- BetrAVG
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Basisdaten Titel: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Kurztitel: Betriebsrentengesetz Abkürzung: BetrAVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Privatrecht FNA: 800-22-1 Datum des Gesetzes: 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610) Inkrafttreten am: 22. Dezember 1974 Letzte Änderung durch: Art. 4e G vom 21. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2940, 2947)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. Januar 2009
(Art. 7 Abs. 1 G vom
21. Dezember 2008)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Betriebsrentengesetz regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland, insbesondere die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen, den Insolvenzschutz und den Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Vor Einführung des Betriebsrentengesetzes war die betriebliche Altersversorgung lediglich durch das allgemeine Vertragsrecht geregelt. Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und gesetzlichen Insolvenzschutz gab es nicht. Dies änderte sich erst im Jahre 1972, als das Bundesarbeitsgericht entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaft aufrecht zu erhalten ist, auch wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des ruhegeldfähigen Alters ausscheidet. Daraufhin erkannte der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und schuf das Betriebsrentengesetz. Außerdem wurde damit die Gleichstellung geregelt. Vorher war es üblich, nur männlichen Beschäftigten eine Versorgung zuzusagen. Durch das Gesetz erhielten weibliche Beschäftigte Anspruch auf gleichwertige Versorgung.
Literatur
- Peter Ahrend, Wolfgang Förster, Jochen Rühmann, Hans-Heinrich Schumann: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Mit zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Kommentar. 11. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 3-406-55925-5.
- Wilhelm Schmidbauer, Bernhard Schmidbauer: Das neue Betriebsrentengesetz ab 2005. Leitfadenverlag Sudholt, Berg 2004, ISBN 3-543-82040-0.
Weblinks
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