- Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO
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Die Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO, kurz Technische Anforderungen oder TA genannt, sind 34 Anlagen zum § 22a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Teil I definiert mit 2 TA die Prüfverfahren und allgemeinen Anforderungen. Teil II definiert im Abschnitt A in 22 TA die Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen. Im Abschnitt B werden in 10 weiteren TA unter anderem die Anforderungen für Sicherheitsgurte, Sicherheitsglas, Anhängerkupplungen, Motorrad-Beiwagen, Fahrtenschreiber, Fahrzeugheizungen und Kindersitzen festgelegt.
Literatur
- Heribert Braun, Heribert Konitzer: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Bonn 2008: Kirschbaum. Loseblattsammlung mit Texten und Kommentaren. ISBN 978-3-7812-1537-5
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