- Demurrage (Seefahrt)
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Demurrage oder Demourage (deutsch Überliegegeld) ist in der Seeschiffahrt die Vergütung des Befrachters an den Verfrachter, wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade- oder Löschzeit eines Frachtschiffes überschritten wird. Die Höhe der Demurrage wird zwischen Befrachter und Verfrachter in der jeweiligen Charterpartie vereinbart.[1]
Für eine schnellere als in der Charterpartie vereinbarte Be- oder Entladung des Schiffes kann eine Despatch oder Detention (dt. Eilgeld) genannte Vergütung vereinbart werden.
Für eine entsprechende Vergütung in der Binnenschifffahrt siehe die Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt (BinSchLV).
Quellen
- ↑ Johannes Trappe (2007) Zur Zählung der Liegezeit in der Seeschiffahrt nach deutschem und englischem Recht, transpr 2007, 437 online
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