- Überliegegeld
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Demurrage oder Demourage ist in der Seeschiffahrt die Vergütung des Befrachters an den Verfrachter, wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade- oder Löschzeit eines Frachtschiffes überschritten wird. In der Binnenschiffahrt wird für diese Gebühr der deutsche Ausdruck Liegegeld verwendet. Die Höhe der Demurrage wird zwischen Befrachter und Verfrachter in der jeweiligen Charterpartie vereinbart. Beim Fehlen einer Vereinbarung kann auf die Lade- und Löschzeitenverordnung zurückgegriffen werden, welche die Dauer von Lade- und Löschzeiten in Abhängigkeit von der Art und Menge der transportieren Güter festlegt.
Für eine schnellere als in der Charterpartie vereinbarte Be- oder Entladung des Schiffes kann eine Despatch (dt. Eilgeld) genannte Gebühr berechnet werden.
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