Betriebsstätte

Betriebsstätte

Eine Betriebsstätte (auch unselbstständige Niederlassung) ist ein Konstrukt im Steuerrecht und bezeichnet eine rechtlich unselbstständige feste Geschäftseinrichtung eines Unternehmens. Der Begriff der Betriebsstätte ist vor allem bei der Feststellung des Besteuerungsrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Bedeutung. Er wird sowohl in nationalem als auch bilateralem Recht (Doppelbesteuerungsabkommen) definiert.

Schreibweise

In deutschen Gesetzen war die Schreibweise Betriebstätte üblich, während sich in der Literatur der Fugenlaut (oder, je nach Sichtweise, das Genitiv-s) durchgesetzt hat. Erst im Jahressteuergesetz 2009 wurde die Schreibweise Betriebsstätte auch in der Gesetzgebung übernommen.

Bedeutung für Unternehmen

Im Zuge der Globalisierung gewinnen Betriebsstätten als Alternative zur Tochtergesellschaft für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dies gilt sowohl für Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland als auch für Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland.

Deutsches Recht

Die deutsche Legaldefinition des Betriebsstättenbegriffs findet sich in § 12 AO. Demnach gilt als Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Aus zeitlicher Sicht muss es sich um eine nachhaltige Betätigung handeln, was bei Überschreiten einer Mindestzeitgrenze von sechs Monaten der Fall ist. Allerdings gelten innerstaatliche Definitionen der Betriebsstätte im Abkommensfall nur subsidiär, da hier auf eigenständige Begriffsbestimmungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zurückzugreifen ist. Die erste Betriebsstättenregelung stammt aus einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Preußen und Österreich-Ungarn.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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