- AG Ettenheim
-
Das Amtsgericht Ettenheim ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Freiburg.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Ettenheim. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Ettenheim und Mahlberg sowie die Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Ringsheim und Rust. Damit leben im Gerichtsbezirk etwa 27.000 Menschen.
Zuständigkeit
Da das AG Ettenheim nur ein sehr kleines Gericht ist, ist es nur für allgemeine Zivilsachen und Strafrichtersachen zuständig. Außerdem führt es das Vereins- und Güterrechtsregister.
Zuständig für Familiensachen und Schöffengerichtssachen im Bezirk des AG Ettenheim ist das Amtsgericht Emmendingen, für Zwangsversteigerungssachen das Amtsgericht Lahr, für Landwirtschaftssachen und Insolvenzsachen das Amtsgericht Freiburg und für Mahnsachen das Amtsgericht Stuttgart als zentrales Mahngericht.
Übergeordnete Gerichte
Dem AG Ettenheim unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht Freiburg. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe und in Zivilsachen seine Außensenate in Freiburg.
Besonderheit
Das Amtsgericht Ettenheim gehört, obwohl es im Ortenaukreis liegt, der mit dem Landgericht Offenburg über ein eigenes Landgericht verfügt, zum Bezirk des Landgerichts Freiburg.
Siehe auch
Weblinks
48.256117.81585Koordinaten: 48° 15′ 22″ N, 7° 48′ 57,1″ O
Wikimedia Foundation.