- Binärkompatibel
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Binärkompatibilität bezeichnet eine Eigenschaft von Betriebssystemen oder Prozessoren, digitale Daten auf die gleiche Weise zu „verstehen“ (siehe Kompatibilität). Meistens ist damit gemeint, dass ein Prozessor Anweisungen versteht, die für einen anderen geschrieben wurden (siehe auch Befehlssatz). Damit kann aber auch die Byte-Reihenfolge (siehe Endian) oder, bei serieller Übertragung, die Bit-Reihenfolge gemeint sein.
Zwei Computer-Betriebssysteme sind binärkompatibel, wenn jedes Programm, das für das eine Betriebssystem kompiliert wurde, ohne erneutes Kompilieren sofort auf dem anderen Betriebssystem lauffähig ist. Zum Beispiel sind alle Windows-32bit-Systeme (Windows 95- Windows Vista / 7) - mit Ausnahmen - binärkompatibel. Zwei Betriebssysteme sind quellcodekompatibel, wenn zur Übertragung eines Programms ein erneutes Kompilieren notwendig ist, aber keine Änderungen am Quellcode. Programme für Windows CE mussten für jeden Prozessortyp (MIPS, SHx oder ARM) neu kompiliert werden.
Binärkompatibilität von Betriebssystemen kann einerseits auf Hardware-Ebene erreicht werden (CPU-Befehlssatzkompatibilität), durch Software-Emulatoren (z. B. durch eine Virtual Machine) oder durch vorherige Umformung (JIT-Compiler). Apple setzte z. B. zur Wahrung der Kompatibilität zwischen Motorola 68000 und PowerPC-Rechnern einen Software-Emulator ein.
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