Buchhypothek

Buchhypothek

Eine Buchhypothek ist nach dem deutschen Sachenrecht ein Typus einer im BGB geregelten Hypothek. Das Gesetz geht aber, wie aus § 1116 Abs. 1 BGB ersichtlich, von der Briefhypothek als Regelfall aus. Charakteristisches Merkmal der Buchhypothek ist gerade der Ausschluss der Erteilung des Hypothekenbriefes, § 1116 Abs. 2 BGB. Wie schon ihr Name andeutet, geht die Belastung eines Grundstücks mit einer Buchhypothek somit nur aus dem Grundbuch hervor.

Folge ist, dass die mit der Brieferteilung verbundene Steigerung der Verkehrsfähigkeit der Briefhypothek weitgehend entfällt, was die Buchhypothek besonders für Banken äußerst unattraktiv macht. In der Lebenswirklichkeit kommt sie daher tatsächlich nur selten vor. Der vielleicht häufigste praktische Fall der Buchhypothek ist die Zwangshypothek, die als Sicherungshypothek immer eine Buchhypothek ist, § 1185 BGB.

Eine Buchhypothek kann nur nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 873 ff. BGB) erworben werden, d.h. durch Einigung und Eintragung des Erwerbers im Grundbuch.


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Buchhypothek — Buchhypothek, s. Briefhypothek …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Buchhypothek — Buch|hy|po|thek 〈f. 20〉 zur Sicherung einer Forderung bestellte Hypothek, zu deren Bestellung u. Übertragung neben der Einigung die Eintragung im Grundbuch genügt …   Universal-Lexikon

  • Buchhypothek — ⇡ Hypothek, bei der die Erteilung eines ⇡ Hypothekenbriefes ausgeschlossen ist, die nur ins ⇡ Grundbuch eingetragen wird, z.B. die ⇡ Sicherungshypothek. Ausschluss erfolgt vertraglich durch Einigung und Eintragung im Grundbuch …   Lexikon der Economics

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …   Universal-Lexikon

  • Adjustable Rate Mortgage — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Briefhypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümerhypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothekenbrief — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Höchstbetragshypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”