10-Lux-Regelung

10-Lux-Regelung
LED-Fahrradscheinwerfer

Die 10-Lux-Vorschrift beschreibt eine deutsche Vorschrift über die minimale Lichtstärkeverteilung von Fahrrad-Frontscheinwerfern. Sie gilt für alle Fahrräder. Die Vorschrift wurde 2003 in der TA 23 als Anlage zur StVZO festgelegt und trat nach einer Übergangsfrist von drei Jahren zum November 2006 in Kraft.

Damit ein Fahrradscheinwerfer eine Zulassung entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung in Deutschland erlangt, muss die Beleuchtungsstärke im Kernausleuchtungsbereich in 10m Entfernung mindestens 10 Lux betragen. Zudem darf zur Vermeidung der Blendung 3,4 Grad oberhalb des hellsten Punktes eine Beleuchtungsstärke von 2 Lux nicht überschritten werden.

Die ersten Anbieter dieser in Deutschland zugelassenen Scheinwerfer waren Cateye[1] für abnehmbare sowie Busch & Müller für festmontierte LED-Scheinwerfer.

Literatur

  • Michael Gressmann, Franz Beck, Rüdiger Bellersheim: Fachkunde Fahrradtechnik. 1. Auflage, Verlag Europa Lehrmittel, Haan-Gruiten, 2006, ISBN 3-8085-2291-7

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Cateye HL-EL300G LED-Leuchte, ADFC Fachausschuss Technik

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