- Bremslicht
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In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG i.V.m. ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Bremsleuchten müssen mit einem roten Licht nach hinten leuchten. Die Leuchtkraft muss so hell sein, dass sie auch am Tag gesehen werden. Die zwei Bremsleuchten sind links und rechts in den Schlussleuchten am Kfz integriert. Dabei kann die Glühlampe eine eigene Fassung haben, oder mit dem Schlusslicht in einer Zweifadenglühlampe zusammengefasst sein. Die dritte Bremsleuchte befindet sich mittig im Fahrzeugheck. Sie besteht heutzutage meist aus einer LED-Leiste.
Auch bei LKWs sind zwei Bremsleuchten vorgeschrieben. Diese befinden sich in den Schlussleuchten. Allerdings können je nach Einsatzzweck und Art des Aufbaus noch weitere Bremsleuchten angebracht sein.
Funktion
Betätigt werden die Leuchten über den Bremslichtschalter, der am Bremspedal angebracht ist. Meist handelt es sich dabei um einen Näherungsschalter, der das Metall am Pedal registriert und die Leuchten einschaltet. Bei modernen Fahrzeugen wird das Signal an ein Steuergerät gesendet. Dieses aktiviert die Leuchten und leitet die Information über CAN-Bus an andere Steuergeräte (z. B. EDC) weiter. Insbesondere in Baumaschinen wird die Bremsleuchte auch direkt im Bremshydraulikkreislauf mit einem Druckschalter angesteuert.
Eine Weiterentwicklung des Bremslichtes ist das adaptive Bremslicht, welches bei starken Bremsungen oder Notbremsungen in größerer Fläche (zwei Bremsleuchten pro Seite) leuchtet oder blinkt.
Sonderregelungen
Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1. Januar 1981 ? sind auch gelbe Bremsleuchten zulässig, üblich waren diese jedoch nur bis Anfang der 1970er Jahre und sind heute nur noch vereinzelt bei Oldtimern und an Straßenbahnen des Typs GT6 zu finden. Dabei wird das Bremslichtsignal auf die Leitung des Blinker aufgeschaltet und zwar so, dass der Blinker Vorrang hat, d. h. bei einer Bremsung ohne Blinken leuchten beide (alle) Brems-/Blinklichter. Wird gleichzeitig geblinkt, so blinkt das Licht auf der „Blinkseite“, das andere leuchtet weiterhin konstant. Diese Verschaltung ermöglicht es, mit nur zwei einfädigen Glühlampen komplett die notwendigen Lichtsignale eines Kfz nach hinten abzugeben. Hierzu werden üblicherweise kleine, meist runde Rückleuchten mit nur zwei Kammern verwendet. Ebenfalls bei Oldtimern (z.B. VW Käfer) und vielen US-Fahrzeugen war eine Einkammer-Leuchte mit einer einzigen Zweifadenglühlampe und einer roten Abschlussscheibe üblich. Auch hier kommt die Vorrangschaltung (Blinklicht vor Bremslicht) zum Einsatz. Heutzutage sind vor allem bei größeren LKW Rückleuchten mit mindestens fünf Kammern üblich, etliche Funktionen sind dann doppelt oder mehrfach bestückt.
Besonders in den 1980er-Jahren waren zwei zusätzliche Bremsleuchten hinter der Heckscheibe beliebt, die umgangssprachlich als „Puffleuchten“ bezeichnet wurden. Puffleuchten sieht man heute nur noch sehr vereinzelt in älteren Modellen, sie sind jedoch nach wie vor zulässig.
Literatur
- Robert Bosch (Hrsg): Autoelektrik Autoelektronik. 5. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-528-23872-8
- Jürgen Kasedorf, Richard Koch: Service-Fibel für die Kfz-Elektrik. 14. überarbeitete Auflage, Vogel Buchverlag, 2001, ISBN 3-8023-1881-1
- Rudolf Hüppen, Dieter Korp: Autoelektrik alle Typen. Motorbuchverlag, Stuttgart, 1968, ISBN 3-87943-059-4
Weblinks
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