- Brandmeldezentrale
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Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Bei entsprechenden Ereignissen erfolgt u. a. die Alarmierung der Feuerwehr und die Auslösung eingebauter Feuerlöschanlagen (z. B. Gaslöschanlage).
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS.
Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass auch in Abwesenheit von Personen ein Brand frühest möglich erkannt wird und die Feuerwehr diesen auch noch in der Entstehungsphase löschen kann. Nachteilig an einer BMA ist die Möglichkeit des Auftretens von Falschalarmen, ausgelöst durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Druckknopfmelder.
Inhaltsverzeichnis
Technik
In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst, so dass man beim Auslösen schon die Örtlichkeit sehr genau feststellen kann. Wenn Heißarbeiten durchgeführt werden, wird eine ganze Schleife abgeschaltet. Somit bleibt der Rest des Objekts weiterhin überwacht. In neueren Systemen ist auch die Abschaltung einzelner Melder möglich.
Falschalarme (landläufig: Fehlalarme) entstehen oft auch deshalb, weil diese Arbeiten nicht, wie nach Vorschrift gefordert, gemeldet werden; die Melder sind dann noch während der Arbeiten scharf. Außerdem entstehen Falschalarme, wenn es einen Druckabfall in der Anlage gibt, zum Beispiel durch Platzen der Leitung etc.
Bei Anlagen mit aktuellem Technikstand werden die Teilnehmer auf einem Datenbus in einem Ring zusammengeschaltet, so dass bei Ausfall einer Seite der Leitung die Anlage über die andere Seite der Leitung die Teilnehmer erkennen und auswerten kann.
Für spezielle Einsatzgebiete (zum Beispiel saubere Räumlichkeiten wie Labore und Technikräume) werden alternativ zu einer kleinen Brandmeldeanlage oder als Teil einer großen Anlage auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein Rohrsystem Luft zu einer zentralen Detektoreinheit geleitet.
Brandmelderzentrale (BMZ)
Die Brandmelderzentrale (Abkürzung: BMZ) ist das Herz der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld.
Nach Auslösung der BMA verschafft sich in der Regel die Feuerwehr den Zugang zum Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot. Nachdem der Zutritt zum Gebäude vorhanden ist, wird der ausgelöste Melder mit Hilfe des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) festgestellt. Die Bedienung der wichtigsten Funktionen erfolgt über das Feuerwehrbedienfeld. Optional kann der Melder auch über ein Brandmeldetableau festgestellt werden. Bei einem Brandmeldetableau ist der Grundriss des Gebäudes dargestellt, die einzelnen Melder sind darauf durch LEDs gekennzeichnet. Die Feuerwehr entnimmt nun aus dem Laufkartenkasten, die Feuerwehrlaufkarten, die für jede einzelne Meldergruppe den von der Brandmeldeanlage schnellsten Weg aufgezeichnet haben.
Außerdem kann die Feuerwehr - je nach Ort, Größe und Lage des Gebäudes - einen Laufkartendrucker fordern, der die Laufkarten ausdruckt.
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), werden in Deutschland von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und Instand zu halten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen technischen Aufschaltbedingung. Die technischen Aufschaltbedingungen werden ggf. auch Anschaltbedingungen genannt.
Meist wird über ein Übertragungsgerät eine Wählverbindung die Feuerwehr, Einsatzzentrale oder privaten Wachdienst ohne Zeitverzögerung informiert. Es gibt jedoch auch Systeme über die eine Verbindung über eine direkte Standleitung, ISDN mit D-Kanal (X.25/X.31) oder GSM-Funk hergestellt wird. Welche Anschlussart verwendet wird, regelt hierbei die TAB.
Im November 2003 ist die aktuelle DIN 14675 über Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten dürfen nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführen, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Seit Dezember 2006 ist die Änderung A1 zur Norm DIN 14675:2003-11 verfügbar.
Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessionär der Region beantragt werden. Der Endkunde (Betreiber/Inhaber des Objektes) schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessionär ab.
In Österreich muss die Brandmeldeanlage selbst der TRVB-123 00 entsprechen. Die Vorschriften, eine Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr anschalten zu dürfen, sind in der TRVB-114-06 enthalten. Neben den technischen Voraussetzungen sind auch organisatorische Maßnahmen notwendig. So ist eine Brandschutzanlage untrennbar mit einem Feuerwehrschlüsseldepot und einem Brandschutzplan verbunden. Eine Datenübertragung muss immer über zwei redundante Systeme möglich sein.
Hersteller (Auswahl)
Hersteller von Brandmeldeanlagen sind unter anderem:
- ABB
- Bosch Sicherheitssysteme
- Fagus-GreCon
- GE Security
- Hekatron
- Honeywell
- Minimax
- Siemens Building Technologies
- Telenorma
- Total Walther GmbH
Weblinks
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