- Blankounterschrift
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Eine Blankounterschrift ist die Unterschrift auf einem leeren Blatt oder in einem unausgefüllten Formular.
Der Besitzer dieses Papiers ist danach in der Lage, das leere Blatt oder Formular nach seinen Wünschen auszufüllen, ohne auf die Wünsche oder Interessen des Unterschriftsgebers Rücksicht zu nehmen. Der Unterschriftsgeber muss die nachträglichen Eintragungen in der Regel gegen sich gelten lassen, wenn er freiwillig die Blankounterschrift getätigt hatte.
Etwas anderes gilt, wenn die Eintragungen nachweislich absprachewidrig vorgenommen wurden oder die Blankounterschrift erschwindelt oder erpresst worden ist.
Siehe auch: Blankoscheck, Blankovollmacht
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