- Bildberichterstatter
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Pressefotografen und -fotografinnen stellen für Printmedien wie Zeitungen, Zeitschriften, Magazine aber auch für andere Medien wie Fernsehsender oder Onlinemedien aktuelle, reproduktionsfähige Bilder von Personen, Vorgängen oder Ereignissen her. Sie sind die Lichtbildner des Zeitgeschehens.
Im Wesentlichen umfasst das die Ablichtung für zwei Arten der Berichterstattung: Die tagesaktuelle Berichterstattung (zum Beispiel für Tageszeitungen) oder die Reportage, die im Rahmen der Reportagefotografie eher einen Bezug zum Thema als zum Zeitpunkt gewichtet. Zu den von Pressefotografen hergestellten Fotos können Aufnahmen von Politikern, Personen des öffentlichen Lebens, Menschen mit besonderer gesellschaftlicher Stellung sein, in der Lokalberichterstattung oftmals aber auch von einfachen Menschen bei lokalen Festivitäten, Jubiläen und Themen mit lokalpolitischem Bezug.
Die Arbeitgeber von Pressefotografen sind überwiegend Tageszeitungen, Magazine oder Bildagenturen. Im Rahmen des Wandels der Medien und zunehmender Privatisierung arbeitet eine immer weiter zunehmende Anzahl von Pressefotografen als Freiberufler. In den Lokalressorts der Tageszeitungen nimmt die Anzahl fest angestellter Pressefotografen immer weiter ab. Es ist eine zunehmende Tendenz zu beobachten, dass die Zeitungen nicht mehr wie früher einen Redakteur oder Reporter und einen Fotografen entsenden, sondern nur noch einen Redakteur, dem eine Digitalkamera in die Hand gedrückt wird um die Aufnahmen zum Lokaltermin selber zu knipsen.
Pressefotografen dokumentieren auch aktuelle Ereignisse die nicht planbar sind, wie Unglücke, Brände, Unfälle und Verbrechen.
Pressefotografen wählen das Motiv nach den Gesichtspunkten Aktualität und Aussagekraft aus, bestimmen den günstigsten Kamerastandort und verwenden die jeweils geeigneten Hilfsmittel wie zum Beispiel bestimmte Wechselobjektive. Ein hohes Maß an Flexibilität und Stressresistenz ist dabei oft unabdingbar. Neue Möglichkeiten ergeben sich auch durch die Verwendung von Digitalkameras. Insbesondere, wenn sie nicht fest für eine bestimmte Zeitung oder Zeitschrift tätig sind, sondern freiberuflich für mehrere Auftraggeber arbeiten, entwickeln sie die Fotos auch selbst bzw. nehmen selbst die Bildbearbeitung vor. Bei ihrer Arbeit müssen sie die einschlägigen presserechtlichen Bestimmungen beachten. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Recht am eigenen Bild.
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