- Farbmarke
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Eine (abstrakte) Farbmarke ist eine Marke, die lediglich aus einer Farbe als solche, ohne eine figürliche Begrenzung besteht.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Eine abstrakte Farbe als solche kann die Funktion einer Marke erfüllen, nämlich Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Damit kann eine Farbe grundsätzlich als Marke in das Markenregister eingetragen werden.
Wie bei allen Markenformen muss auch bei der Farbmarke Unterscheidungskraft für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gegeben sein. Aufgrund der Vielzahl der im werblichen Umfeld benutzten Farben ist dies in der Regel jedoch nicht der Fall. Häufig ermöglicht daher erst eine Verkehrsdurchsetzung eine Eintragung einer Farbmarke in das Markenregister.
Problematisch ist hier – wie bei der Geruchsmarke – das Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit. Hierzu hat der EuGH in seiner Sieckmann-Entscheidung (EuGH, Rechtssache C-273/00) später bezugnehmend in der Libertel- und Heidelberger-Bauchemie-Entscheidung wiederholt, dass die graphische Darstellbarkeit einer Marke nur dann gegeben ist, wenn sie klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist, so dass bei abstrakten Farbmarken der Farbton nach einem internationalen Farbklassifikationsssystem wie Pantone, RAL, HKS usw. angegeben werden muss.
Dies hat aus mehrerlei Gründen zu Kritik geführt. Zum einen sind die Farbklassifikationssysteme teilweise kommerziell und entsprechende Farbkarten nur kommerziell erhältlich. Zum anderen ändern die Firmen die Farbtöne im Laufe der Zeit, so dass beispielsweise Pantone 382 (ein gelbliches Grün) zu einem späteren Zeitpunkt ein anderer Farbton sein kann als zum Zeitpunkt der Markenanmeldung.
Im Februar 2010 waren beim Deutschen Patent- und Markenamt 95 Farbmarken registriert.
Beispiele Farbe Firma Zweck Pantone 368 (Grünton) Dresdner Bank verschiedene Finanzdienstleistungen RAL-1021 (gelb) ADAC verschiedene Dienstleistungen im Kfz-Bereich (Instandsetzung, Abschleppen) (RAL-4010) Magenta Deutsche Telekom Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation (Registernummer 39552630.2) Nivea-blau Beiersdorf AG weltweit geschützte Farbe Milka-lilaa) Kraft Foods Schokoladenprodukte. a) Diese Farbe war 1995 laut Angaben von Kraft die erste Farbmarke, die im weitesten Sinn europaweit geschützt wurde. In einem Urteil von Oktober 2004 untersagte der Bundesgerichtshof einem Mitbewerber die Verwendung der Grundfarbe Lila auf einer Verpackung für Schokoladewaffeln. Lila Postkarten dürfen jedoch weiter vertrieben werden.[1] Quellen
Literatur
- Alexander Block: Abstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren. Grin Verlag, München 2008, ISBN 978-3-640-11702-4, (Master-Thesis 2006, Rostock).
- Kathrin Samwer: Der Schutz der abstrakten Farbmarke. Heymann, Köln u. a. 2004, ISBN 3-452-25817-3, (Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (KWI) 6), (Zugleich: Osnabrück, Univ., Diss., 2004).
- Lina Panitz: Die Farbe Milka. In: Die Welt, 11. Oktober 2005.
Weblinks
- Farbmarke bei ipwiki.de
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