- BetrSichV
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Basisdaten Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Kurztitel: Betriebssicherheitsverordnung Abkürzung: BetrSichV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Arbeitsrecht FNA: 805-3-9 Datum des Gesetzes: 27. September 2002
(BGBl. I S. 3777)Inkrafttreten am: 3. Oktober 2002 Letzte Änderung durch: Art. 5 V vom 6. März 2007
(BGBl. I S. 261, 276)Inkrafttreten der
letzten Änderung:9. März 2007
(Art. 7 V vom 6. März 2007)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind
- eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel
- sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
- "Stand der Technik" als einheitlicher Sicherheitsmaßstab
- geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen
- Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht durch europäische Harmonisierungsrichtlinien z. B. Druckgeräterichtlinie, ATEX Produktrichtlinie oder Aufzugsrichtlinie geregelt sind.
Inhaltsverzeichnis
Überwachungsbedürftige Anlagen
Für die überwachungsbedürftigen Anlagen sind neben den gemeinsamen Vorschriften für Arbeitsmittel nach Abschnitt 2 zusätzlich die besonderen Vorschriften nach Abschnitt 3 der BetrSichV zu beachten. Insbesondere werden dort die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen gefordert. Einige überwachungsbedürftige Anlagen stehen unter einem Erlaubnisvorbehalt durch die zuständigen Überwachungsbehörden. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören:
- Dampfkesselanlagen
- Druckbehälteranlagen
- Füllanlagen
- Aufzugsanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Lageranlagen
- Füllstellen
- Tankstellen und Flugbetankungsanlagen
- Entleerstellen
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt in den § 14 (Prüfung vor Inbetriebnahme) und § 15 (wiederkehrende Prüfungen) Prüfungen vor, die durch Zugelassene Überwachungsstellen vorzunehmen sind.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und lösen sukzessive die in den bisherigen technischen Regeln vorhandenen Betriebsvorschriften wie TRA, TRB, TRR und TRD ab..
Literatur
- Prüfung, Betrieb und Überwachung von Arbeitsmitteln und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung, in: Der Betrieb (DB) 2002, Seite 1553 und 2165 von Dr. Thomas Wilrich
- Ursula Behrendsen "Unternehmerverantwortung und -haftung im Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung", TIEFBAU 5/2007, S. 313–315, pdf-Download im Wissenportal der TU Dresden (www.baumaschine.de)
- "Die Betriebssicherheitsverordnung - eine Umsetzungshilfe", CD-ROM, 4. Auflage Juni 2006, Herausgeber: Industrie- und Handelskammern NRW, Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf in Oberhausen, StAfA Essen (jetzt Bezirksregierung Düsseldorf)
Weblinks
- Prüfung, Betrieb und Überwachung von Arbeitsmitteln und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung - Zusammenfassender Aufsatz in DER BETRIEB (DB)
- Interaktives Online-Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung von Lastenaufzügen
- BetrSichV im Wortlaut
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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