Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. ist ein Verein mit Sitz in Berlin, der die Interessen der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten in Deutschland vertritt.

Inhaltsverzeichnis

Ziele und Aufgaben

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die weitere Etablierung des Berufsbildes des Datenschutzbeauftragten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Unterstützung der Mitglieder in ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte und -berater. Dabei hat die Qualitätssicherung angebotener Leistungen von Mitgliedern des Berufsverbandes als Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb höchste Priorität. Der BvD fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern und unterstützt diese mit fachlichem Rat. Er tritt in der Öffentlichkeit für die Belange des Datenschutzes ein und wirkt an Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Datenschutzrechts mit.

Struktur

Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie beschließt über die ihr von der Satzung zugewiesenen Punkte. Soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist, entscheidet der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Justiziar sowie zur Zeit vier weiteren Vorstandsmitgliedern.

Für die Kernaufgaben Berufsbild und Fortbildung hat der Vorstand jeweils einen Ausschuss ins Leben gerufen. Die Ausschüsse sind mit Mitgliedern besetzt.

Der Verband besteht aus 5 Regionalgruppen (Nord, Ost, Süd, West und Mitte). Darüber hinaus organisieren die Mitglieder des BvD ihre Arbeit bei Bedarf in thematischen Arbeitskreisen:

  • AK "Datenschutz in Recht und Praxis"
  • AK "DSB Software"
  • AK "Externe Datenschutzbeauftragte"
  • AK "Kommunaler Datenschutz"
  • AK "Medizindatenschutz"

Geschichte

Der Berufsverband wurde 1989 in Ulm gegründet. Bereits in der Gründungsphase kämpfte der Berufsverband mit erheblichen Gegenwind: So wurde dem Verband anfangs die Eintragung in das Vereinsregister verwehrt mit der Begründung, dass der Verband zu klein sei und nicht den Charakter eines Verbandes habe. Nach der Gründung mehrerer Regionalverbände scheiterte die Eintragung daran, dass dem Datenschutzbeauftragten die Eigenschaft eines Berufes abgesprochen wurde. Darauf hin erhob der BvD Klage beim Landgericht Ulm. Das Landgericht Ulm entschied 1991 in dem als "Ulmer Urteil" deutschlandweit bekannten Gerichtsurteil über die Grundsätze, die den Beruf des Datenschutzbeauftragten ausmachen.

Erster Vorsitzender des Verbandes war bis 2004 Prof. Dr. Gerhard Kongehl. Sein Nachfolger, Prof. Dr. Hannes Fedderath war bis 2008 Vorsitzender. Seit dem sitzt Thomas Spaeing dem Verband vor.

2007 verlegte der Verband seinen Sitz von Ulm nach Berlin, um näher am politischen Geschehen zu sein und Einfluss auf die Politik zu nehmen.

Themen

Der BvD führt regelmäßig Datenschutzkongresse durch:

  • 2009: "Erfahrung trifft Zukunft" 09./10.September 2009 in Ulm
  • 2008: "Datenschutz – Chancen – Nutzen" 10./11. April 2008 in Berlin

Weblinks


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