BetrSichV

BetrSichV
Basisdaten
Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Kurztitel: Betriebssicherheitsverordnung
Abkürzung: BetrSichV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
FNA: 805-3-9
Datum des Gesetzes: 27. September 2002
(BGBl. I S. 3777)
Inkrafttreten am: 3. Oktober 2002
Letzte Änderung durch: Art. 5 V vom 6. März 2007
(BGBl. I S. 261, 276)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
9. März 2007
(Art. 7 V vom 6. März 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind

  • eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel
  • sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
  • "Stand der Technik" als einheitlicher Sicherheitsmaßstab
  • geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen
  • Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht durch europäische Harmonisierungsrichtlinien z. B. Druckgeräterichtlinie, ATEX Produktrichtlinie oder Aufzugsrichtlinie geregelt sind.

Inhaltsverzeichnis

Überwachungsbedürftige Anlagen

Für die überwachungsbedürftigen Anlagen sind neben den gemeinsamen Vorschriften für Arbeitsmittel nach Abschnitt 2 zusätzlich die besonderen Vorschriften nach Abschnitt 3 der BetrSichV zu beachten. Insbesondere werden dort die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen gefordert. Einige überwachungsbedürftige Anlagen stehen unter einem Erlaubnisvorbehalt durch die zuständigen Überwachungsbehörden. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören:

  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälteranlagen
  • Füllanlagen
  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Lageranlagen
  • Füllstellen
  • Tankstellen und Flugbetankungsanlagen
  • Entleerstellen

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt in den § 14 (Prüfung vor Inbetriebnahme) und § 15 (wiederkehrende Prüfungen) Prüfungen vor, die durch Zugelassene Überwachungsstellen vorzunehmen sind.

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und lösen sukzessive die in den bisherigen technischen Regeln vorhandenen Betriebsvorschriften wie TRA, TRB, TRR und TRD ab..

Literatur

  • Prüfung, Betrieb und Überwachung von Arbeitsmitteln und Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung, in: Der Betrieb (DB) 2002, Seite 1553 und 2165 von Dr. Thomas Wilrich
  • Ursula Behrendsen "Unternehmerverantwortung und -haftung im Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung", TIEFBAU 5/2007, S. 313–315, pdf-Download im Wissenportal der TU Dresden (www.baumaschine.de)
  • "Die Betriebssicherheitsverordnung - eine Umsetzungshilfe", CD-ROM, 4. Auflage Juni 2006, Herausgeber: Industrie- und Handelskammern NRW, Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf in Oberhausen, StAfA Essen (jetzt Bezirksregierung Düsseldorf)

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Befähigte Person — Die befähigte Person ist im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebssicherheitsverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des… …   Deutsch Wikipedia

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit — Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung der Arbeitsmittel, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Überwachungsbedürftige Anlage — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Teilmenge von Anlagen gehören überwachungsbedürftige Anlagen zu den Arbeitsmitteln im Sinne der… …   Deutsch Wikipedia

  • Überwachungsbedürftige Anlagen — Als Teilmenge von Anlagen gehören überwachungsbedürftige Anlagen zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insofern gelten auch für sie die gemeinsamen Vorschriften von Abschnitt 2 der BetrSichV, falls diese… …   Deutsch Wikipedia

  • Zugelassene Überwachungsstelle — Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wurden im Rahmen der Liberalisierung des Prüfwesens in Deutschland eingeführt und führen seit dem 1. Januar 2006 die Prüfungen durch, die bisher von den amtlich anerkannten Sachverständigen der… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufbewahrungsbehälter — Ein Behälter ist ein Gegenstand, der in seinem Inneren einen Hohlraum aufweist, der insbesondere dem Zweck dient, seinen Inhalt von seiner Umwelt zu trennen. Ein Gefäß ist ein Gerät mit einer steifen und starren Hülle, die einen Inhalt… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufzugsverordnung — Die Aufzugsverordnung (12. ProdSV), im Langtitel Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, setzt in Deutschland die europäische Richtlinie 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie) in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausschuss für Betriebssicherheit — Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) berät das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen des Arbeitsschutzes bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Behälter — Ein Behälter ist ein Gegenstand, der in seinem Inneren einen Hohlraum aufweist, der insbesondere dem Zweck dient, seinen Inhalt von seiner Umwelt zu trennen. Ein Gefäß ist ein Gerät mit einer steifen und starren Hülle, die einen Inhalt… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”