- Überweisungsauftrag
-
Überweisungsträger sind Aufträge an ein Kreditinstitut, einen bargeldlosen Geldtransfer (Überweisung) im beleghaften Zahlungsverkehr zu besorgen. Überweisungsträger sind Bestandteil eines Überweisungsvertrages (§§ 676 a ff. BGB), der mit dem Empfang bei der beauftragten Bank zustandekommt.
Sie bestehen aus einem bundeseinheitlich normierten Formular aus Papier (Belegleserpapier) im Papierformat DIN A6 in den Sonderfarben HKS 12 und HKS 6 und können per Hand oder Maschine ausgefüllt sein. Inhalt ist die Nennung des bezogenen Kreditinstituts (im Ausland: BIC), dessen Sitz und deren Bankleitzahl, die Kontonummer des Begünstigten (im Ausland: IBAN), der Empfängername, die Währung, der Betrag, der Verwendungszweck, die Kontonummer des Kontoinhabers, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Zeichnungsberechtigten, seltener auch zweier Zeichnungsberechtigten. Einige Banken geben ihren Kunden zudem die Möglichkeit, Aufträge bis zu sechs Wochen im voraus zu terminieren. Bei Auslandsüberweisungen wird zusätzlich die Angabe des Ziellandes, der Entgeltregelung (Bestimmung des Kostenträgers) und die Überweisungsart gefordert.
Der Name des Kreditinstituts, die Währung, die fortlaufende Nummer des Überweisungsträgers, der Name des auftraggebenden Kontoinhabers und dessen Kontonummer sind bei einigen Banken bereits eingedruckt.
Für die Überweisung an ein Kreditinstitut mit Sitz im Ausland und für Überweisungen mit Sitz im Inland sind verschiedene Formulare zu verwenden.
Jeder Inhaber eines Girokontos erhält in der Regel einen Satz Überweisungsträger evtl. mit eingedruckter Bankverbindung und seinem Namen. Ferner ist es als Unternehmer auch möglich, Überweisungsträger maschinell mit eingedruckten spezifischen Empfängerangaben gemäß Muster selbst zu drucken, um Buchungen zu rationalisieren (z.B. Verhinderung von Fehlbuchungen, existenter und zutreffender Verwendungszweck). Im Geschäftsverkehr ist es zum Teil auch üblich, teilweise ausgefüllte Überweisungsträger auf einem Anschreiben einzubinden, wobei der Überweisungsträger mittels ultrafeiner Mikroperforation abgetrennt werden kann.
Praktisch jedes Kreditinstitut verarbeitet die Überweisungsträger in automatisierter Weise, wobei häufig eine Prüfung der Unterschrift des Verfügungsberechtigten vorgenommen wird. Unterbleibt diese, besteht ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko der Bank, z.B. hinsichtlich eines Überweisungsbetruges. Manche Institute nehmen diese Prüfung erst ab einem bestimmten Betrag vor.
Die meisten Überweisungsträger sind mittlerweile aus Kostenersparnisgründen ohne Durchschreibesatz versehen. Es besteht seitens des Kunden keine Pflicht, Überweisungsträger zu verwenden, allerdings kann es bei freitextlichen Überweisungsaufträgen zu Zeitverzug kommen. Viele Banken erheben Zusatzgebühren für formlose Überweisungsaufträge, um die Mehrkosten aufgrund der Unmöglichkeit der maschinellen Verarbeitung abzudecken.
Gesonderte Formulare bestehen im Auslandszahlungsverkehr.
Für EU-Standardüberweisungen (in Euro, innerhalb der EU, bis maximal 50.000 €) besteht ein Formular ebenfalls in DIN A 6, bei Auslandsüberweisungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, besteht das „Z1“-Formular. Dieses Z1-Formular beinhaltet außerdem Durchschläge für die Meldungen im Auslandzahlungsverkehr.
Besonderheiten ergeben sich weiterhin im Nachnahmeverfahren und bei Zahlscheinen.
Siehe auch
Weblinks
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.