- Betriebstätte
-
Eine Betriebsstätte (auch unselbstständige Niederlassung) ist ein rechtlich unselbstständiger Teil eines Unternehmens. Dieses steuerliche Konstrukt wird in § 12 der Abgabenordnung geregelt und dient der Gewinnabgrenzung.
Nach deutschem Recht gilt als Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Aus zeitlicher Sicht muss es sich um eine nachhaltige Betätigung handeln, was bei Überschreiten einer Mindestzeitgrenze von sechs Monaten der Fall ist. Allerdings gelten innerstaatliche Definitionen der Betriebsstätte im Abkommensfall nur subsidiär, da hier auf eigenständige Begriffsbestimmungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zurückzugreifen ist. Die erste Betriebsstättenregelung stammt aus einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Preußen und Österreich-Ungarn.
Im Zuge der Globalisierung gewinnen Betriebsstätten als Alternative zur Tochtergesellschaft für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dies gilt sowohl für Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland als auch für Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.