Briefwerbung

Briefwerbung

Postwurfsendung bezeichnet die massenhafte Zustellung identischer Postsendungen an eine Empfängergruppe.

Postwurfsendungen waren am 1. März 1925 unter der Bezeichnung Wurfsendung für Massendrucksachen versuchsweise zugelassen worden. Es mussten mindestens 1.000 Stück auf einmal eingeliefert werden. Die Empfängergattung war anzugeben. Es folgten, im Laufe der Zeit, unterschiedliche Mindesteinlieferungen, Höchstgewichte, Gebühren usw. 1927 erhielten Wurfsendungen die Bezeichnung “Postwurfsendung”, nun konnten auch Mischsendungen (Drucksachen und Warenproben) als Postwurfsendung aufgegeben werden (bis 1954). Zu Beginn des 2. Weltkriegs wurde der Dienst eingestellt, nach dem Krieg wieder zugelassen. Nach dem 1. Juli 1954 wurde die Unterscheidung zwischen Drucksachen und Mischsendungen aufgehoben. Die neue Postordnung von 1964 lässt Postwurfsendungen, unter der neuen Bezeichnung Wurfsendung, nur noch bis 50g zu (1984 bis 100g).

Seit einigen Jahren gibt es die teiladressierte Versandform "Postwurf-Spezial".

Die Schweizerische Post vermarktet das gleiche Produkt unter der Bezeichnung "PromoPost", die Österreichische Post unter der Bezeichnung "Info.Post". In der Schweiz kann man sich gegen Wurfsendungen mit einem am Briefkasten angebrachten "Stopp-Kleber" wehren, der von der Post und den großen Direktwerbefirmen akzeptiert wird, was immerhin 39% aller Haushalte tun.[1] Informationen von Parteien und Organisationen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen, Amtliches, sowie Spendenaufrufe gemeinnütziger Organisationen gehören nach Ansicht der Schweizerischen Post nicht unter Werbung und werden auch bei Vorhandensein eines Stopp-Klebers eingeworfen.[2][3]

Einzelnachweise

  1. http://bloggingtom.ch/archives/2006/03/17/weg-mit-dem-stopp-werbung-kleber/
  2. http://www.post.ch/de/pm_promopost_agb.pdf
  3. http://www.konsumentenschutz.ch/content/positionen_medien_kleberaktion.html

Weblinks


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