Bodenseeschnellstraße

Bodenseeschnellstraße
Basisdaten
Gesamtlänge: 6 km
Subnationale Entitäten: Vorarlberg, Österreich
St. Gallen, Schweiz

Die Bodensee Schnellstraße S18 war eine geplante Schnellstraße in Österreich. Sie ist jedoch aufgrund der Rechtslage auf der bisher geplanten Trasse nicht mehr realisierbar. Die 6,2 km lange Schnellstraße sollte bei der Anschlussstelle Wolfurt-Lauterach an der österreichischen A14 beginnen und in der Schweiz, bei St. Margrethen, an der A1 und der A13 enden.

Für die Trasse gab es zahlreiche Varianten, beantragt wurde schließlich die Variante von Wolfurt-Lauterach nach Sankt Margrethen.

In Höchst sollte ein 810 m langer Tunnel zum Schutze der Anrainer entstehen, sowie eine Grenzstation zur Schweiz bzw. nach Österreich. Die Schnellstraße wäre durchgehend zweispurig mit Standstreifen gebaut worden.

Da diese Trasse sehr dicht am Vogelschutzgebiet „Lauteracher Ried“ vorbeigeführt und somit zu einer Verschlechterung dieses Habitats geführt hätte, kam es zu einem Beschwerdeverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. März 2006 führt die geplante Trasse durch ein „faktisches Vogelschutzgebiet“, das heißt, ein Gebiet, das aufgrund seiner Bedeutung für den Vogelschutz unter Schutz gestellt werden müsste, aber rechtlich nicht geschützt ist. Der Beschwerde gegen das Genehmigungsverfahren an sich wurde vom EuGh allerdings nicht stattgegeben, da das Verfahren vor dem EU-Beitritt Österreichs eingeleitet wurde.

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aber mittlerweile die Trassenverordnung aufgehoben. Begründung: Zwar hält die geplante Straße einen Mindestabstand von 150 Metern zum etwas weiter nördlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet Lauteracher Ried - sehr wohl betroffen sind allerdings andere schützenswerte Gebiete (faktische Vogelschutzgebiete). Das wurde bei der Trassengenehmigung nicht ausreichend berücksichtigt.

Da bei der Planung der Bodensee-Schnellstraße lediglich das Lauteracher Ried berücksichtigt wurde, nicht jedoch die anderen in das Vogelschutzgebiet einzubeziehenden Regionen, waren die „Überlegungen zur Umweltverträglichkeit der dann verordneten Trasse für die gehörige Entscheidungsfindung (...) unzureichend“, urteilten die Verfassungsrichter.

Den Anträgen auf Aufhebung eines Teils der Trasse wurde daher stattgegeben, „wiewohl die Rechtswidrigkeit die gesamte Trasse betrifft“.

Geschichte

  • In den 1980er Jahren wurde zunächst über die verschiedenen Trassen und Varianten verhandelt.
  • 1992 fand die erste Verhandlung nach dem Landschaftsschutzgesetz statt.
  • 1994 wurden die Planunterlagen für die Trasse öffentlich aufgelegt, Diskussionen mit Bürgern nahmen zu.
  • 1997 wurde der obengenannte Verlauf der Schnellstraße festgelegt (durch VfGH-Urteil von 2006 aufgehoben)

Im Jahre 2007 war der Baubeginn für die S18 vorgesehen mit Fertigstellung bis 2011. Da die geplante Trasse aber nun nicht mehr realisierbar ist, startete 2007 ein konsensorientierter Planungsprozess, in dem alle möglichen Lösungen geprüft werden und nach dem neuen Verkehrskonzept des Landes auch andere Maßnahmen als der Bau einer Schnellstraße einbezogen werden sollen. Ein Ergebnis wird für Ende 2009 erwartet.

Weblinks


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