- Brandverhütungsschau
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Die Feuerbeschau oder Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Die Brandverhütungsschau umfasst außerdem Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhütung von Explosionen und zur Abwendung von Gefahren für die Feuerwehren im Einsatz.
Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten (Objekte), bei denen ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko besteht, durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen oder Sachwerte in erheblichem Maße gefährdet sind oder im Brandfalle die Umwelt erheblich gefährdet wird.
In Deutschland ist die Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschau in Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Speziell in Bayern ist die Durchführung nach Ermessen der Kommune geregelt, welche auch zur Durchführung der Feuerbeschau durch die entsprechende Verordnung verpflichtet ist.
In Österreich wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Feuerbeschau durch den Rauchfangkehrer durchgeführt. Bei größeren Wohnbauten, sowie Gewerbe- und Industrieobjekten, wird die Feuerwehr mit eingebunden. Da sich bei einer Feuerbeschau oft Mängel zeigen, die nur mit Aufwand und Kosten verbunden zu beheben sind, ist dies keine angenehme Aufgabe vor allem der Freiwilligen Feuerwehr, die andererseits zu diesen Personen auch zur Verbesserung ihrer eigenen Ausrüstung sammeln geht. Dadurch sind die handelnden Personen immer im Zwiespalt etwas vorzuschreiben oder darüber hinwegzusehen. Deshalb versuchte die Feuerwehr schon lange diese Tätigkeit abzugeben, was ihr auch vor einigen Jahren bei der Mehrzahl der Gebäude gelang.
Normalerweise ist eine Feuerbeschau alle fünf Jahre vorgeschrieben.
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