- Bezugsfertigkeit
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Mit Bezugsfertigkeit wird der Zustand einer Wohnung oder eines Hauses nach der Neuerrichtung oder Grundrenovierung bezeichnet.
Bezugsfertigkeit liegt dann vor, wenn der Einzug in das Objekt für die Bewohner (Besitzer oder Mieter) zumutbar ist. Erforderlich sind dazu unter Anderem eine sichere Begehbarkeit und das Vorhandensein der sanitären Einrichtung (Toilette, Dusche/Bad).
Fehlende Außenanlagen haben ebenso wenig Einfluss auf die Bezugsfertigkeit wie auch ein fehlender Außenputz. Die Feststellung der Bezugsfertgkeit hat insbesondere im Bereich der Wohnbauförderung besondere Bedeutung.
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