Britisches Unterhaus

Britisches Unterhaus

Das House of Commons (HoC) ist das Unterhaus des Britischen Parlaments und dessen politisch entscheidende Kammer. Das Parlament besteht neben dem House of Commons noch aus der Krone und dem Oberhaus, dem House of Lords. Dem Unterhaus gehören 646 Abgeordneten an. Diese werden Parlamentsmitglieder (engl. Members of Parliament, (MP) ) genannt. Die Abgeordneten werden für begrenzte Zeit nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt und bekleiden ihr Amt bis zur Auflösung des jeweiligen Parlamentes. Die Auflösung geschieht durch den/die Monarch/in, der/die allerdings nur auf Vorschlag des Premierministers handelt, und muss spätestens nach 5 Jahren erfolgen. Jeder Abgeordnete wird durch einen Wahlbezirk gewählt. Die Minister sind in der überwiegenden Zahl gleichzeitig Abgeordnete des Unterhauses. Ebenso ist seit 1963 jeder Premierminister auch Abgeordneter des Unterhauses gewesen.

Das Unterhaus entwickelte sich im 14. Jahrhundert aus der Versammlung der Vertreter der (meist Handels-) Städte und hat seitdem ununterbrochen existiert. Zu Beginn seiner Geschichte war das Unterhaus weniger bedeutend als das Oberhaus, doch mittlerweile ist es der vorherrschende Parlamentszweig. Es hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt. Die gesetzgeberischen Befugnisse übertreffen diejenigen des Oberhauses. Nach der Parlamentsakte von 1911 wurde die Befugnis des Oberhauses, die meisten Gesetzesentwürfe verwerfen zu dürfen, in eine lediglich suspensive (also aufschiebende) Befugnis umgewandelt. Des Weiteren ist die Regierung des Vereinigten Königreichs dem Unterhaus gegenüber verantwortlich. Der Premierminister bleibt nur so lange im Amt, wie er die Unterstützung des Unterhauses behält.

Der offizielle Titel lautet "Die Ehrenwerten Ortschaften des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, im Parlament versammelt" (engl. The Honourable the Commons of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland in Parliament assembled). Der Begriff Commons leitet sich vom franko-normannischen Wort communes ab, das so viel wie Ortschaften bedeutet. Es wird häufig irrtümlich angenommen, dass „Commons“ eine Abkürzung für „commoners“ (Nichtadelige, Gemeine) ist und damit einen Gegensatz zu den Lords (adelige Herren) im Oberhaus bildet. Das Unterhaus tagt ebenso wie das Oberhaus im Palace of Westminster.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das britische House of Commons. Zeichnung von 1834.

Das Parlament entwickelte sich aus dem königlichen Rat, der den König während des Mittelalters beriet. Dieser Rat, der immer für kurze Zeit zusammentrat, bestand aus Kirchenleuten, Adligen und Vertretern der Grafschaften (counties), die als Ritter der Grafschaft bezeichnet wurden. Die wichtigste Aufgabe des Rates war es, den durch die Krone vorgeschlagenen Steuern zuzustimmen. Oftmals verlangte der Rat jedoch, Beschwerden aus dem Volk abzuhelfen, bevor es zur Abstimmung über die Besteuerung ging. Daraus entwickelten sich die gesetzgeberischen Befugnisse.

Im Modellparlament von 1295 waren auch Vertreter der Boroughs, also der Landstädte und Städte, zugelassen. Damit wurde es Brauch, dass jede Grafschaft zwei Ritter der Grafschaft entsandte, und jede Stadt zwei Bürger. Zunächst waren die Vertreter der Städte fast vollkommen machtlos. Während die Vertretung der Grafschaften fest geregelt war, konnte der Monarch nach seinem Wohlgefallen den Städten das Wahlrecht verleihen oder wieder entziehen. Jedes sichtbare Bestreben nach Unabhängigkeit durch die Bürger hätte zum Ausschluss ihrer Stadt aus dem Parlament geführt. Die Ritter der Grafschaft waren in einer besseren Position, doch auch sie waren weniger mächtig als ihre adeligen Mitabgeordneten im noch aus einer Kammer bestehenden Parlament. Die Aufteilung des Parlaments auf zwei Häuser geschah während der Herrschaft von Eduard III.. Die Ritter und die Bürger bildeten das Unterhaus, während die Kleriker und die Adeligen das Oberhaus bildeten.

Obwohl es sowohl der Krone als auch den Lords untergeordnet blieb, handelte das Unterhaus mit zunehmender Kühnheit. Während des Guten Parlaments (1376) beklagte sich der Sprecher des Unterhauses, Sir Peter de la Mare über die drückende Steuerlast, verlangte eine Auflistung der königlichen Ausgaben und kritisierte den König für dessen Führung des Militärs. Das Unterhaus machte sich sogar daran, einige der königlichen Minister abzusetzen. Der tapfere Sprecher wurde inhaftiert, doch schon bald nach dem Tod König Eduards III. freigelassen. Während der Herrschaft des nächsten Monarchen, Richards II., begann das Unterhaus erneut, fehlgeleitete Minister der Krone abzusetzen. Es bestand darauf, nicht nur die Besteuerung, sondern auch die öffentlichen Ausgaben kontrollierten zu dürfen. Trotz diesen Zugewinnen in Autorität blieb das Unterhaus dennoch weniger mächtig als das Oberhaus und die Krone.

Der Einfluss der Krone stieg durch die Bürgerkriege des späten 15. Jahrhunderts noch weiter an, während die Bedeutung des Hochadels zurückging. In den Folgejahren konnten die beiden Kammern des Parlaments nur geringe Befugnisse bewahren, und die absolute Vorherrschaft des Monarchen wurde erneuert. Die Macht der Krone nahm unter der Herrschaft der Monarchen der Tudor-Dynastie im 16. Jahrhundert sogar noch weiter zu. Dieser Trend kehrte sich aber mit dem Aufstieg des Hauses Stuart auf den englischen Thron 1603 etwas um. Die ersten beiden Stuart-Monarchen, Jakob I. und Karl I. gerieten mit dem Unterhaus über Besteuerung, Religion und königliche Befugnisse in Konflikt.

Die Auseinandersetzungen zwischen Karl I. und dem Parlament waren derart erbittert, dass sie erst durch den Englischen Bürgerkrieg entschieden werden konnten. Der König wurde 1649 enthauptet und die Krone und das Oberhaus wurden abgeschafft. Obwohl das Unterhaus in der Theorie allen anderen Organen übergeordnet war, lag die wirkliche Kontrolle bei Oliver Cromwell. Die Monarchie und das Oberhaus wurden aber bald nach Cromwells Tod beide 1660 wieder eingeführt. Die Macht der Krone hatte abgenommen und wurde weiter verringert, als Jakob II. im Verlauf der Glorreichen Revolution 1688 abgesetzt wurde. Das House of Lords konnte jedoch schon bald seine vorherrschende Position im Parlament wiedererringen. Diese Stellung konnte es bis zum 19. Jahrhundert bewahren.

Im 18. Jahrhundert bildete sich das Amt des Premierministers heraus. Bald setzte sich die moderne Auffassung durch, dass die Regierung nur so lange an der Macht verblieb, wie sie über die Unterstützung des Parlaments verfügte. Allerdings wurde die Unterstützung des Unterhauses für die Regierung erst später entscheidend. Auch der Brauch, dass der Premierminister aus dem Unterhaus kam, entwickelte sich erst später.

Das Unterhaus durchlief im 19. Jahrhundert eine wichtige Reformperiode. Die Krone hatte von ihrem Vorrecht, den Städten das Wahlrecht zu verleihen und zu entziehen, nur sehr unregelmäßig Gebrauch gemacht. Weiter hatten sich bei den Stadtvertretungen einige Anomalien entwickelt. So waren einige einst bedeutsame Städte in die Bedeutungslosigkeit abgeglitten. Dennoch hatten sie ihr Recht bewahrt, zwei Vertreter ins Unterhaus zu entsenden. Das berüchtigste Beispiel war Old Sarum, das nur über 11 Wahlberechtigte verfügte. Zur gleichen Zeit verfügten große Städte wie Manchester über keine eigenen Vertreter, doch konnten ihre wahlberechtigten Einwohner in der entsprechenden Grafschaft abstimmen, in diesem Fall in Lancashire. Außerdem gab es sogenannte Westentaschen-Boroughs – kleine Wahlbezirke, die von einigen wohlhabenden Landbesitzern und Adeligen kontrolliert wurden, deren Kandidaten ausnahmslos von den Wählern gewählt wurden.

Reform Act von 1832

Hauptartikel: Reform Act von 1832

Das Unterhaus versuchte, diesen Anomalien im Jahr 1831 durch ein Reformgesetz abzuhelfen. Zunächst zeigte sich das Oberhaus nicht willens, das Gesetz zu verabschieden. Es wurde jedoch gezwungen nachzugeben, als Premierminister Charles Grey, 2. Earl Grey dem König Wilhelm IV. riet, eine Vielzahl von neuen Mitgliedern in das Oberhaus zu berufen, die dem Gesetz positiv gegenüberstanden. Bevor der König jedoch zur Tat schreiten konnte, verabschiedeten die Lords das Gesetz 1832. Das Reformgesetz von 1832 entzog den in Bedeutungslosigkeit verfallenen Städten das Wahlrecht, schuf gleichartige Wahlbedingungen in allen Städten, und verlieh Städten mit vielen Einwohnern eine angemessene Vertretung. Es bewahrte jedoch viele der Westentaschen-Boroughs. In den folgenden Jahren beanspruchte das Unterhaus zunehmend Entscheidungsbefugnisse, während der Einfluss des Oberhauses durch die Krise im Zuge des Reformgesetzes gelitten hatte. Auch hatte die Macht der Patrone in den Westentaschen-Boroughs abgenommen. Die Lords zögerten nun immer häufiger, Gesetze zu verwerfen, die im Unterhaus mit großen Mehrheiten verabschiedet worden waren. Auch wurde es zu einer allgemein akzeptierten politischen Praxis, dass allein die Unterstützung des Unterhauses für ein Verbleiben des Premierministers im Amt genügte.

William Gladstone während einer Debatte im House of Commons am 8. April 1886.

Viele weitere Reformen wurden während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die Reformakte von 1867 senkte die Eigentumsschwelle, ab der jemand in den Städten wahlberechtigt war, reduzierte die Zahl der Vertreter aus den weniger bevölkerten Städten, und gewährte mehreren aufstrebenden Industriestädten neue Parlamentssitze. Die Wählerschaft wurde durch das Volksvertretungsgesetz von 1884 ausgeweitet, wodurch die erforderliche Eigentumsschwelle für das Wahlrecht in den Grafschaften gesenkt wurde. Das Sitzneuverteilungsgesetz des Folgejahres ersetzte beinahe alle Wahlkreise mit mehreren Vertretern durch Wahlkreise mit nur noch einem Vertreter.

Parliament Act von 1911

Kammer des House of Commons im Jahr 1851

Die nächste wichtige Phase in der Geschichte des Unterhauses kam im frühen 20. Jahrhundert. Die liberale Regierung unter der Führung von Herbert Henry Asquith führte 1908 eine Reihe von Programmen zur sozialen Wohlfahrt ein. Zusammen mit dem kostspieligen Wettrüsten mit Deutschland war die Regierung deshalb gezwungen, über Steuererhöhungen ihre Einnahmen zu erhöhen. Deshalb legte der Finanzminister David Lloyd George 1909 ein sogenanntes „Volksbudget“ vor, das höhere Steuern für vermögende Landbesitzer vorsah. Diese unpopuläre Maßnahme wurde jedoch im vorwiegend konservativen Oberhaus abgelehnt.

Im Wahlkampf für die Wahlen von 1910 machten die Liberalen die Befugnisse des Oberhauses zu ihrem wichtigsten Wahlkampfthema und erreichten damit ihre Wiederwahl. Asquith schlug daraufhin vor, dass die Befugnisse des Oberhauses sehr eingeschränkt werden sollten. Das Gesetzgebungsverfahren wurde kurzzeitig durch den Tod von König Eduard VII. unterbrochen, wurden jedoch bald darauf unter Georg V. wieder aufgenommen. Nach weiteren Wahlen im Dezember 1910 konnte die Regierung Asquith das Gesetz durchbringen, das eine Beschneidung der Befugnisse des Oberhauses vorsah. Der Premierminister schlug mit Zustimmung des Monarchen vor, dass das Oberhaus mit der Schaffung von 500 liberalen Peers überflutet werden könnte, sofern es die Verabschiedung des Gesetzes verweigerte. Die gleiche Maßnahme hatte bereits die Verabschiedung der Reformakte von 1832 ermöglicht. Das Parlamentsgesetz von 1911 trat bald darauf in Kraft und beseitigte die legislative Gleichrangigkeit der zwei Kammern des Parlaments. Dem Oberhaus war es jetzt nur noch gestattet, die meisten Gesetzgebungsakte für höchstens drei Parlamentssitzungen zu vertagen, oder für maximal 2 Jahre. Mit dem Parlamentsgesetz von 1949 wurde dies auf entweder 2 Parlamentssitzungen oder maximal ein Jahr weiter eingeschränkt. Mit der Verabschiedung dieser Gesetze ist das Unterhaus der vorherrschende Zweig des Parlaments geworden, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.

Ursprünglich erhielten die Abgeordneten für ihr Amt kein Einkommen. Die meisten, die ins Unterhaus gewählt wurden, verfügten über private Einkünfte, während einige wenige von der finanziellen Unterstützung wohlhabender Patrone abhingen. Die frühen Abgeordneten der Arbeitspartei bezogen oftmals Einkünfte aus einer Gewerkschaft, doch dies wurde durch eine Entscheidung des Oberhauses von 1910 verboten. Als Konsequenz wurde eine Klausel in die Parlamentsakte von 1911 eingefügt, die Diäten für die Abgeordneten einführte. Minister der Regierung waren bereits zuvor bezahlt worden.

Abgeordnete und Wahlen

Jeder Abgeordnete vertritt einen einzigen Wahlkreis. Vor den Reformen des 19. Jahrhunderts bestand nur ein geringer Zusammenhang zwischen den Wahlkreisen und der Bevölkerungsverteilung. Die Grafschaften und Städte mit ihren festgelegten Grenzen waren weitgehend gleichmäßig im Unterhaus durch jeweils zwei Vertreter repräsentiert. Die Reformen des 19. Jahrhunderts führten zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Sitze. Dies begann mit der Reformakte von 1832. Die Reformen von 1885 ersetzten die meisten Wahlkreise mit 2 Abgeordneten durch solche mit nur noch einem Abgeordneten. Die letzten Wahlkreise mit 2 Abgeordneten wurden 1948 ersetzt. Auch die Universitätswahlkreise, die den bedeutenden Universitäten von Oxford und Cambridge eine eigene Vertretung im Parlament gegeben hatten, wurden im selben Jahr abgeschafft. Somit wählt jeder Wahlkreis heutzutage nur noch einen Abgeordneten ins Parlament. Es gibt noch immer eine Aufteilung in Grafschaftswahlkreise und Stadtwahlkreise. Der Unterschied besteht jedoch lediglich in der Geldsumme, die die Kandidaten während der Wahlkämpfe ausgeben dürfen.

Die Wahlkreisgrenzen werden durch vier ständige und unabhängige Grenzkommissionen festgelegt, je eine für England, Wales, Schottland und Nordirland. Die Zahl der Wahlkreise, die den jeweiligen vier Regionen des Vereinigten Königreichs zustehen, ist eine Funktion ihrer Bevölkerungszahl, wobei es jedoch auch einige festgelegte Regeln gibt. England, Wales und Schottland müssen insgesamt etwa 613 Wahlkreise beinhalten, und Nordirland muss zwischen 16 und 18 Wahlkreise verfügen. Durch Gesetz muss Wales wenigstens 35 Abgeordnete ins Parlament entsenden. Die Kommissionen führen regelmäßig alle 8 bis 12 Jahre eine Untersuchung über die Wahlkreisgrenzen durch, sowie eine gewisse Zahl zwischenzeitlicher Erhebungen. Beim Abstecken der Wahlkreisgrenzen berücksichtigen sie örtliche Verwaltungsgrenzen. Davon können sie jedoch abweichen, um große Unterschiede in der Bevölkerungsgröße der unterschiedlichen Wahlkreise zu vermeiden. Die Vorschläge der Grenzkommissionen unterliegen der Zustimmung des Parlaments, sie können jedoch von diesem nicht selbst abgeändert werden. Nach der nächsten allgemeinen Untersuchung werden die Grenzkommissionen in die Wahlkommission integriert werden, die im Jahr 2000 eingeführt wurde. Derzeit ist das Vereinigte Königreich in 646 Wahlkreise eingeteilt, davon 529 in England, 40 in Wales, 59 in Schottland und 18 in Nordirland.

Die Allgemeinen Wahlen werden einberufen, sobald das Parlament durch den Souverän aufgelöst wird. Der Zeitpunkt der Auflösung wird normalerweise vom Premierminister ausgewählt. Eine Parlamentsperiode darf jedoch nicht länger als 5 Jahre dauern, sofern nicht ein Verlängerungsgesetz von beiden Kammern verabschiedet wird und die königliche Zustimmung erhält. Das Oberhaus hat ausnahmsweise für dieses Gesetz ein Vetorecht behalten.

Jeder Kandidat muss Bewerbungsunterlagen einreichen, die von 10 registrierten Wählern seines Wahlkreises unterschrieben sind. Auch muss er 500 Pfund hinterlegen, die nur dann zurückgezahlt werden, wenn der Kandidat wenigstens 5 % der Stimmen seines Wahlkreises erzielt. Diese Kaution soll Scherzkandidaturen verhindern. Aus jedem Wahlkreis wird je ein Abgeordneter ins Parlament entsendet. Es gewinnt nach dem Mehrheitswahlprinzip derjenige Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereint. Die Stimmen der unterlegenen Kandidaten werden nicht weiter berücksichtigt. Minderjährige, Angehörige des Oberhauses, Strafgefangene und geschäftsunfähige Personen sind nicht passiv wahlberechtigt. Um zu wählen, muss man sowohl Einwohner des Vereinigten Königreich wie auch Staatsbürger desselben, eines Britischen Überseegebiets, der Republik Irland oder eines Mitgliedsstaats des Commonwealth of Nations sein. Auch britische Bürger, die im Ausland leben, sind noch bis zu 15 Jahre nach dem Wegzug aus Großbritannien wahlberechtigt. Kein Wähler darf in mehr als einem Wahlkreis seine Stimme abgeben.

Nach der Wahl dient der Abgeordnete regelmäßig bis zur nächsten Auflösung des Parlaments, oder bis zu seinem Tod. Sofern ein Abgeordneter die nachstehenden Qualifikationen verliert, wird sein Sitz vakant. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das House of Commons Abgeordnete ausschließt. Von dieser Möglichkeit wird jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen, wie ernsthaftem Fehlverhalten oder strafbaren Tätigkeiten, Gebrauch gemacht. In solchen Fällen kann eine Vakanz durch eine Nachwahl in dem entsprechenden Wahlkreis beseitigt werden. Dabei wird das gleiche Wahlsystem angewandt wie bei den Allgemeinen Wahlen.

Der Begriff „Member of Parliament“ (Mitglied des Parlaments) als Bezeichnung für die Parlamentsabgeordneten bezieht sich nur auf die Angehörigen des House of Commons, obwohl auch die Angehörigen des House of Lords Teil des Parlaments sind. Abgeordnete des House of Commons dürfen ihrem Namen die Abkürzung MP (Member of Parliament) nachstellen. Das Jahresgehalt jedes Parlamentsabgeordneten beträgt 57485 Pfund. Dazu können zusätzliche Gehälter für Ämter kommen, die sie neben ihrem Mandat besitzen, z.B. für das Amt des Speaker (Parlamentspräsident). Die meisten Abgeordneten beanspruchen auch zwischen 100.000 Pfund und 150.000 Pfund für verschiedene Aufwendungen (Mitarbeiterkosten, Porto, Reisespesen etc.), sowie für den Unterhalt eines Zweitwohnsitzes in London, sofern sie sonst woanders wohnen.

Voraussetzungen

Es gibt zahlreiche Voraussetzungen, die Kandidaten für ein Parlamentsmandat erfüllen müssen. Die Wichtigsten sind, dass ein Abgeordneter das 21. Lebensjahr vollendet haben sowie ein Bürger des Vereinigten Königreichs, eines Britischen Überseegebiets, der Republik Irland oder ein Angehöriger eines anderen Commonwealth-Staates sein muss. Diese Einschränkungen wurden durch die Britische Nationalitätsakte von 1981 (British Nationality Act) festgeschrieben. Vorher galten noch engere Voraussetzungen: Nach dem Act of Settlement von 1701 durften nur diejenigen kandidieren, die bereits mit ihrer Geburt britische Staatsbürger geworden waren. Angehörige des House of Lords durften nicht Abgeordnete im House of Commons werden.

Parlamentsabgeordnete werden aus dem House of Commons ausgeschlossen, wenn sie Einschränkungen aus persönlichem Bankrott (Bankruptcy Restrictions Order) unterliegen. Dies trifft für Abgeordnete aus England und Wales zu. Nordirische Abgeordnete werden ausgeschlossen, wenn sie für zahlungsunfähig erklärt wurden, und Schottische, sofern ihr Vermögen der Zwangsvollstreckung unterliegt. Auch Geisteskranken ist es verwehrt, im House of Commons zu sitzen. Nach dem Gesetz zur geistigen Gesundheit von 1959 müssen zwei Spezialisten gegenüber dem Unterhaussprecher erklären, dass der betroffene Abgeordnete an einer Geisteskrankheit leidet, bevor sein Mandat als vakant erklärt werden kann. Es gibt auch einen Präzedenzfall des Common Law aus dem 18. Jahrhundert, wonach die „Tauben und Stummen“ nicht im House of Commons sitzen dürfen. Über diesen Präzedenzfall ist in den letzten Jahren allerdings nicht mehr entschieden worden, und es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass er von den Gerichten in einer hypothetischen Entscheidung aufrechterhalten werden würde.

Jeder, der des Hochverrats für schuldig befunden worden ist, darf bis zur vollen Verbüßung der Strafe nicht dem Parlament angehören, oder bis er von der Krone voll begnadigt wurde. Auch ist derjenige unwählbar, der eine Gefängnisstrafe von einem Jahr oder länger verbüßt. Zu guter Letzt dürfen diejenigen für 10 Jahre nicht kandidieren, die sich bestimmter wahlbezogener Straftaten gegen das Volksvertretungsgesetz (Representation of the People Act 1983) schuldig gemacht haben. Daneben gibt es noch weitere Disqualifikationstatbestände im House of Commons Disqualification Act 1975. Auch Inhaber hoher Ämter in der Justiz, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten und Mitglieder ausländischer Gesetzgebungsorgane (mit Ausnahme derer von Irland oder den Commonwealth-Staaten), sowie die Amtsinhaber verschiedener Kronämter sind nicht berechtigt, für das House of Commons zu kandidieren. Das Gesetz fasste weitgehend bereits zuvor getroffene gesetzliche Regeln zusammen. So waren mehrere Kronbeamte bereits seit dem Act of Settlement von 1707 ausgeschlossen. Obwohl Minister ebenfalls bezahlte Beamte der Krone sind, dürfen sie ihr Parlamentsmandat wahrnehmen.

Die Regel, wonach bestimmte Kronbeamte vom Dienst im House of Commons ausgeschlossen sind, wurde erlassen, um einen anderen Beschluss des House of Commons von 1623 zu umgehen, wonach Parlamentsabgeordneten nicht gestattet ist, zurückzutreten. Sollte nun heutzutage ein Abgeordneter den Wunsch verspüren, sein Amt niederzulegen, so kann er eine Ernennung zu einem von zwei Kronämtern beantragen. Dies sind die Ämter des Kronverwalters und Amtmanns des Landguts der Chiltern Hundreds sowie des Kronverwalters und Amtmanns des Landguts von Northstead. Der Chancellor of the Exchequer ist für die Ernennung zuständig, und ist durch die Tradition gebunden, ein solches Ersuchen niemals zurückzuweisen.

Ämter

Das House of Commons wählt sich zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Vorsitzenden, der als Speaker (Sprecher) bezeichnet wird. Sofern der Amtsinhaber aus der vorherigen Legislaturperiode kandidiert, kann das House of Commons ihn durch die Verabschiedung eines einfachen Antrags mit Mehrheit wiederwählen. Gegen einen amtierenden Parlamentssprecher werden bei den Unterhauswahlen von den großen Parteien keine Gegenkandidaten aufgestellt. Neue Kandidaten werden durch geheime Wahl gewählt. Ein designierter Speaker kann sein Amt erst antreten, nachdem er die Zustimmung des Monarchen erlangt hat. Diese königliche Zustimmung ist jedoch lediglich eine Formalität, und der Monarch hat hierüber keine eigene Entscheidungskompetenz. Der Unterhaussprecher wird von drei Stellvertretern unterstützt. Der höchstrangige Stellvertreter ist der Vorsitzende der Mittel und Wege (Chairman of Ways and Means). Die anderen beiden Stellvertreter werden erster und zweiter stellvertretender Vorsitzender der Mittel und Wege genannt. Diese Amtsbezeichnungen leiten sich vom Komitee der Mittel und Wege ab und waren ein Organ, das der Vorsitzende einst leitete. Obwohl das Komitee 1967 abgeschafft wurde, wurden die traditionellen Titel beibehalten. Der Unterhaussprecher und die stellvertretenden Unterhaussprecher sind immer Abgeordnete des House of Commons.

Während der Unterhaussprecher die Sitzungen leitet, trägt er eine zeremonielle schwarze Robe. Er kann dabei auch eine Perücke tragen. Diese Tradition wurde jedoch seit der Amtszeit der Unterhaussprecherin Betty Boothroyd nicht weitergeführt. Der Unterhaussprecher oder sein Stellvertreter leitet die Sitzung von einem Stuhl in Front vor den Abgeordneten. Er ist gleichzeitig auch der Vorsitzende der Geschäftsordnungskommission (House of Commons Commission), die die Geschäftsführung des House of Commons übernimmt, und kontrolliert die Debatten, indem er das Wort erteilt. Sofern ein Abgeordneter der Meinung ist, das eine Regel der Geschäftsordnung verletzt wurde, kann er sich beim Unterhaussprecher beschweren. Daraufhin ergeht eine verbindliche Entscheidung des Sprechers, die nicht angefochten werden kann. Der Unterhaussprecher kann Abgeordnete disziplinieren, die gegen die Geschäftsordnung verstoßen. Somit ist der Unterhaussprecher weit mächtiger als sein Gegenüber im House of Lords, der Lordkanzler. Letzterer hat überhaupt keine Disziplinargewalt. Gewöhnlich üben der Unterhaussprecher und seine Stellvertreter ihr Amt überparteilich aus. Sie stimmen nicht ab oder haben andere Parteiämter inne. Nach der Gewohnheit stellen die anderen größeren Parteien im Wahlkreis des Unterhaussprechers keine Gegenkandidaten auf, wenn sich der Sprecher um eine Wiederwahl bemüht. Die Überparteilichkeit wird auch fortgesetzt, wenn der Unterhaussprecher aus dem House of Commons ausscheidet.

Der Haussekretär (Clerk of the House) ist sowohl der Chefberater des Unterhauses in Verfahrensfragen als auch der oberste leitende Beamte. Er ist ein ständiger Beamter und selbst kein Abgeordneter. Der Haussekretär berät den Unterhaussprecher bei den Regeln und Verfahrensfragen des Unterhauses, unterschreibt Anweisungen und offizielle Kommuniqués, und er unterschreibt und unterstützt Gesetzentwürfe. Er ist der Vorsitzende der Geschäftsleitung (Board of Management), die aus den Abteilungsleitern der sechs Abteilungen des Unterhauses besteht. Der Stellvertreter des Haussekretärs wird als Assistent des Sekretärs (Clerk Assistant) bezeichnet. Ein weiterer Amtsinhaber ist der Sergeant-at-Arms, dessen Aufgaben die Aufrechterhaltung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit auf dem Parlamentsgelände beinhalten. Der Sergeant-at-Arms trägt einen zeremoniellen Streitkolben als Symbol für die Autorität der Krone und des House of Commons. Zu jeder Sitzungseröffnung schreitet er mit diesem Streitkolben dem Unterhaussprecher beim Betreten des House of Commons voran. Während der Sitzung ruht der Streitkolben auf der Tafel des House of Commons.

Ablauf

Wie das House of Lords tritt das House of Commons im Palace of Westminster in London zusammen. Der Sitzungssaal ist klein und bescheiden in grünem Ton gehalten. Damit stellt er einen Gegensatz zur in rot gehaltenen und aufwendig ausgestatteten Kammer der Lords dar. Es gibt zu beiden Seiten der Kammer Bänke, die von einem Mittelgang geteilt werden. Diese Ausstattung erinnert an diejenige der Sankt-Stephans-Kapelle, die bis zu ihrer Zerstörung durch einen Brand im Jahr 1834 als Sitzungssaal fungierte. Der Stuhl des Speakers befindet sich am Kopfende der Kammer. Davor befindet sich die Tafel des Hauses, auf die der zeremonielle Streitkolben gelegt wird. Die Sekretäre (Clerks) sitzen an der Tafel in der Nähe des Speakers, um ihn im Bedarfsfall bei Verfahrensfragen beraten zu können. Die Regierungsmitglieder sitzen auf den Bänken zur Rechten des Speakers, während die Oppositionsabgeordneten auf den Bänken links des Speakers Platz nehmen.

Vor den Bankreihen zu beiden Seiten befindet sich auf dem Teppich je eine rote Linie. Diese beiden roten Linien haben einen Abstand von zwei Schwertlängen zueinander. Einem Abgeordneten ist es während der Sitzung traditionell nicht erlaubt, diese Linie zu überschreiten. Dies soll verhindern, dass ein Abgeordneter den politischen Gegner auf der gegenüberliegenden Seite womöglich handgreiflich attackiert. Minister der Regierung und wichtige Oppositionsführer sitzen auf den vorderen Bänken und werden als Vorderbänkler (Frontbenchers) bezeichnet. Andere Parlamentsmitglieder werden Hinterbänkler (Backbenchers) genannt. Merkwürdigerweise finden nicht alle Parlamentsabgeordneten gleichzeitig Raum im House of Commons Platz. Es gibt nur Sitze für 427 der 646 Abgeordneten. Abgeordnete, die verspätet eintreffen, müssen in der Nähe des Eingangs stehen, wenn sie den Debatten zuhören möchten. Sitzungen in der Kammer des Unterhauses finden jeden Tag von Montag bis Donnerstag statt, einige auch an Freitagen. Während Zeiten des nationalen Notstands kann das House of Commons auch an Samstagen zusammentreten.

Westminster Hall

Aufgrund kürzlich durchgeführter Reformen trifft sich das House of Commons manchmal auch in einer anderen Kammer des Palace of Westminster, die Westminster Hall genannt wird. Die Debatten in der Westminster Hall behandeln im Allgemeinen unstrittige oder überparteiliche Themen. Debatten, die später zu Abstimmungen führen, müssen weiterhin in der Hauptkammer abgehalten werden. Sitzungen in der Westminster Hall werden jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag abgehalten. Sie bestehen aus einer Morgensitzung und einer Abendsitzung an jedem dieser Tage.

Sitzungen des House of Commons finden öffentlich statt. Das House of Commons kann jedoch jederzeit durch Abstimmung entscheiden, die Öffentlichkeit von der Sitzung auszuschließen. Der traditionelle Einwurf eines Abgeordneten, der eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wünscht, lautete folgendermaßen: „I spy strangers“ (Ich erblicke Fremde). Daran schließt sich dann automatisch eine entsprechende Abstimmung an. Diese Tradition wurde jedoch 1998 abgeschafft, da sie gewöhnlich benutzt wurde, um Debatten zu verzögern und zu unterbrechen. Jetzt müssen Abgeordnete, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit wünschen, einen förmlichen Antrag stellen. Öffentliche Debatten werden über Radio und Fernsehen übertragen. Daneben werden sie schriftlich mitprotokolliert, das Protokoll nennt sich Hansard.

Sitzungen des House of Commons wurden häufig von wütenden Protestierern unterbrochen, die Gegenstände von der Besuchergalerie oder anderen Galerien in die Kammer warfen. Beispiele für solche Gegenstände sind Flugblätter, Mist, Mehl sowie ein Kanister mit Tränengas (2-Chlorbenzyliden-malonsäuredinitril). Selbst Abgeordnete haben gelegentlich Parlamentssitzungen gestört. So ergriff zum Beispiel der konservative Abgeordnete Michael Heseltine im Jahr 1976 den Streitkolben und schwang ihn während einer hitzigen Debatte. Die wohl berühmteste Störung einer Parlamentsdebatte wurde von König Karl I. verursacht, der im Jahr 1642 mit einer Abteilung Bewaffneter die Kammer betrat, um fünf Parlamentsabgeordnete der antimonarchischen Fraktion zu verhaften. Diese Aktion wurde jedoch als schwerer Bruch des Privilegs des Parlaments angesehen.

Seit 1642 ist es eine streng beachtete Gewohnheit geworden, dass kein Monarch die Unterhauskammer mehr betreten hat. Aus der Handlung Karls I erwuchs noch eine andere Tradition: die alljährliche Parlamentseröffnung in der Oberhauskammer, in deren Verlauf der Monarch in Gegenwart der Abgeordneten beider Kammern die Regierungserklärung verliest. Der Gentleman Usher of the Black Rod (ein Oberhausbeamter) ist verantwortlich dafür, das Unterhaus in die Oberhauskammer einzuberufen. Sobald er erscheint, um seine Einberufung zu überbringen, werden die Türen der Unterhauskammer vor ihm geschlossen. Damit wird das Recht des Unterhauses symbolisiert, ohne Unterbrechung beraten zu dürfen. Erst nachdem der Gentleman Usher dreimal mit seinem Schwarzen Stab an die Tür gepocht hat, wird ihm Zutritt gewährt.

Während der Debatten dürfen die Abgeordneten erst das Wort ergreifen, nachdem es ihnen vom Speaker oder dem jeweils vorsitzenden Stellvertreter erteilt wurde. Aus Tradition erteilt der Speaker abwechselnd Mitgliedern der Regierung und der Opposition das Rederecht. Normalerweise werden dem Premierminister, dem Oppositionsführer sowie anderen Führern beider Lager Vorrang vor anderen Abgeordneten eingeräumt, wenn sich mehrere gleichzeitig zum Sprechen erheben. Zuvor wurde allen Kronräten (Privy Councillors) ein Vorrang eingeräumt. Mit der Modernisierung des Verfahrensablaufs 1998 wurde dies jedoch beseitigt.

Die Redebeiträge richten sich förmlich an den Vorsitzenden, unter Verwendung der Einleitung „Mr Speaker“, „Madam Speaker“, „Mr Deputy Speaker“ oder „Madam Deputy Speaker“. Nur der jeweils Vorsitzende darf direkt in den Reden angesprochen werden. Auf andere Abgeordnete darf nur in der dritten Person Bezug genommen werden. Traditionellerweise wird auf andere Abgeordnete nicht mit deren Namen Bezug genommen, sondern unter Verwendung des Namens ihres jeweiligen Wahlkreises. Zum Beispiel „Der Ehrenwerte Abgeordnete für (Wahlkreis)“ Der Unterhaussprecher setzt die Regeln durch, und kann Abgeordnete verwarnen und bestrafen, die von den Regeln abweichen. Die Anweisungen des Speakers zu missachten, wird als schwerer Verstoß gegen die Hausregeln angesehen. Dies kann zum Ausschluss des Betreffenden aus dem House of Commons führen. Im Fall einer schwerwiegenden Unordnung kann der Speaker die Parlamentssitzung ohne Abstimmung vertagen.

Die Geschäftsordnung des House of Commons (Standing Orders of the House of Commons) sehen keine förmlichen zeitlichen Begrenzungen für die Debatten vor. Der Speaker kann jedoch einem Abgeordneten, der eine ermüdende Rede mit Wiederholungen führt, oder die irrelevant ist, das Rederecht entziehen. Die Zeit, die für die Debatten über bestimmte Anträge vorgesehen ist, wird häufig durch informelle Absprachen zwischen den Parteien begrenzt. Eine Debatte kann jedoch durch die Verabschiedung eines Zeitverteilungsantrags eingeschränkt werden. Solche Anträge werden auch Fallbeilanträge genannt (Guillotine Motions). Als Alternative kann das Unterhaus auch eine Debatte sofort beenden, indem es einen Antrag auf Debattenschluss verabschiedet. Der Unterhaussprecher kann einen solchen Antrag jedoch verwerfen, wenn er der Ansicht ist, dass damit gegen Minderheitenrechte verstoßen wird.

Wenn die Debatte zum Ende gelangt, oder wenn ein Debattenschluss beschlossen wurde, wird über den zur Debatte stehenden Antrag abgestimmt. Das Unterhaus stimmt zunächst mündlich ab (Voice vote): der Unterhaussprecher verliest den Antrag, und die Abgeordneten antworten entweder zustimmend „Aye“ oder ablehnend „No“. Der Vorsitzende verkündet daraufhin das Ergebnis. Sofern jedoch die Einschätzung über den Ausgang von einem Abgeordneten angezweifelt wird, kommt es zu einer Abstimmung im Hammelsprungverfahren (Division). Der Vorsitzende kann die Anzweifelung jedoch zurückweisen, wenn er von der Eindeutigkeit des Voice Vote überzeugt ist. Sofern ein Hammelsprung durchgeführt wird, betreten die Abgeordneten die beiden Vorräume auf den jeweiligen Seiten der Unterhauskammer. Dort werden ihre Namen von Sekretären aufgenommen. In jedem Vorraum befinden sich zwei Berichterstatter („Tellers“), die ebenfalls Abgeordnete sind. Die Berichterstatter zählen die Stimmen der Abgeordneten aus.

Sobald ein Hammelsprung beendet ist, geben die Berichterstatter die Ergebnisse an den Vorsitzenden weiter, der sie dann verkündet. Bei Stimmengleichstand hat der Vorsitzende selbst die entscheidende Stimme. Die Mindestanzahl des House of Commons für ein gültiges Votum durch Hammelsprung ist 40 Stimmen. Haben weniger als 40 Abgeordnete am Hammelsprung teilgenommen, so ist er ungültig. Wenn ein Abgeordneter während eines Hammelsprungs einen Antrag auf Wiederherstellung der Ordnung (Point of Order) stellen wollte, musste er einen bestimmten Hut tragen. Damit sollte angezeigt werden, dass sich sein Antrag nicht auf die laufende Debatte bezog. Auch diese Sitte wurde 1998 eingestellt.

Das Ergebnis der meisten Abstimmungen ist bereits zuvor bekannt, da die politischen Parteien ihre Abgeordneten Anweisungen geben, wie sie abstimmen sollen. Eine Partei beauftragt normalerweise bestimmte Abgeordnete, die Whips genannt werden, um für die gewünschten Abstimmungsergebnisse der Parteimitglieder zu sorgen. Normalerweise stimmen Parlamentsabgeordnete nicht entgegen den Wünschen der Partei ab, da sie sich somit den Weg zu höheren politischen Ämtern in ihren Parteien verstellen würden. Auch könnten Abweichler dadurch bestraft werden, dass sie bei zukünftigen Wahlen in Ihren Wahlkreisen nicht mehr als offizielle Parteikandidaten aufgestellt werden. In schweren Fällen können sie auch direkt aus ihren Parteien ausgeschlossen werden, was aber sehr selten der Fall ist. Aufstände von Hinterbänklern, die mit der Linie der Parteiführung unzufrieden sind, kommen durchaus nicht so selten vor. In einigen Fällen kann es jedoch dazu kommen, dass die Parteien freie Abstimmungen verkünden. Dann dürfen die Abgeordneten nach eigenem Gutdünken abstimmen. Dies sind normalerweise Abstimmungen über Gewissensfragen wie zum Beispiel über Abtreibung oder die Todesstrafe.

Ausschüsse

Das Parlament des Vereinigten Königreich setzt zu verschiedenen Zwecken Ausschüsse ein. Ein gebräuchlicher Zweck ist die Überprüfung von Gesetzen. Ausschüsse beleuchten die Gesetze im Detail und können auch Änderungen vornehmen. Gesetze mit großer verfassungsrechtlicher Bedeutung sowie wichtige Finanzmaßnahmen werden gewöhnlich zum Ausschuss des Gesamten Hauses (Committee of the Whole House) gesandt, einem Organ, das, wie der Name suggeriert, alle Abgeordneten des House of Commons umfasst. Statt dem Unterhaussprecher sitzt diesem Komitee der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende der Mittel und Wege vor. Dieser Ausschuss tritt in der Kammer des House of Commons zusammen.

Die meisten Gesetze werden von Ständigen Ausschüssen (Standing Committees) bearbeitet, die jeweils aus zwischen 16 und 50 Mitgliedern bestehen. Die Besetzung jedes Ständigen Ausschusses gibt in etwa die Kräfteverteilung der Parteien im ganzen House of Commons wieder. Obwohl „ständig“ auf Dauerhaftigkeit hindeutet, wechselt die Mitgliedschaft in den Ständigen Ausschüssen beständig. Neue Ausschussmitglieder werden jedes Mal neu zugeteilt, wenn der Ausschuss ein Gesetzesvorhaben bearbeitet. Es gibt keine formale Begrenzung der Zahl der Ständigen Ausschüsse. Gewöhnlich gibt es jedoch nicht mehr als zehn gleichzeitig. Sehr selten wird ein Gesetz einem Besonderen Ständigen Ausschuss vorgelegt. Ein solcher Ausschuss verhält sich sehr ähnlich einem gewöhnlichen Ständigen Ausschuss. Zusätzlich untersucht er jedoch umfassender die Angelegenheiten, die von einem Gesetz betroffen werden, und führt dazu auch Anhörungen durch.

Das House of Commons verfügt auch über mehrere Aufsichtsausschüsse (Departmental Select Committees). Die Mitgliedschaft in diesen Organen spiegelt ebenso wie die in den Ständigen Ausschüssen die Fraktionsstärke im House of Commons wider. Jeder Ausschuss wählt seinen eigenen Vorsitzenden. Die vorrangige Funktion der Aufsichtsausschüsse besteht darin, die Aktivitäten einer bestimmten Regierungsabteilung zu überwachen und zu untersuchen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, darf er Anhörungen durchführen und Beweise zusammentragen. Auch Gesetze können den Aufsichtsausschüssen vorgelegt werden, doch ein solches Vorgehen wird selten gewählt.

Ein davon geschiedener Sonderausschuss ist der des Unterhausausschusses (Domestic Committee). Der Unterhausausschuss beaufsichtigt die Verwaltung des Unterhauses und die Dienste, die den Abgeordneten zuteilwerden. Andere Ausschüsse des House of Commons sind Gemeinsame Ausschüsse (Joint Committees), in denen auch Mitglieder des Oberhauses sitzen, sowie der Ausschuss für Standards und Privilegien (Committee on Standards and Privileges), der sich mit Fragen der parlamentarischen Vorrechte beschäftigt sowie tagt, wenn es um das Verhalten einzelner Abgeordneten geht. Daneben gibt es den Auswahlausschuss (Committee of Selection), der über die Mitgliedschaft in den anderen Ausschüssen bestimmt.

Legislative Funktionen

Obwohl Gesetzentwürfe sowohl im Unterhaus als auch im Oberhaus eingebracht werden können, nehmen die meisten Gesetze ihren Ursprung im House of Commons.

Die überragende Stellung des House of Commons auf dem Gebiet der Gesetzgebung wird durch mehrere Parlamentsakte (Parliament Acts) gesichert, nach der bestimmte Arten von Gesetzen direkt dem Monarchen zur Erteilung der königlichen Zustimmung (Royal Assent) vorgelegt werden dürfen, ohne dass es zuvor einer Zustimmung durch das House of Lords bedarf. Die Lords dürfen kein Geldgesetz (money bill) verzögern. Dies ist ein Gesetz, das nach Ansicht des Speakers des House of Commons lediglich nationale Besteuerung oder Öffentliche Einkünfte betrifft. Weiter dürfen die Lords die meisten anderen Gesetze für nicht länger als zwei Parlamentssitzungen, oder höchsten ein Jahr, verzögern. Diese Regelungen betreffen jedoch lediglich öffentliche Gesetze, die im House of Commons eingebracht wurden. Ein Gesetz, das bezweckt, die Legislaturperiode über fünf Jahre hinaus zu verlängern, benötigt weiterhin die Zustimmung des House of Lords.

Nach einer gewohnheitsrechtlichen Regelung, die sogar noch älter als die Parlamentsakte ist, hat das House of Commons das Vorrecht bei allen Angelegenheiten, die Finanzfragen betreffen. Nur das House of Commons darf Gesetze einbringen, die die Besteuerung oder den Staatshaushalt (Supply) betreffen. Darüber hinaus sind Haushaltsgesetze, die im House of Commons verabschiedet wurden, immun gegen Änderungsvorschläge des House of Lords. Weiter darf das House of Lords ein Gesetz nicht in einer Weise ändern, nach der eine Besteuerung oder eine Klausel mit Bezug auf den Haushalt eingefügt wird. Das House of Commons verzichtet jedoch häufig auf sein Recht und erlaubt den Lords, Änderungen mit finanziellem Bezug vorzunehmen. Nach einer gesonderten Übereinkunft, der sogenannten Konvention von Salisbury, strebt das House of Lords nicht danach, sich Gesetzgebungsvorschlägen zu widersetzen, die von der Regierung in ihrem Wahlprogramm vorgeschlagen worden sind.

Damit ist das House of Commons aufgrund der bedeutenden Einschnitte in die Macht des House of Lords durch Gesetz und Praxis klar der mächtigere Zweig des Parlaments.

Verhältnis zur Regierung

Obwohl das House of Commons nicht direkt den Premierminister wählt, wird dieser dennoch indirekt vom Unterhaus kontrolliert. Nach einer Übereinkunft ist der Premierminister dem House of Commons gegenüber verantwortlich und muss dessen Unterstützung behalten. Deshalb ernennt der Souverän, sobald das Amt des Premierministers frei wird, diejenige Person, die mit der höchsten Wahrscheinlichkeit die Unterstützung des Unterhauses innehat. Dies ist normalerweise der Führer der stärksten Partei im House of Commons. In der Gegenwart ist es praktisch schon eine Konvention, dass der Premierminister immer auch ein Abgeordneter im House of Commons ist, und nicht ein Mitglied des House of Lords.

Das House of Commons kann dem Premierminister durch ein Misstrauensvotum die Unterstützung entziehen. Auch kann das Unterhaus die mangelnde Unterstützung dadurch anzeigen, dass es bei einer Vertrauensfrage die Regierung scheitern lässt. Auch viele andere Beschlüsse können als eine Frage des Vertrauens des Unterhauses in die Regierung interpretiert werden. So zum Beispiel wichtige Gesetzesvorhaben, die Teil des Regierungsprogramms sind, oder der jährliche Staatshaushalt. Fallen diese durch, kann davon ausgegangen werden, dass die Regierung nicht mehr über die notwendige Unterstützung im Unterhaus verfügt. Dann ist der Premierminister gezwungen, entweder aus dem Amt zu scheiden oder den Monarchen aufzufordern, das Parlament aufzulösen. Die Auflösung führt dann zu vorgezogenen Allgemeinen Wahlen.

Der Premierminister darf sich den Zeitpunkt der Parlamentsauflösung, und damit des Zeitpunkts für Neuwahlen, selbst aussuchen, es sei denn, er wird durch eine gescheiterte Vertrauensabstimmung dazu gezwungen. Die Wahl des Zeitpunkts spiegelt politische Überlegungen wider. Er wird natürlich versuchen, den für seine Partei günstigsten Zeitpunkt auszuwählen. Keine Legislaturperiode darf jedoch länger als fünf Jahre dauern. Nach dem Ablauf dieser Zeit erfolgt die Parlamentsauflösung automatisch. So erfolgt die Parlamentsauflösung meist bereits vor dem Ablauf der Maximalperiode auf Initiative des Premierministers.

Es ist gleichgültig, ob die Parlamentsauflösung durch Zeitablauf, Initiative des Premierministers oder eine Niederlage der Regierungs im Unterhaus folgt – der Auflösung folgen immer Allgemeine Wahlen. Sofern die Partei des Premierministers die Mehrheit der Mandate im House of Commons behält, kann er im Amt bleiben. Auf der anderen Seite muss der Premierminister zurücktreten, wenn seine Partei die Mehrheit verloren hat. Danach ernennt der Monarch einen neuen Premierminister. Der Premierminister kann natürlich auch ohne Abstimmungsniederlage aus eigenen Stücken zurücktreten. In einem solchen Fall geht das Amt an den neuen Führer seiner Partei.

In der Gegenwart sind die meisten Minister Angehörige des House of Commons, nicht des House of Lords. Nach einer Konvention mit Verfassungsrang müssen alle Minister entweder Mitglieder des House of Commons oder des House of Lords sein. Einige wenige wurden von außerhalb ernannt, doch in den meisten Fällen wurden sie kurz darauf Parlamentsmitglieder, entweder durch eine Nachwahl oder dadurch, dass sie eine Peerage erhielten, die sie zu einem Sitz im Oberhaus berechtigte. Seit 1902 waren alle Premierminister Abgeordnete des House of Commons. Die einzige Ausnahme bildete der Earl of Home, der jedoch auf seinen Titel verzichtete und als Sir Alec Douglas Home ins House of Commons gewählt wurde. Es ist für Angehörige des House of Lords nicht erlaubt, als Peers ins House of Commons gewählt zu werden. Sie dürfen jedoch auf ihren Oberhaussitz und Titel verzichten.

Seit 1982 wurde keine wichtige Position im Kabinett mehr von einem Lord besetzt. Ausnahmen bilden die Lordkanzler sowie die jeweiligen Führer des House of Lords. Damals trat Lord Carrington als Außenminister zurück. Einige Minister mittlerer Bedeutung wie Verteidigungsminister oder Entwicklungshilfeminister wurden jedoch mit Peers besetzt. Der Umstand, dass die Mitgliedschaft im House of Commons durch Wahlen entschieden wird, anstatt durch Geburtsrecht wie im House of Lords, wird als Faktor angesehen, der Ministern aus dem Unterhaus größere Legitimität verleiht. Der Premierminister wählt die Minister aus und kann entscheiden, sie nach seinem Willen jederzeit zu entlassen. Die förmliche Ernennung oder Entlassung geschieht jedoch durch den Monarchen.

Das House of Commons überwacht die Regierung durch die „Fragestunde“. Bei diesen Sitzungen haben die Abgeordneten die Möglichkeit, dem Premierminister oder den anderen Kabinettsministern Fragen zu stellen. Die Fragestunde des Premierministers findet einmal wöchentlich statt, normalerweise jeden Mittwoch eine halbe Stunde. Die Fragen müssen sich auf die Regierungstätigkeit des betreffenden Ministers beziehen, sie dürfen sich nicht auf dessen Tätigkeit als Parteiführer oder einfacher Abgeordneter beziehen. Nach der Gewohnheit stellen abwechselnd Angehörige der Regierungspartei und der Opposition Fragen. Zusätzlich zu mündlichen Fragen während der Fragestunde können Abgeordnete auch schriftliche Fragen an die Regierung richten.

In der Praxis ist die Überwachung der Regierung durch das House of Commons sehr schwach. Wegen des Mehrheitswahlsystems verfügt die Regierungspartei gewöhnlich über eine große Mehrheit im Unterhaus. Deshalb besteht oft nur eine begrenzte Notwendigkeit, mit anderen Parteien Kompromisse einzugehen. Die politischen Parteien der Gegenwart in Großbritannien sind so straff organisiert, dass für ein eigenverantwortliches Tätigwerden der Abgeordneten wenig Raum bleibt. Deshalb hat die Regierung im gesamten 20. Jahrhundert nur dreimal bei Vertrauensabstimmungen verloren – zweimal 1924 und einmal 1979. Häufig wird die Regierung jedoch durch Aufstände der Hinterbänkler gezwungen, deren Forderungen nachzugeben. Manchmal kommt es auch zu Abstimmungsniederlagen der Regierung wegen eines Hinterbänkleraufstands, wie beim Terrorismusgesetz von 2005.

Das House of Commons behält technisch das Recht, Minister der Krone wegen Verbrechen anzuklagen. Derartige Anklagen werden im House of Lords verhandelt, wo eine einfache Mehrheit für eine Verurteilung genügt. Die Anklagebefugnis ist jedoch seit langem nicht mehr wahrgenommen worden und somit unüblich geworden. Das House of Commons übt die Kontrolle über die Regierung nunmehr mit anderen Mitteln aus, wie dem Misstrauensvotum. Die letzte Anklage war die gegen Henry Dundas, 1. Viscount Melville im Jahr 1806.

Gegenwärtige Zusammensetzung

Ergebnis der Britischen Unterhauswahlen 2005:

Partei Mandate
Labour Party 353*
Conservative Party 196
Liberal Democrats 62
Democratic Unionist Party 9
Scottish National Party 7*
Sinn Féin 5**
Plaid Cymru 3
Social Democratic and Labour Party 3
Ulster Unionist Party 1
RESPECT The Unity Coalition 1
unabhängig 2
Speaker und Stellvertreter 4
Gesamt 646
Regierungsmehrheit 66

* Bei der Nachwahl im Wahlkreis Glasgow East am 24. Juli 2008 wechselte ein Sitz von Labour zur SNP. ** Sinn Féin nimmt ihre Mandate im Parlament nicht ein, da sich ihre Abgeordneten weigern, den Amtseid abzulegen, der die Anerkennung der Königin beinhaltet.

Trivia

Beifall und Zwischenrufe sind im House of Commons - anders als in den Parlamenten vieler anderer Länder - verboten. Es ist daher üblich, dass die Abgeordneten Reden mit „aye“ (ja) oder „no“ (nein) kommentieren, was wie ein lautes Raunen der Menge erscheint.

Siehe auch

Literatur

  • Farnborough, T. E. May, 1st Baron. (1896). Constitutional History of England since the Accession of George the Third, 11th ed. London: Longmans, Green and Co.
  • Kenneth Mackenzie, "The English Parliament", (1950) Pelican Books.
  • "Parliament" (1911). Encyclopædia Britannica, 11th ed. London: Cambridge University Press.
  • Pollard, Albert F. (1926). The Evolution of Parliament, 2nd ed. London: Longmans, Green and Co.
  • Porritt, Edward, and Annie G. Porritt. (1903). The Unreformed House of Commons: Parliamentary Representation before 1832. Cambridge: Cambridge University Press.
  • Raphael, D. D., Donald Limon, and W. R. McKay. (2004). Erskine May: Parliamentary Practice, 23rd ed. London: Butterworths Tolley.

Weblinks


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