- Benzenzimmern
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Wappen Deutschlandkarte Basisdaten Bundesland: Baden-Württemberg Regierungsbezirk: Stuttgart Landkreis: Ostalbkreis Höhe: 485 m ü. NN Fläche: 21,05 km² Einwohner: 1959 (31. Dez. 2007)[1] Bevölkerungsdichte: 93 Einwohner je km² Postleitzahl: 73467 Vorwahl: 07362 Kfz-Kennzeichen: AA Gemeindeschlüssel: 08 1 36 037 Adresse der Gemeindeverwaltung: Auf dem Wört 7
73467 Kirchheim am RiesWebpräsenz: Bürgermeister: Willi Feige Kirchheim am Ries ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Inhaltsverzeichnis
Geografie
Geografische Lage
Kirchheim am Ries liegt auf der östlichen Schwäbischen Alb, am Westrand des Nördlinger Rieses, am Fuße des Blasienbergs.
Nachbargemeinden
Die Gemeinde grenzt im Norden an Unterschneidheim, im Osten an Wallerstein im bayrischen Landkreis Donau-Ries, im Südosten an Riesbürg und im Süden und Westen an die Stadt Bopfingen.
Gemeindegliederung
Zur Gemeinde Kirchheim am Ries mit den ehemals selbstständigen Gemeinden Benzenzimmern und Dirgenheim gehören neun Dörfer, Weiler und Höfe. Zur ehemaligen Gemeinde Benzenzimmern gehört das Dorf Benzenzimmern. Zur ehemaligen Gemeinde Dirgenheim gehören das Dorf Dirgenheim und das Gehöft Kreuthof sowie die abgegangenen Ortschaften Stolzenberg und die »Burg des Ortsadels«, die wahrscheinlich innerhalb Dirgenheims lag. Zur Gemeinde Kirchheim am Ries im Gebietsstand vom 31. Dezember 1971 gehören das Dorf Kirchheim am Ries, die Weiler Jagstheim und Osterholz und die Höfe Heerhof, Kalkofen und Weihermühle sowie die abgegangenen Ortschaften Goldbach und Ziegelhütte.[2]
Geschichte
Am Westrand des Ortes liegt ein alamannisches Gräberfeld. Es besteht nach den Grabungsergebnissen von 1962 bis 1964 aus einem großen Haupt- und einem kleineren Nebenfriedhof sowie aus einem deutlich abgesetzten Adelsbestattungsplatz. Es wurden 518 Gräber mit wenigstens 570 Bestatteten festgestellt. Während auf dem Hauptgräberfeld die Toten in der Regel in einfachen Erdgräbern beigesetzt wurden, fanden sich im Adelsfriedhof auch große Holzkammern. Der Friedhof wurde seit der Mitte des 6. bis ins 8. Jahrhundert belegt. Gegen Ende des 7. Jahrhunderts entstand der Separatfriedhof, wobei die Mehrzahl dieser ursprünglich prunkvollen Gräber bereits früh beraubt worden sind.
Eingemeindungen
Am 1. Januar 1972 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Benzenzimmern eingemeindet.
Am 1. Januar 1973 kam die bis dahin selbständige Gemeinde Dirgenheim hinzu.
Politik
Die Gemeinde ist Mitglied der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bopfingen.
Partnerschaften
Kirchheim im Ries unterhält partnerschaftliche Beziehungen zur Gemeinde Solarolo, einem reizvollen Ort in der Emilia-Romagna in Italien.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Theater
- Alle zwei Jahre findet im Ortsteil Dirgenheim Passionsspiele in der St. Georgskirche statt. Die nächsten Spiele finden im Jahr 2009 statt.
Bauwerke
- Kapelle St. Martin
- Ein auf dem Kopf stehender römischer Opferstein dient als Altar.
- Zisterzienserinnenkloster Mariä Himmelfahrt zu Kirchheim am Ries
Wirtschaft und Infrastruktur
Verkehr
Durch die beiden Orte Dirgenheim und Benzenzimmern verläuft die Landesstraße L 1060, welche von der bayerischen Landesgrenze bis nach Ellwangen führt.
Persönlichkeiten
Söhne und Töchter der Gemeinde
Viktor von Sandberger, (*10. April 1835 im Ortsteil Benzenzimmern, † 12. Mai 1912 in Stuttgart), deutscher Theologe und Präsident des Konsistoriums der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Literatur
- U. Knapp: Klosterkirche Mariae Himmelfahrt in Kirchheim, Ries. Beobachtungen zur Baugeschichte. Rieser Kulturtage 10, 1995, 430-477
- Ch. Neuffer-Müller: Der alamannische Adelsbestattungsplatz und die Reihengräberfriedhöfe von Kirchheim am Ries. Forsch. u. Ber. Vor- u. Frühgesch. Bad.-Württ. 15 (Stuttgart 1983)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Bevölkerungsstand
- ↑ Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band IV: Regierungsbezirk Stuttgart, Regionalverbände Franken und Ostwürttemberg. Kohlhammer, Stuttgart 1980, ISBN 3-17-005708-1. S. 691–694
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