AG Groß-Gerau

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Das Amtsgericht Groß-Gerau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und örtlich zuständig für 165.660 der 253.013 Einwohner (31. Dezember 2007) des Landkreises Groß-Gerau der Gemeinden Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Riedstadt, Stockstadt am Rhein und Trebur.

Die sachliche Zuständigkeit beinhaltet:

Behördenleiterin ist Sabine Schmidt-Nentwig als Direktorin des Amtsgerichts; Geschäftsleiter ist der Justizamtsrat Andreas Lang. Im Gericht sind 14 Richter, 19 Rechtspfleger, 10 Gerichtsvollzieher, 59 Mitarbeiter im Geschäftsstellenbereich und 5 Justizwachtmeister tätig.[1]


Amtsgericht Groß-Gerau
Amtsgericht Groß-Gerau
Amtsgericht Groß-Gerau 1987

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Wurzeln der Gerichtsbarkeit im heutigen Amtsgerichtsbezirk Groß-Gerau reichen bis zur Zent Groß-Gerau in der fränkisch-karolingischen Zeit. Rechtssymbole dieser Gerichtsbarkeit waren die „eiserne Hand“, das „steinerne Kreuz“ und das „Schwert“ am Bannweg vor dem Stadttor. Weit draußen auf der höchsten Erhebung des Geländes (wo heute der Wasserturm steht) befand sich der Galgen der Zent Groß-Gerau. Das auf drei Säulen ruhende „Hochgericht“ verkündete weit über das Land, dass hier „über Hals und Kopf“ gerichtet wurde.

Ein Landgericht Groß-Gerau wird im Katzenelnbogischen Gerichtsbuch (Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) bereits für das Jahr 1415 erwähnt. Dieses Landgericht, das vom Stadtschultheißen in Groß-Gerau als Zentgericht mitverwaltet wurde, war noch im ausgehenden 18. Jahrhundert für ländliche Straf- und Rügesachen im Gerauer Umland zuständig. Mit der Verlagerung der Obergerichtsbarkeit nach Darmstadt im Jahre 1597 („Peinliches Gericht“) verlor jedoch die alte Zentgerichtsbarkeit mehr und mehr an Bedeutung. Der „Zentgraf und Marschkommissarius“ war nur noch Polizeibeamter, der dem Amtmann unterstand. Er hatte Frevel und Vergehen im Amt, nicht aber schwerwiegende Fälle, zu untersuchen.

Im Jahr 1821 erhielt der aus den Gebietsreformen der napoleonischen Zeit hervorgegangene Staat der Großherzöge von Hessen und bei Rhein erstmals eine einheitliche Justiz- und Verwaltungsorganisation. In der hessischen Verfassung, die ebenso wie andere süddeutsche Verfassungen dieser Zeit wegen der Gleichartigkeit der staatspolitischen Lage unter dem Einfluss der französischen Charte von 1814 stand, wurde in Artikel 32 bestimmt: „Das Materielle der Justizertheilung und das gerichtliche Verfahren, innerhalb der Gränzen seiner Form und Wirksamkeit, sind von dem Einflusse der Regierung unabhängig.“ Diese Bestimmung war die Grundlage für die am 14. Juli 1821 für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen angeordnete „Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke“. Die Rechtspflege wurde vorher von Justizämtern ausgeübt; die bei diesen „Untergerichten“ tätigen Richter führten die Amtsbezeichnung „Justizamtmann“. Diese Gerichte waren die Vorläufer der 58 Jahre später entstandenen Amtsgerichte. Die Richter der neu geschaffenen Gerichte führten die Bezeichnung „Stadtrichter“ bzw. „Landrichter“.

Damit waren erstmals Gerichts- und Verwaltungstätigkeit nach ihren Funktionen getrennt, die Landrats- und Landgerichtsbezirke jedoch deckungsgleich.

Der Bezirk des Landgerichts in Groß-Gerau erstreckte sich auf die früheren Ämter (untere Verwaltungsbehörden) Dornberg und Rüsselsheim, sowie auf die im Bereich anderer früher Ämter liegenden Gemeinden Griesheim, Ginsheim und Nauheim. Er erstreckte sich demnach nicht auf die Gemeinden Geinsheim, Gernsheim, Klein-Rohrheim, Mörfelden und Walldorf. Diese Orte gehörten zu den benachbarten Gerichtsbezirken.

Der erste Landrichter in Groß-Gerau war Christian Weyland, früher Justizamtmann zu Lorsch. Ihm wurde ein Amtssekretär aus Rüsselsheim als „Landgerichtsaktuar“ zugeteilt.

Er amtierte zunächst im Zimmer seiner Dienstwohnung. Als ihm von der Vermieterin gekündigt wurde, bot ihm der Stadtvorstand „hilfreich“ die unteren Räume des alten Rathauses an. In der Folgezeit gab es erhebliche Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Groß-Gerau und dem Ministerium für Inneres und Justiz in Darmstadt. Auf Intervention des damaligen Landrats E. W. Heim, der um diese Zeit noch im Schloss Dornberg „residierte“, und wegen der Beharrlichkeit des Ministeriums für Inneres und Justiz errichtete die Stadt Groß-Gerau ein Landgerichtsgebäude an der Stelle der alten Chelius’chen Ölmühle (heute Ecke Jahnstraße/Burggraben).

Das vielseitige Tätigkeitsgebiet der Landrichter ist aus der „Dienstinstruction für die Großherzoglich Hessischen Landrichter“ vom 3. Dezember 1821 ersichtlich. Darin heißt es unter anderem in Bezug auf die strafrichterliche Tätigkeit: „Es gehören daher namentlich vor die Landgerichte alle Defraudationen und Unterschleife in Ansehung finanzieller Gesetze und Verordnungen, die Defraudation in Ansehung des Chaussée-, Weg-, Brücken- und Pflastergeldes und der Zehnten; ebenso die Contraventionen gegen die Gesetze über Maas, Gewicht und Getränke, insofern dabei wirkliche Verfälschungen stattfinden. Die über diese Gegenstände erlassenen oder erlassen werdenden polizeilichen Strafverfügungen aber können eben so wenig wie die Verletzung der polizeilichen Taxen vor den Landrichter gezogen werden, sondern gehören vor das Ressort des Landraths.“

Über den „Untergerichten“, das heißt, den Justizämtern bzw. Landgerichten standen die Hofgerichte der Provinzen Starkenburg und Oberhessen in Darmstadt und Gießen, sowie die Gesamt-Justiz-Kanzleien in den standesherrlichen Gebieten. Gerichte dieser Art waren in Michelstadt, Büdingen und Hungen. Den Hofgerichten und Gesamt-Justiz-Kanzleien übergeordnet war das Oberappelationsgericht in Darmstadt.

Im Jahre 1839 wurde ein weiteres Landgericht in Gernsheim errichtet. Aus dem Bezirk des Landgerichts Groß-Gerau wurden ihm die Orte Biebesheim, Crumstadt und Stockstadt zugeteilt, aus dem Bezirk des Landgerichts Zwingenberg die Orte Gernsheim und Klein-Rohrheim. Das Landgericht Gernsheim – später Amtsgericht Gernsheim – ist fast 100 Jahre alt geworden. 1935 wurde es aufgelöst. Die fünf vorgenannten Orte wurden in den Bezirk des Amtsgerichts Groß-Gerau eingegliedert, die übrigen südlicher gelegenen Gemeinden in den Bezirk des Amtsgerichts Worms.

Der 1. Oktober 1879 war ein großer Tag in der deutschen Rechtsgeschichte. Die Reichsjustizgesetze des Jahres[1877 brachten auf rechtlichem Gebiet eine Einheitlichkeit, wie sie vorher niemals bestanden hatte. Für das zum 1. Oktober 1879 aufgehobene Landgericht Groß-Gerau wurde das Amtsgericht Groß-Gerau errichtet. Der Standort des Gebäudes lag damals noch außerhalb der Stadtbebauung. Nach etlichen Schwierigkeiten war der Neubau termingerecht zum 1. Oktober 1879 fertig und das Amtsgericht konnte seine Tätigkeit im Neubau beginnen. Bereits am 18. Juni 1879 hatte Großherzog Ludwig IV. die Richter und Gerichtsschreiber der Amtsgerichte ernannt. Für Groß-Gerau waren es drei Richter, für Gernsheim zwei Richter und für jedes der beiden Gerichte ein Gerichtsschreiber.

Aufsichtführende Richter bzw. Direktoren seit 1821

  1. 1821 – 1830: Weyland, Christian Carl Theodor (1789–1853)
  2. 1830 – 1845: Eigenbrodt, Friedrich Georg (1800–1876)
  3. 1845 – 1853: Becker, Karl Ludwig August (1804–1874)
  4. 1853 – 1879: Wiener, Ernst Philipp Alexander (1809–1894)
  5. 1879 – 1897: Mühl, Georg Ludwig (1833–1913)
  6. 1897 – 1908: Hechler, Ludwig (1848–1908)
  7. 1908 – 1927: Jonas, Johann Ludwig (*1864)
  8. 1927 – 1933: Trapp, Karl Friedrich (*1871)
  9. 1933 – 1937: Glaeser (Gläser), Johann(es) Konrad (*1872)
  10. 1937 – 1943: Dr. Niederauer, Ernst
  11. 1943 – 1945: Küchler, Otto Karl Eugen (1905–1960) – während des Kriegsdienstes ernannt zum Oberamtsrichter des Amtsgerichts Groß-Gerau; war aber nie in Groß-Gerau tätig -
  12. 1945 – 1952: Lautenschläger, Karl Christian (*1895)
  13. 1952 – 1970: Koch, Wilhelm August (1905–1974)
  14. 1970 – 1977: Dr. Laumann, Walter (1919–1982)
  15. 1978 – 1987: Loeber, Adolf (*1926)
  16. 1988 - 2007: Dr. König, Hans Jürgen (*1942)
  17. seit 2008: Schmidt-Nentwig, Sabine (*1960)

Geschäftsleiter seit 1946

  1. 1946 – 1948: Gräf, Ludwig (1884–1973)
  2. 1949 – 1960: Wetterau, Christian (1895–1965)
  3. 1960 – 1965: Berger, Franz Philipp (1910–1977)
  4. 1965 – 1970: Dingeldein, Werner (1915–1996)
  5. 1971 – 1973: Nadler, Hans (*1928)
  6. 1973 – 2006: Franz, Manfred (*1941)
  7. seit 2006: Lang, Andreas (*1966)

Mitarbeiterzeitschrift

Das Amtsgericht Groß-Gerau gibt im Rahmen der internen Kommunikation seit 1978 eine eigene monatlich erscheinende Mitarbeiterzeitschrift mit dem Namen „Gerichtsnotizen“ heraus.

Mit dieser werden Mitarbeiter, Rentner und Pensionäre, aber auch benachbarte Gerichte und Institutionen über die tägliche Arbeit, über Pläne und Erfolge und über die persönliche Situation der Kollegen informiert. Jeder Leser hat die Möglichkeit, selbst redaktionelle Beiträge zu liefern.

Die erste Ausgabe der „Gerichtsnotizen“ ist im September 1978 erschienen. Darin wurden die damit verbundenen Arbeiten wie folgt beschrieben:
„Dieses Blatt will weder Zeitung noch offizielles Sprachrohr sein. In dieser schlichten Form soll künftig alle zwei bis drei Monate über Aktuelles aus dem Amtsgericht berichtet werden. Darüber hinaus soll versucht werden, Brücken zwischen Arbeit und Mensch und zwischen den hier arbeitenden Menschen selber zu schlagen. Es sollen einzelne Abteilungen und neue Mitarbeiter vorgestellt werden. Wir wollen Tipps für Arbeit, Freizeit, Urlaub und Unterhaltung geben. Der Personalrat, aber auch jeder andere Mitarbeiter soll die Möglichkeit haben, Probleme darzustellen und Informationen zu übermitteln, auch wenn es sich nur um einen Hinweis für den Wochenendausflug oder um eine kleine Anzeige handelt.“

Ende der 70er Jahre war die personelle und sachliche Ausstattung der Justizbehörden an einem Tiefpunkt angekommen. Schon damals wirkte der Begriff „Motivation“ wie ein Zauberwort. „Motivieren, aber wie?“, war die Frage. Die Mitarbeiter des Amtsgerichts waren unter ungünstigen Bedingungen in vier verschiedenen Gebäuden untergebracht. Das hatte zur Folge, dass zwischen den Bediensteten nur wenig Kontakt bestand. Eine Mitarbeiterzeitschrift erschien als geeignetes Instrument, um einerseits die Distanz zwischen Arbeitenden und Arbeit zu verringern, andererseits aber auch im beruflichen Tun einen Lebenssinn zu erkennen. Eine Mitarbeiterin sollte sich zum Beispiel nicht nur als Schreibkraft (die es inzwischen so nicht mehr gibt) sehen, sondern sich in erster Linie als Mitglied des Amtsgerichts verstehen und sich der gemeinsamen Aufgabe der Rechtsgewährung verpflichtet fühlen (Slogan: „Engagement für Gerechtigkeit“). Darüber hinaus sollten die Trennung von Arbeit und Freizeit, von Beruf und Familie wenigstens teilweise überbrückt und die Familienangehörigen einbezogen werden. Durch möglichst umfassende Informationen sollte das Gefühl von Informiertheit entstehen und damit Gerüchten der Boden entzogen werden. Denn nur Kommunikation bringt Transparenz, Berechenbarkeit, Verständnis und Identifikation. Ein gutes Betriebsklima und Arbeitszufriedenheit sind ohne gute Kommunikation nicht denkbar. Zielgruppen der Mitarbeiterzeitschrift waren und sind vor allem die aktiven Beschäftigten des Amtsgerichts, aber auch die Rentner und Pensionäre, die jeweiligen Familienangehörigen und daneben Personen und Behörden, die mit dem Amtsgericht zusammen arbeiten (Bewährungshelfer, benachbarte Amtsgerichte, Obergerichte, Rechtsanwälte). Alle Redaktionsaufgaben sind heute beim Geschäftsleiter angesiedelt, dem aktuelle Informationen jederzeit zugänglich sind. Personalrat und Frauenbeauftragte haben Raum, unzensiert zu berichten. Darüber hinaus ist eine eher begrenzte Mitarbeit der Beschäftigten festzustellen. Textbeiträge liefern regelmäßig zwei Richter, davon ist einer inzwischen im Ruhestand. Nachdem anfänglich ein Redaktionsteam bestand, wird die Mitarbeiterzeitschrift inzwischen seit vielen Jahren von einer Ein-Mann-Redaktion herausgegeben. Dieses Modell hat sich als am wenigsten arbeitsaufwendig und als besonders zeitsparend herausgestellt. Der Umfang der Mitarbeiterzeitschrift bewegt sich zwischen sechs und zehn DIN A4-Seiten, im Durchschnitt dürften es acht sein. Die Zeitschrift wird am PC des Geschäftsleiters unmittelbar erstellt. Sie erscheint seit 1978 ununterbrochen jeweils zum Monatsanfang. Die Auflage beträgt 200 bis 300 Exemplare, die aus gehefteten, beidseitig bedruckten Einzelblättern bestehen.

In den Gerichtsnotizen sind Artikel aus den unterschiedlichsten Bereichen zu finden. Die Themenpalette in den „Gerichtsnotizen“ ist sehr breit angelegt:

  • Gerichte und Rechtsprechung:
Diese Artikel sollen einen Überblick über die Rechtsprechung verschaffen und dabei auch Geschichte, sowie Rechts- und Geschäftsentwicklung berücksichtigen.
  • Aus dem täglichen Arbeitsprozess:
Es wird über Arbeitsweisen, Planungen und neue Organisationsformen berichtet. Daneben wird auch der Versuch unternommen, Erlasse und Verfügungen, die in ihrer Amtssprache und mit ihren Verweisen auf frühere Veröffentlichungen oft schwer verständlich bis unverständlich sind, in eine gekürzte und leichter verständliche Form zu bringen, auch wenn dabei unter Umständen Genauigkeit und Vollständigkeit leiden.
  • Mensch in der Behörde:
Im Vordergrund aber stehen Ereignisse innerhalb der Behörden, die alle oder auch nur einzelne betreffen: zum Beispiel Personalien (Neueinstellungen, Geburtstage, Hochzeiten, Geburten, Todesfälle, Beförderungen und Umsetzungen), Personalrats- und Frauenarbeit, Informationsreise, Betriebsausflüge und dergleichen.

Weitere Beiträge sind wirtschaftlichen und sozialpolitischen Themen gewidmet. Veröffentlicht werden auch Buchbesprechungen, Tipps für den Urlaub und Humorvolles aus dem Gerichtsleben. Eine gezielte und umfassende Informationspolitik soll dazu beitragen, erforderliche Maßnahmen verständlich und nachvollziehbar zu machen und damit die Akzeptanz in der Belegschaft zu fördern. Die Gerichtsnotizen bieten ein Diskussionsforum für unterschiedliche Betrachtungsweisen und Meinungen. Von der Redaktion wird eine ausgewogene, aber durchaus auch kritische und selbstkritische Berichterstattung angestrebt. Welche Resonanz haben nun die Gerichtsnotizen? Normalerweise sind Rückmeldungen relativ selten. Wenn eine Ausgabe einmal nicht ganz pünktlich erscheint oder einen Empfänger nicht erreicht, so wird dies wahrgenommen und nachgefragt. Von Seiten der Rentner und Pensionäre wird immer wieder betont, dass die Mitarbeiterzeitschrift eine wichtige Verbindung zum Amtsgericht darstellt und mit großem Interesse gelesen wird. Bei einer Leserbefragung Anfang 1995 mit einem Fragebogenrücklauf von 38 % gaben 95 % der Befragten an, regelmäßig die Gerichtsnotizen zu lesen. Alle Leser bekundeten Interesse an der Mehrzahl der Beiträge. Im übrigen hielten 98 % eine Mitarbeiterzeitschrift im Hinblick auf die innerbetriebliche Kommunikation für „sehr wichtig“ oder „wichtig“. 88 % schließlich fühlten sich durch die Gerichtsnotizen über die wesentlichen Dinge in ihrem Amtsgericht informiert. Besonderes Interesse wurde bekundet an den Themen Planungen und Entscheidungen, Arbeit des Personalrats und interne Veranstaltungen. Erst dann folgten Themen wie Geburtstage und Einstellungen, Menschen am Arbeitsplatz und Tätigkeit der Frauenbeauftragten. Das geringste Interesse galt erstaunlicherweise juristischen Fachthemen.

Informationsreisen

Eng verknüpft mit den Gerichtsnotizen sind die Informationsreisen des Amtsgerichts, die seit 25 Jahren in andere Länder und zu anderen Gerichten führen. Auf eigene Kosten und unter Anrechnung auf den Erholungsurlaub reisen interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alljährlich einmal für mehrere Tage, in der Regel für eine Woche, ins Ausland zu Kontakten mit den dortigen Justizverwaltungen und Kollegen. Die Berichte hierüber erscheinen für alle zugänglich in den Gerichtsnotizen.

Kontakte zur Justiz anderer Länder anlässlich der Informationsreisen

  • 1978 Großbritannien (Marylebone Magistrates Court London)
  • 1979 Frankreich (Tribunale de Grande Instance de Paris)
  • 1980 Österreich (Landgericht für Strafsachen Wien)
  • 1981 Niederlande (Kantongerecht de Amsterdam)
  • 1982 Italien (Pretura Penala Rom)
  • 1983 Dänemark (Kopenhavena Buret)
  • 1984 Sowjet-Union (Gespräche mit Richtern und Rechtswissenschaftlern in Leningrad)
  • 1985 Tschechoslowakei (Stadtgericht Prag)
  • 1986 Belgien (Tribunal de Premiere Instance de Bruxelles)
  • 1987 Griechenland (Landgericht Athen)
  • 1988 Ungarn (Landgericht Budapest)
  • 1989 Türkei (Landgericht Istanbul)
  • 1990 Luxemburg (Tribunal d’Arrondissement de Luxembourg)
  • 1991 Portugal (Centre de Estudos Judiciarios des Lisbao)
  • 1992 Irland (District Court Dublin)
  • 1993 Spanien (Landgericht Madrid)
  • 1994 Polen (Woiwodschaftsgericht Krakau)
  • 1995 Malta (Justizpalast Valetta)
  • 1996 Island (Iceland Criminal Court „Héraôsdómur Reykjavikur“)
  • 1997 USA (Superior Court Los Angeles und County Court Santa Barbara)
  • 1998 China (Beijing High Peoples Court)
  • 1999 Südafrika (Cape Town High Court Kapstadt)
  • 2000 Brasilien (1. Tribunal do Juri Rio de Janeiro)
  • 2001 Indien (High Court New Delhi)
  • 2002 Zypern (District Court Paphos)
  • 2002 Kanada (Palais de Justice de Montreal)
  • 2003 Norwegen (Landgericht Oslo)
  • 2003 Chile (Cortes Apelaciones de Santiago)
  • 2004 Ägypten (District Court Hurghada)
  • 2004 Sri Lanca (High Court Kandy)
  • 2005 Türkei (Landgericht Konya)
  • 2006 Schweden (Stockholms tingsrätt)
  • 2007 Vietnam (Toà àn Nhân Dân Tôi Cao)
  • 2008 Kuba (Tribunal Provencial Ciudad Habana)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Amtsgerichts Groß-Gerau

49.9117305555568.481557Koordinaten: 49° 54′ 42″ N, 8° 28′ 54″ O


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