Landesregierungen angesiedelt.
Medien
Die österreichische „Medienlandschaft“ zeichnet sich durch hohes Ausmaß an Konzentration auf wenige Unternehmenskonglomerate und durch starken Staatseinfluss auf die den Radio- und TV-Markt beherrschende öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehanstalt Österreichs aus.[80]
Öffentlich-rechtlich ist der Österreichische Rundfunk (ORF) mit den Kanälen ORF eins und ORF 2 sowie ORF SPORT + und ORF III. Die wichtigsten Privatsender in Österreich sind ATV, Puls 4, Servus TV, Austria 9 TV, gotv sowie ProSieben Austria, Sat.1 Österreich, kabel eins austria und das kostenpflichtige Programm Sky Austria. Am 1. Dezember 2011 kommt ATV II dazu.
Der ORF betreibt drei österreichweit sowie neun regional je Bundesland ausgesendete Radiokanäle Ö2. Bundesweite Radiosender sind: Der Kultur- und Informationskanal Ö1, der U-Musik-Sender Ö3 sowie der alternative Radiosender FM4. Die wichtigsten und beliebtesten privaten Radiosender sind KroneHit, Energy 104.2 in Wien, Radio Soundportal sowie die österreichweite Antenne-Radiokette mit Antenne Steiermark, Antenne Vorarlberg, Antenne Kärnten und Antenne Salzburg.
Der „Mediamil-Komplex“, die Kombination des „Zeitungsriesen“ Mediaprint mit der Verlagsgruppe News,[81] gibt die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs, die Kronen Zeitung, die Printmedien NEWS, Profil und Format sowie die Tageszeitung Kurier heraus und ist somit die mächtigste Mediengruppe des Landes. Weitere Tageszeitungen sind beispielsweise Der Standard, Die Presse, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten, Kleine Zeitung und „Österreich“.
Siehe auch: Liste der österreichischen FernsehsenderSiehe auch: Liste der österreichischen HörfunksenderSiehe auch: Geschichte der Wochenschau in ÖsterreichSiehe auch: Österreichische MobilfunkgesellschaftenKommunikation
Trotz der schwierigen topografischen Bedingungen besitzt Österreich ein gut ausgebautes Telekommunikationsnetz. Es besteht praktisch eine restlose Netzabdeckung im gesamten Bundesgebiet von Festnetz-, Mobiltelefonie und modernen Datendiensten. Zu den größten Anbietern zählen die A1 Telekom Austria, Drei, Orange, T-Mobile Austria, UPC Austria und Tele2. Durch die hohe Dichte an Anbietern, sind die Tarife in Österreich relativ günstig im Vergleich zu anderen Ländern.
Die überraschend lückenlose Netzabdeckung in Österreich begründet sich zum Teil darin, dass das Land für Mobilfunkanbieter ideale Voraussetzungen für Technologie- und Marktstudien bietet. Neue Technologien im Bereich Mobilfunk und Datenübertragung werden oftmals initial in Österreich eingeführt. Die Resonanz der Bevölkerung gilt als Maßstab für den Erfolg der Technologie in anderen Ländern, in welchen ein derartiger „Feldversuch“ eine weitaus größere finanzielle Belastung erzeugen würde.
Highspeedinternet ist fast überall in Österreich möglich. Der größte österreichweite Netzbetreiber ist die Telekom Austria, gefolgt von Tele2UTA und UPC. Regionale Datennetze existieren in Ballungsgebieten und häufig auch in Gemeinden oder größeren Gebietsverbänden.
Siehe auch: Telefonvorwahl (Österreich)Kultur
Im 18. und 19. Jahrhundert war Wien ein Zentrum des Musiklebens. Bis heute bestehen viele Opernhäuser, Theater und Orchester sowie Traditionen wie das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker und zahlreiche Festspiele. Darüber hinaus gibt es eine vitale Kabarettszene. Auf kulinarischem Gebiet haben die Wiener Kaffeehauskultur, der Heurige sowie zahlreiche landestypische Gerichte eine lange Tradition. 2003 war Graz europäische Kulturhauptstadt, 2009 Linz. Zur Verbreitung der österreichischen Kultur im Ausland dient das Österreichische Kulturforum. Acht Bauten oder Landschaften Österreichs gehören zum UNESCO-Welterbe.
Bräuche
Regionale Bräuche werden von Vereinen in ganz Österreich aufrechterhalten. Bräuche umfassen vor allem Musik, Tanz, Theater, Dichtung, Schnitzerei und Stickarbeiten. Eine große Anzahl von lokalen Bräuchen und Riten steht in Zusammenhang mit den Jahreszeiten (z. B. Aperschnalzen, Glöckler, Kathreintanz, Kufenstechen, Mariä Lichtmess, Fasching).
Eine lange Tradition hat in Österreich neben der Musik und den Tänzen die traditionsreiche Textilindustrie. Stickerei findet in der Verzierung von Trachten Verwendung wie bei Dirndl und Loden.
Feiertage und Feste
Auf Grund der stark katholisch geprägten Geschichte sind die meisten Feiertage auf Bundes- sowie Landesebene religiöse Feiertage, wobei in den einzelnen Bundesländern die Namenstage der Landespatrone als Landesfeiertage begangen werden. Eine Ausnahme davon ist Kärnten, wo die Volksabstimmung von 1920 auch zum gesetzlichen Landesfeiertag erklärt wurde. Zusammen mit allen Sonntagen gelten die Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung.
Gemeinsame Feiertage sind Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, Staatsfeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Christtag, Stefanitag und Silvester. Der Nationalfeiertag findet am 26. Oktober statt, dem Tag der gesetzlichen Beschlussfassung der immerwährenden Neutralität im Jahre 1955. Länderspezifische Feiertage miteingerechnet hat 2009 jedes Bundesland 17 gesetzliche Feiertage außer Kärnten mit 18 Feiertagen.
Zudem steht es jeder religiösen Gemeinde frei, ihre eigenen Feiertage zu begehen und Angehörige lassen ihre Arbeit an dem Tag ruhen. So feiern etwa die israelitischen Kultusgemeinden Jom Kippur unabhängig davon, dass es nicht als gesetzlicher Feiertag gilt.
Neben den religiös motivierten Feiertagen gibt es eine Vielzahl lokaler Feste. So haben im Sommer besonders im ländlichen Raum Zeltfeste Tradition. Auch regelmäßig stattfindende Musikfestivals der Hoch- und populären Kultur besitzen ein bestimmtes Ausmaß an Festcharakter. Einen hohen Stellenwert in der Festkultur nimmt die Ballsaison ein, die mit den Maturabällen der Mittleren Schulen oft schon im November beginnt, und wiederholt finden auch noch nach Aschermittwoch Vereinsbälle statt. Als ein Höhepunkt der Ballsaison ist besonders der traditionelle Wiener Opernball zu sehen.
Musik
Komponisten der klassischen und der romantischen Epoche sind etwa Wolfgang Amadeus Mozart aus Salzburg und der aus Bonn gebürtige Ludwig van Beethoven, die beide in Wien wirkten, außerdem Joseph Haydn, Franz Schubert, Anton Bruckner, Franz Liszt oder der als „Walzerkönig“ titulierte Johann Strauß (Sohn). Die Musik des 20. Jahrhunderts revolutionierten Gustav Mahler und die Komponisten der „Neuen Wiener Schule“ Arnold Schönberg, Alban Berg und Anton Webern, aber auch Josef Matthias Hauer, der die tatsächliche Erfindung der 12-Ton-Musik für sich in Anspruch nimmt, sowie Ernst Krenek oder Egon Wellesz. Dieser Tradition großer Komponisten aus dem Gebiet der k. u. k. Monarchie folgten international bedeutende Dirigenten wie Arthur Nikisch, Felix Weingartner, Franz Schalk, Erich Kleiber, Karl Böhm, Hans Rosbaud, Herbert von Karajan, Michael Gielen, Nikolaus Harnoncourt und Franz Welser-Möst. Auf dem Gebiet der zeitgenössischen Musik konnten sich György Ligeti, Friedrich Cerha oder Georg Friedrich Haas, H.K. Gruber und Bernhard Lang etablieren.
In der „leichten Muse“ hat das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker lange Tradition. Es wird im Rundfunk in 44 Staaten übertragen; gespielt werden dabei Walzer, Polkas und Märsche, regelmäßig solche von Johann Strauß (Sohn).
Die Operette ist eine in Österreich sehr ernst genommene Kunstform, und die k. u. k. Monarchie mit ihren Nachfolgestaaten hat die Mehrzahl ihrer bekanntesten Vertreter hervorgebracht: Johann Strauß, Karl Millöcker, Oscar Straus, Edmund Eysler, Nico Dostal, Fred Raymond, Robert Stolz stammen aus dem Territorium des heutigen Österreich, Franz von Suppé, Franz Lehár, Emmerich Kálmán, Leo Fall, Paul Abraham, Ralph Benatzky aus anderen Teilen der ehemaligen Monarchie.
Im populären Musiksektor sind Bands und Einzelinterpreten aus dem speziellen österreichischen Genre Austropop äußerst erfolgreich, dabei besonders Interpreten wie Wolfgang Ambros, Georg Danzer, Rainhard Fendrich und Stefanie Werger sowie die Band S.T.S. Derzeit erfolgreichste Österreicherin auf dem Chartsektor ist Christina Stürmer. Mittlerweile als Ikone auf dem Gebiet des deutschsprachigen Chansons gilt Udo Jürgens.
International sehr erfolgreich war Johann „Hans“ Hölzel alias Falco unter anderem mit Rock Me Amadeus.
Joe Zawinul, der gemeinsam mit dem US-Amerikaner Miles Davis die Stilrichtung des Electric Jazz entwickelte, gilt als der bislang einzige europäische Musiker, der in der Geschichte des Jazz von stilprägender Bedeutung war. Seine Gruppe Weather Report zählte in Fachkreisen und beim Publikum als die bedeutendste Jazzformation der 1970er und 1980er Jahre.
Großer Beliebtheit erfreut sich sowohl die Volksmusik mit ihren regionalen Formen als auch die volkstümliche Musik. Vertreter des letzteren Genres finden in der erfolgreichen TV-Produktion „Musikantenstadel“ ein internationales Publikum.
Neben dem Mainstream entwickelten sich im populären Musikbereich auch zahlreiche alternative Musikgruppen, die auch europaweit szenebekannt sind. Dazu zählen beispielsweise die Rockgruppe Denk, die Linzer Hip-Hopper Texta, die Punkband Red Lights Flash aus Graz oder die Metal-Band Belphegor aus Salzburg.
Theater
Das Theater als Kunstform findet in Österreich viel Anklang und auch viel öffentliche Förderung: von der Wiener Staatsoper, einem der angesehensten Musiktheater der Welt, und vom Burgtheater, als eine der besten deutschsprachigen Bühnen bezeichnet, bis zum Bauerntheater im Dorf. Zu den ständig bespielten Bühnen in Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt, Bregenz und St. Pölten kommen Theater- und Opernfestivals von den Bregenzer Festspielen und den Salzburger Festspielen bis zu den Seespielen in Mörbisch im Burgenland. In Wien besteht dazu eine vielfältige Szene an Kabaretts, Kleinbühnen, Kellertheatern und der Alternativkultur gewidmeten Spielstätten.
In St. Pölten wurde, nachdem es 1986 zur Landeshauptstadt erhoben worden war, ebenfalls ein Theater, das Festspielhaus St. Pölten errichtet. In Wien wurde die Musicalbühne Theater an der Wien aus Anlass des Mozartjahrs 2006 zum Operntheater umgestaltet und ist seither das dritte große Opernhaus in der Stadt; weiters wurde bis 2008 das Ronacher-Theater zur Musicalbühne ausgebaut. In Linz ist ein neues Musiktheater in Bau.
Die österreichische Theaterliteratur der letzten Jahrzehnte umfasst u. a. Peter Handkes mittlerweile legendäre „Publikumsbeschimpfung“, Wolfgang Bauers Aufreger „Silvester oder das Massaker im Hotel Sacher“, Fritz Hochwälders NS-Aufarbeitung „Der Himbeerpflücker“ und Thomas Bernhards Drama „Heldenplatz“, in dem er katholisch-reaktionäre Züge des Österreich von 1988 mit dem enthusiastischen Empfang Hitlers auf dem Wiener Heldenplatz 1938 vergleicht. Als dieses Stück 1988 unter der Regie von Claus Peymann am Burgtheater Premiere hatte, inszenierten konservative Kreise den bis heute größten Theaterskandal seit 1945.
Aus Österreich stamm(t)en international bekannte Schauspieler/innen: Romy Schneider, Oskar Werner, Curd Jürgens, Maria Schell, O. W. Fischer, Paula Wessely und ihre Tochter Christiane Hörbiger, Maximilian Schell, Senta Berger und Klaus Maria Brandauer. Unter den auch im Ausland geschätzten Regisseuren sind Max Reinhardt und Martin Kušej zu nennen. Als Kabarettisten wurden Karl Farkas und Helmut Qualtinger zu „Klassikern“.
Eine für das Theater in Österreich sehr wesentliche Gegebenheit ist der ständige personelle und kulturelle Austausch unter den Theatern des deutschsprachigen Raumes, insbesondere mit Deutschland. Dadurch werden für die großen Talente Österreichs die beschränkten Karrierechancen im Heimatland kompensiert.
Kabarett
Film
Filmregisseure aus Österreich sind Barbara Albert, Franz Antel, Ruth Beckermann, Dieter Berner, Robert Dornhelm, Florian Flicker, Nikolaus Geyrhalter, Michael Glawogger, Wolfgang Glück, Michael Haneke, Jessica Hausner, Michael Kreihsl, Fritz Lang, Bady Minck, Franz Novotny, Peter Patzak, Otto Preminger, Stefan Ruzowitzky, Anja Salomonowitz, Hubert Sauper, Ulrich Seidl, Götz Spielmann, Josef von Sternberg, Erich von Stroheim, Hans Weingartner, Virgil Widrich, Billy Wilder.
Siehe auch: Filmfestivals in ÖsterreichLiteratur
Namhafte Autorinnen und Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts waren Franz Grillparzer, Ferdinand Raimund, Johann Nestroy, Adalbert Stifter, die 1905 mit dem Friedensnobelpreis geehrte Bertha von Suttner, Marie von Ebner-Eschenbach, Peter Rosegger, Peter Altenberg, Hugo von Hofmannsthal, Rainer Maria Rilke, Georg Trakl, Franz Kafka, Karl Kraus, Ödön von Horvath, Joseph Roth, Stefan Zweig, Robert Musil, Gustav Meyrink, Franz Werfel, Egon Erwin Kisch, Alfred Kubin, Fritz von Herzmanovsky-Orlando, Leo Perutz, Alfred Polgar, Vicki Baum, Alexander Lernet-Holenia, Heimito von Doderer, Franz Theodor Csokor, Ingeborg Bachmann, Christine Lavant, Friedrich Torberg, Fritz Hochwälder, Jörg Mauthe, Thomas Bernhard, Ernst Jandl, H. C. Artmann, Hilde Spiel, Albert Drach, Wolfgang Bauer, Johannes Mario Simmel, Gert Jonke und Gertrud Fussenegger.
Wichtige lebende Schriftsteller/innen sind die 2004 mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnete Elfriede Jelinek, Peter Handke, Felix Mitterer, Friederike Mayröcker (Büchnerpreis 2001), Christoph Ransmayr, Barbara Frischmuth, Alois Brandstetter, Peter Rosei, Norbert Gstrein, Eva Menasse, Wolf Haas, Bettina Balàka, Arno Geiger, Josef Winkler (Büchnerpreis 2008), Gerhard Roth und Daniel Kehlmann. Auf Slowenisch schreiben u. a. Gustav Januš, Janko Ferk und Florjan Lipuš, der von Peter Handke ins Deutsche übersetzt wurde.
Bildende Kunst
Bedeutende Maler oder Graphiker sind Ferdinand Georg Waldmüller, Gustav Klimt, Koloman Moser, Oskar Kokoschka, Egon Schiele, Alfred Kubin, Raoul Hausmann, Arnulf Rainer, Gottfried Helnwein, Franz West. Einen Höhepunkt erreichte die Malerei in Österreich um 1900, als Wien ein Zentrum des Jugendstils wurde.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstand die Wiener Schule des Phantastischen Realismus als eine späte Strömung des Surrealismus. In dieses Umfeld gehört auch Friedensreich Hundertwasser mit seinen eher abstrakt-dekorativen Bildern. Ein eigenständiges Phänomen ist der Aktionismus der 1960er Jahre, der sich im Grenzbereich von Theater und Malerei entwickelt hat. Wichtige Vertreter dieser Bewegung sind Günter Brus, Otto Muehl, Rudolf Schwarzkogler und Hermann Nitsch.
Bedeutende Bildhauer oder Skulptoren waren Niclas Gerhaert van Leyden, Franz Xaver Messerschmidt, Fritz Wotruba, Alfred Hrdlicka und Bruno Gironcoli.
Wissenschaft und Technik
Österreich war in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eine bedeutende Wissenschaftsnation. Es brachte Denker und Forscher hervor wie die Begründer der Quantenphysik Wolfgang Pauli und Erwin Schrödinger, den Mathematiker Kurt Gödel, den Begründer der Psychoanalyse Sigmund Freud, die Philosophen des Wiener Kreises und Ludwig Wittgenstein, den Begründer der modernen empirischen Sozialforschung Paul Felix Lazarsfeld, den Vater der Tierpsychologie Konrad Lorenz, den Philosophen Karl Popper, den Automobilbauer Ferdinand Porsche, die Erfinder Viktor Kaplan und Josef Ressel, die Wegbereiter der Thermodynamik Josef Stefan und Ludwig Boltzmann, den Entdecker der Benzol-Struktur Johann Josef Loschmidt, den Entdecker der Blutgruppen Karl Landsteiner, den Retter der Mütter Ignaz Semmelweis sowie die Ökonomen Carl Menger, Friedrich August von Hayek und Eugen Böhm von Bawerk. 1874 entdeckte der Astronom Johann Palisa und benannte einen Asteroid Austria nach seinem Heimatland. Die Kernphysikerin Lise Meitner entwickelte gemeinsam mit Otto Frisch die erste theoretische Erklärung der Kernspaltung.
Das wissenschaftliche Niveau dieser Zeit wurde im Nationalsozialismus zerstört. Nach 1945 wurden nur sehr wenige exilierte Wissenschaftler, später als Koryphäen ihrer Fächer anerkannt, zur Rückkehr nach Österreich eingeladen. Das Begabtenreservoir in Böhmen, Mähren und Ungarn, das der österreichischen Wissenschaft lang zur Verfügung gestanden war, wurde wegen des Eisernen Vorhangs nicht mehr nutzbar.
In den 1950er Jahren wurde von den Ingenieuren der voestalpine das so genannte Linz-Donawitz-Verfahren entwickelt, das die Stahlproduktion weltweit revolutionierte. Hervorzuheben sind auch die Geländefahrzeuge Haflinger und Pinzgauer, die in der Steyr Daimler Puch AG konstruiert wurden, sowie das Steyr AUG, ein Sturmgewehr, das in vielen Armeen der Welt und sogar von der US-Küstenwache eingesetzt wird. Die in Österreich entwickelte Glock-Pistole ist eine weltweit verbreitete Polizeipistole (Österreich, Deutschland, USA)
Wirtschaftlich sehr erfolgreich haben sich Unternehmen in der produkt- bzw. anwendungsbezogenen Forschung stark spezialisiert und sind heute in der Technik weltweit erfolgreich, z. B. Glock, Rosenbauer und Wienerberger.
Seit 1971 besteht in Österreich ein eigenes Wissenschaftsministerium. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften, das Austrian Institute of Technology, die Forschungsgesellschaft Joanneum Research und andere vom Staat geförderte Institutionen stimulieren und koordinieren wissenschaftliche Forschung. Seit den neunziger Jahren sind private Universitäten zugelassen. Der Politik ist die große Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für Österreichs wirtschaftliche Zukunft bekannt; die dem Bereich gewidmeten Budgetmittel sind aber nach wie vor unzureichend.
Siehe auch: Liste der österreichischen NobelpreisträgerKüche
Bedingt durch die österreichische Geschichte, haben vor allem Kochkünste aus Ungarn, Böhmen, Italien und Frankreich Einfluss auf heute typisch österreichische Gerichte gehabt. Vervielfältigt wird das Angebot durch traditionelle regionale Kochkunst aus den Bundesländern. Typische Gerichte sind das Wiener Schnitzel, Backhendl, Brathendl, Gulasch und Fischgerichte wie Karpfen und Forelle. Weltweite Bekanntheit haben Süßspeisen erlangt, so zum Beispiel die Sacher-Torte, der Apfelstrudel und der Kaiserschmarrn.
Die Essenseinnahme erfolgte bis vor wenigen Jahren vorwiegend zu Hause. Heute essen – vor allem in den größeren Städten – viele Menschen häufig in Gaststätten, Restaurants, Kaffeehäusern, an Würstelständen und Döner-Imbissen, in Filialen von Fastfoodketten oder auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sich ausbreitender Hedonismus führte seit den achtziger Jahren zu verstärkter Publikation gastronomischer Führer, Tipps und Rangreihungen, zu Medienberichten über Neueröffnungen von Lokalen und zu mehr gastronomiebezogenen Fernsehsendungen als jemals zuvor. Davon erfasste Lokale sind einige Zeit „in“ und erreichen überdurchschnittliche Gästefrequenz. Davon erfasste Gastronomen erreichen beachtliche Medienpräsenz und -prominenz, beispielsweise Sissy Sonnleitner, Reinhard Gerer, Toni Mörwald und Heinz Reitbauer. Der österreichische Koch Johann Lafer ist vor allem in deutschen TV-Sendungen stark präsent.
Traditionell gepflegte Kaffeevariationen bilden das Sortiment der Kaffeehäuser, die sich nach dem Muster des Wiener Kaffeehauses heute in ganz Österreich finden. Die ersten Kaffeehäuser wurden in Wien kurz nach dem Jahr 1683 eingerichtet. Heute sind sie zumeist Café-Restaurants, in denen die Kaffeehaustradition mit dem Angebot des „bürgerlichen Speisehauses“ kombiniert wird.
Große Tradition hat der Weinanbau, der in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland betrieben wird. Innereuropäisch und auch in Übersee erfreut sich der österreichische Wein großer Beliebtheit, und auch im Land selbst wird mit knapp 40 Liter pro Kopf und Jahr gern Wein getrunken. War zuvor hauptsächlich Massenproduktion (im „Doppler“, der Zweiliterflasche) üblich, so haben sich in den letzten dreißig Jahren viele Winzer auf die Produktion von Qualitätsweinen spezialisiert, die bei internationalen Blindverkostungen hervorragend abschneiden. Im Zuge dieser Entwicklung wurde österreichischen Rotweinen wesentlich mehr Beachtung geschenkt als früher. In den Weinbau treibenden Bundesländern hat sich im 19. Jahrhundert eine Heurigenkultur entwickelt, die bis heute für unkomplizierte, informelle Gastronomie steht und auch bei Touristen beliebt ist. Hier dominiert beim Speiseangebot das kalte und warme Buffet, beim Weinangebot der junge Wein der letzten Ernte.
Bier wird medial kaum beachtet, ist aber als Alltagsgetränk in Österreich sehr wichtig. Mit knapp 109 Litern Verbrauch pro Kopf und Jahr und mit 140 Brauereien – darunter überregionale Traditionsmarken wie Stiegl, Gösser, Hirter und Ottakringer – darf sich Österreich als Biernation bezeichnen.
Sport
→ siehe auch: Geschichte des Sports in Österreich
Wintersport
Aufgrund seiner Geographie zählt Österreich in zahlreichen Wintersportarten zur Weltspitze, wie etwa in alpinen Ski-Bewerben, im Skispringen oder im Snowboarden. Der Wintersport genießt in Österreich einen hohen Stellenwert und dessen Fernsehübertragungen, vor allem jene der Ski-Alpin-Bewerbe, erreichen weite Teile der Bevölkerung. Bekannte Ski-Sportler der letzten Jahre sind z. B. Hermann Maier, Renate Götschl, Alexandra Meissnitzer, Benjamin Raich, Michael Walchhofer, Marlies Schild und Rainer Schönfelder. An erfolgreichen Skifahrern der Vergangenheit wären Toni Sailer, Karl Schranz, Franz Klammer, Stephan Eberharter, Annemarie Moser-Pröll, Petra Kronberger oder Michaela Dorfmeister hervorzuheben. So war z. B. Fernsehmoderator Armin Assinger einst Skirennläufer, auch Schlager-Star Hansi Hinterseer fuhr früher als Profi Slalomhänge hinab.
Weitere erfolgreiche Wintersportler sind beispielsweise die Rodler Markus Prock, Wolfgang und Andreas Linger und das österreichische Skisprung-Team um Gregor Schlierenzauer, Thomas Morgenstern und Martin Höllwarth, welches in den letzten Jahren zahlreiche Olympia- und Weltcup-Siege für sich verbuchen konnte. Nicht mehr aktive Skisprung-Größen wie Anton Innauer, Hubert Neuper oder auch Andreas Goldberger sind heute als Trainer und oft auch als Co-Fernsehmoderatoren tätig.
Sommersport
Auch im Sommersport, bzw. ganzjährig ausübbaren Sportarten kann Österreich immer wieder nennenswerte Erfolge für sich verbuchen, doch erreichen diese, bis auf den Fußball, bei weitem nicht die Reichweite des Wintersports, gemessen am Interesse der Bevölkerung. Bei Erfolgen im Zuge von Großereignissen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gelangen diese Sportarten naturgemäß dennoch ins mediale Rampenlicht. Derartige Sportarten, in welchen Österreicher regelmäßig zu den potentiellen Sieganwärtern zählen, sind vor allem der Segelsport (Roman Hagara, Hans-Peter Steinacher), Judo (Peter Seisenbacher, Ludwig Paischer, Sabrina Filzmoser, Claudia Heill), Triathlon (Kate Allen), Schwimmen (Mirna Jukić, Markus Rogan, Dinko Jukic), Beachvolleyball (Europameister 2003 und 2007) sowie die Formel 1 (Ex-Rennfahrer Niki Lauda, Jochen Rindt, Gerhard Berger und der Rennstall Red Bull Racing).
Im Jahr 2003 holte Werner Schlager den Weltmeistertitel im Tischtennis, 1996 wurde Thomas Muster als erster Österreicher überhaupt Nummer 1 der Tennisweltrangliste, nachdem er ein Jahr zuvor den Grand-Slam-Titel von Paris – die French Open – gewonnen hatte. Im Dezember 2005 erschwamm Markus Rogan bei der Kurzbahn-Schwimm-EM über 200-m-Rücken einen neuen Weltrekord, den ersten für Österreich seit 1912. Bei der Kurzbahn-WM 2008 schwamm er über dieselbe Strecke erneut Weltrekord und wurde damit Österreichs erster Schwimmweltmeister überhaupt.
2007 wurde die Österreichische U21 Nationalmannschaft im Hallenhockey erstmals Europameister, 2008 erreichte die Nationalmannschaft der Herren die Bronzemedaille hinter Russland und Deutschland, und 2010 folgte der volle Erfolg: Das Herren Nationalteam wurde im Hallenhockey Europameister und zählt damit zum Favoritenkreis der nächsten WM, die 2011 in Polen ausgetragen wird.
Vereinssport
Der Vereinssport besitzt in Österreich einen sehr hohen Stellenwert. In manchen Gemeinden und Städten sind mehr als die Hälfte der Einwohner in Vereinen sportlich aktiv. Vor allem der Fußball besitzt, besonders in Wien, lange Tradition, aber auch weniger bekannte Sportarten stoßen mancherorts auf regen Zulauf. So zählt Österreich beispielsweise im Faustball (besonders Vereine aus Oberösterreich) zur Weltspitze und wurde 2007 erstmals Herren-Weltmeister, hat außerdem eine der besten American-Football-Ligen weltweit, und manche der an der Donau oder an größeren Seen gelegenen Gemeinden haben eigene Wassersportvereine.
Hypo Niederösterreich zählt im Frauenhandball zurzeit ebenso zur europäischen Spitze wie die Vikings Vienna im American Football. Größte Erfolge im Fußball in jüngerer Vergangenheit waren das Erreichen des Finale im UEFA-Cup durch den SV Austria Salzburg 1994 sowie die drei Endspielteilnahmen im Europacup der Cupsieger durch die Wiener Austria 1978 und SK Rapid Wien in den Jahren 1985 und 1996.
- International erfolgreiche Vereine aus Österreich
- American Football: Vikings Vienna, Swarco Raiders Tirol, Graz Giants
- Eishockey: VEU Feldkirch
- Fußball: SK Rapid Wien, FK Austria Wien, First Vienna FC 1894, SV Austria Salzburg, SK Sturm Graz
- Handball: Hypo Niederösterreich, HC Linz AG, UHK West Wien
- Tischtennis: SVS Niederösterreich, Linz AG Froschberg
- Volleyball: hotVolleys Wien
- Hockey: AHTC, SV Arminen, WAC, HC Wels
Internationale Sportveranstaltungen
Österreich war bisher zweimal Veranstalter Olympischer Spiele (beide Male Olympische Winterspiele in Innsbruck, 1964 und 1976). Insgesamt holten österreichische Spitzensportler 51 Gold-, 52 Silber- und 66 Bronzemedaillen in der Geschichte Olympischer Winterspiele sowie 26 Gold-, 38 Silber- und 40 Bronzemedaillen bei Olympischen Sommerspielen (Stand: 2005).
Bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin gewann das österreichische Team 9 Gold-, 7 Silber- und 7 Bronzemedaillen. Bei den Olympischen Sommerspielen 2004 wurden 2 Goldmedaillen (durch Roman Hagara & Hans-Peter Steinacher im Tornado-Segeln sowie Kate Allen im Triathlon), 4 Silber- sowie eine Bronzemedaille erkämpft.
Die Eishockey-Weltmeisterschaft fand 1964 in Innsbruck statt, 1967, 1977, 1987, 1996 und 2005 in Wien. Die Schwimmeuropameisterschaften fanden 1950, 1974 und 1995 in Wien statt. Die erste Eiskunstlauf-Europameisterschaft der Sportgeschichte fand 1892 in Wien statt, bis zum Jahr 2000 fanden acht weitere Europameisterschaften in Wien statt, die EM 1981 in Innsbruck.
Vom 7. bis 29. Juni 2008 war Österreich gemeinsam mit der Schweiz Veranstalter der Fußball-Europameisterschaft 2008. Die auf Österreich entfallenden Spiele fanden in Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt, das Finale in Wien.
Siehe auch
Portal:Österreich – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Österreich
Literatur
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- Richard und Maria Bamberger, Ernst Bruckmüller, Karl Gutkas (Hrsg.): Österreich-Lexikon. Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, Wien 2004, ISBN 3-85498-385-9 – Fortgeführt als Online-Ausgabe.
- Peter Berger: Kurze Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert. 2. verb. Auflage. Facultas Universitätsverlag, Wien 2008, ISBN 978-3-7089-0354-5.
- Harald Fidler: Österreichs Medienwelt von A–Z. Das komplette Lexikon mit 1000 Stichwörtern von Abzockfernsehen bis Zeitungssterben. Falter, Wien 2008, ISBN 978-3-85439-415-0.
- Friedrich Heer: Der Kampf um die österreichische Identität. Böhlau, Wien 2001, ISBN 3-205-99333-0.
- Peter Pleyel: Das römische Österreich. Pichler, Wien 2002, ISBN 3-85431-270-9.
- Erwin Ringel: Die österreichische Seele: Zehn Reden über Medizin, Politik, Kunst und Religion. Neuauflage. Kremayr & Scheriau, Wien 2005, ISBN 3-218-00761-5.
- Robert und Melita Sedlaczek: Das österreichische Deutsch. Ueberreuter 2004, ISBN 3-8000-7075-8.
- Helmut Seel, Josef Scheipl: Das österreichische Bildungswesen am Übergang ins 21. Jahrhundert. Leykam, Graz 2004, ISBN 3-7011-7388-5.
- Karl Vocelka: Geschichte Österreichs. Kultur – Gesellschaft – Politik. Heyne 2002, ISBN 3-453-21622-9.
Weblinks
Commons: Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWikimedia-Atlas: Österreich – geographische und historische KartenWikinews: Österreich – in den NachrichtenWiktionary: Österreich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWikiquote: Österreich – ZitateWikisource: Österreich – Quellen und VolltexteEinzelnachweise
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- ↑ Kärntens Nahverkehrs - Zu(g)kunft!
- ↑ Eurocontrol: Welcome to FAB Central Europe
- ↑ Harald Fidler: Österreichs Medienwelt von A bis Z, Falter Verlag, Wien 2008, ISBN 978-3-85439-415-0
- ↑ Fidler: a.a.O., S. 271
Politische Gliederung EuropasAlbanien | Andorra | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark2 | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich2 | Griechenland | Irland | Island | Italien2 | Kasachstan1 | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Montenegro | Königreich der Niederlande2 | Norwegen2 | Österreich | Polen | Portugal2 | Rumänien | Russland1 | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien2 | Tschechien | Türkei1 | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich2 | Weißrussland
Sonstige Gebiete:
Färöer | Gibraltar | Guernsey | Isle of Man | JerseyUmstrittene Gebiete:
Kosovo | Transnistrien1 Liegt größtenteils in Asien. 2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas.
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Österreich [2] — Österreich, Kaisertum (vgl. die Karte »Österreichisch Ungarische Monarchie« bei S. 210), umfaßt das westlich der Leitha gelegene Staatsgebiet (Zisleithanien) der Österreichisch Ungarischen Monarchie (s. d.), oder die »im Reichsrat vertretenen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Österreich [2] — Österreich, Kaiserstaat in Europa; grenzt im Norden an Baiern, Sachsen, Preußisch Schlesien u. Rußland (Polen), im Osten an Rußland u. die Türkei (Moldau), im Süden an die Türkei (Walachei, Serbien u. Ejalet … Pierer's Universal-Lexikon
Österreich II — ist eine von 1981 bis 1995 von Hugo Portisch und Sepp Riff gestaltete historische Dokumentarfilmreihe über die Geschichte Österreichs nach 1945. Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Gestaltung 3 Ausstrahlung … Deutsch Wikipedia
Österreich I — ist eine von Hugo Portisch und Sepp Riff 1989 gestaltete historische Dokumentarfilmreihe über die Geschichte der Ersten Republik von 1918–1938. Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Die Folgen im Detail 3 Rezeption … Deutsch Wikipedia
Österreich [3] — Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Osterreich — Österreich Cette page d’homonymie répertorie les différents sujets et articles partageant un même nom. Österreich signifie Autriche en allemand Österreich est également le nom d un quotidien national en Autriche, paru pour la première fois en… … Wikipédia en Français
Österreich [4] — Österreich (Geneal.). Nachdem das seit 1282 in der Person des Herzogs Albrecht in den Besitz von Ö. gekommene Haus Habsburg (s.d.) 1740 mit Kaiser Karl VI. im Mannesstamme erloschen war, folgte Letzterem seine Tochter Maria Theresia, welche mit… … Pierer's Universal-Lexikon
Österreich [1] — Österreich, Erzherzogthum, Theil des österreichischen Kaiserstaates, begreift das Land zwischen Böhmen, Mähren, Ungarn, Steyermark, Illyrien, Tyrol, Baiern; zerfällt seit 1849 in die drei besonderen Kronländer Ö. unter der Enns (Niederösterreich) … Pierer's Universal-Lexikon
Österreich [1] — Österreich, Erzherzogtümer, s. Niederösterreich und Oberösterreich … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Österreich — oder Österreichische Monarchie, nach dem Stammlande, dem Erzhzgt. Ö. (s. Niederösterreich und Oberösterreich), bis 1867 Bezeichnung für den österr. Kaiserstaat, der seit 1868 den Titel Österreichisch Ungarische Monarchie (s.d.) führt … Kleines Konversations-Lexikon
Österreich — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] … Deutsch Wörterbuch