- Bildmarke
-
Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion! (+)
Eine Bildmarke ist eine Marke, die aus einer Abbildung besteht.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Grundsätzlich ist jede Abbildung die geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden als Bildmarke eintragbar (§ 3 Abs. 1 MarkenG)
Wie alle Marken müssen auch Bildmarken Unterscheidungskraft aufweisen. Nicht unterscheidungskräftig in diesem Sinne sind beispielsweise in der Regel einfache geometrische Figuren. Insbesondere bedeutet dies, dass die bloße Abbildung der Ware oder der Dienstleistung (sofern möglich) nicht als Bildmarke eintragbar ist, sofern nur typische Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung dargestellt sind.
Enthält die Bildmarke eines oder mehrere Wörter, so spricht man von einer Bild-/Wortmarke.
Der Inhalt einer Bildmarke wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.
Beispiele für Bildmarken
Siehe auch
Weblinks
Wikimedia Foundation.